Hallo und guten Abend, würde gerne mal Eure Meinung hören:
Habe einen Riss inder Windschutzscheibe gehabt und diese bei CG wechseln lassen.
Zuerst hatte ich eine grüne 4 Plakette gehabt. Nach dem Scheibenwechsel haben Sie mir eine gelbe 3 aufgeklebt. Auf meinen Widerspruch hin hiess es: wir haben die vom Tüv bekommen, müssen sie sich bei denen beschweren.
Nach meiner internet recherche mit fahrzeugschein werde ich (bzw das Auto)tatsächlich als gelbe 3 eingestuft.
Meine Frage:
Hat sich was verändert?
Haben die Damen bei der Anmeldung etwas falsch gemacht und habe ich nicht anspruch auf eine grüne plakette?immerhin habe ich das auto ja nicht neu angemeldet sondern NUR die Windschutzscheibe gewechselt.
Angaben zum auto
Alhambra, bj. 2004, von mir 2006 angemeldet
1,9 tdi
Also wenn kein Rußpartikelfilter nachgerüstet worden ist, bekommst du auch nur die gelbe Plakette.
Schau mal in den Fahrzeugschein, da steht die Euro-Norm drauf. Wenn ein Partikelfilter nachgerüstet wurde müßte so etwas unten drinstehen. Oder schau unters auto, ob da der Kat oder etwas größeres wie nen Filter hängt.
Also hat sich etwas in den emiisionsgrenzen geändert? Schliesslich hatte ich eine grüne und ich denke, ich habe nach wie vor anspruch auf diese.Erst bei einer neuen Ummeldung wird die Klasse neu bestimmt. So hatte ich diverse Mitteilungen internet verstanden. AWeiss hier jemand Bescheid?
Woher weisst du das mit dem anspruch? Oder glaubst du das?
Kann es nicht sein, dass du (genauso wie ich)
damals die grüne bekommen hast weil du drin warst und die Grenzwerte sich verschoben haben? Ich frag morgen mal beim Tüv nach -melde mich.
Die grüne Plakette war bisher (offensichtlich) falsch und die gelbe jetzt richtig. Da bleibt nur der Weg der DPF-Nachrüstung oder der Versuch sich wieder eine grüne Plakette zu „besorgen“… Gehen soll das ja… habe ich zumindest gehört.
Es ist ganz einfach, nochmals zusammengefasst:
1) 1,9 TDI = AUY, i.d.R. OHNE Partikelfilter = gelbe Plakette 3
2) 1,9 TDI = AUY + nachgerüsteter Partikelfilter (siehe Papiere) = grüne Plakette 4
Solltest du tatsächlich zuvor ohne Partikelfilter ne grüne Plakette gehabt haben, hast du die zu Unrecht bekommen. Imho war es vollkommen richtig, dass man dir nun ne Gelbe gegeben hat. Einen Rechtsanspruch kannst du nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen herleiten. Allerdings könnte es schon sein, dass der TÜV, bei dem CG nachgefragt hat, sich vertan hat, sind auch nur Menschen. Hinfahren und nachfragen.
Ich denke den Aufwand kann sich Ecki99 sparen. Er wird ja wohl wissen, ob er einen DPF nachgerüstet hat. Schließlich fährt er das Fahrzeug seit 2006 selbst.
Grundsätzlich gebe ich dir recht. Allerdings weiß man ja auch nicht, ob nicht der Vorbesitzer z.B. in 2005 nen DPF nachgerüstet und diese Angabe beim Verkauf vergessen hat anzugeben (wäre natürlich blöd, da dies ne Wertsteigerung ergibt).
Viele fahren ein Fahrzeug ohne dessen genaue Ausstattung oder technische Aus- bzw. Umrüstung zu kennen. Nur eine genaue Prüfung entweder des Fahrzeugs selber (z.B. durch Drunterlegen und optische Nachschau) oder der Papiere durch einen Fach- und Sachkundigen kann imho Gewissheit schaffen.
Jemand der eine Auto nur zwei Jahre fährt soll den Filter nachgerüstet haben? Zu einer Zeit wo Umweltzonen noch nicht aktiv waren?
Also ich ich glaub ja vieles, aber das eher nicht.
Na so viel Sachkunde ist imho nicht erforderlich. Falls ein DPF verbaut ist, steht dies im Klartext inkl. Nennung des Herstellers in der Zulassung.
Auch da gebe ich dir grundsätzlich recht. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer den Wagen als z.B. Vorführer gekauft hat und somit den Filter hat nachrüsten lassen.
Ich muss aber auch einschränkend sagen, dass auch ich das eher für unwahrscheinlich halte. Unmöglich ist aber bekanntlich nix.
Bei derselben Schlüsselnummern kann man dann halt wenn im Kleingedruckten des Fzg. Scheines ein DPF eingetragen ist das ankruezen und die Plakette verbessert sich um eine stufe.
Man muss im Schein halt im Kleingedruckten guggen ob was von DPF drin steht.
Das ist seit Plaketteneinführung so und wurde nicht geändert.
Ein DPF ist unverzüglich einzutragen , die Mitführung des Eintrgaungszettels genügt nicht.
Im vorliegenden Fall könnte es beispielsweise sein, dass der DPF nachgerüstet wurde , von der einbauenden Stelle oder vom Eintragenden eine grüne Plakette verklebt wurde und die Eintragung in die Papiere ob der grünen Plakette vergessen wurde.
Na klar.
Es könnte auch sein, dass es eigentlich ein Benziner mit geregeltem Kat ist.
Die Papiere sind falsch und bisher hat er die Dieselbetankungen überlebt. Der Möglichkeiten gibt es tatsächlich viele.
Das kann ich tatsächlich hervorragend.
Der obige Beitrag war ironisch gemeint.
Natürlich kann es sein, dass die Plakette zu Recht erteilt wurde. Natürlich muss man nachschauen, um Gewissheit zu gelangen. Und ebenso natürlich ist es am Wahrscheinlichsten, dass die bisherige grüne Plakette ein Versehen war.
Darüber sind wir uns meiner Meinung nach alle einig.
Insofern.