Ich fahre seit 2 Monaten einen VW Sharan 1,8 Turbo Baujahr 2000.
Gestern Abend ging der Leuchtmelder mit dem Motorsymbol in Orange an.
Laut Anleitung vom Auto ein Problem mit der Abgasanlage.
Heute bei ATU zum Auslesen;
Diagnose: Fehlercode 16795, Sekundärluft-Einblassystem, Eingeblasene Luftmenge zu gering.
Man sagte mir dort, das ich damit in eine Vertragswerkstatt fahren müsste.
Ich ins Auto, Motor an, 5 Minuten gefahren und… der Leuchtmelder ging aus!
Nun die Frage: trotzdem Kontrollieren lassen oder erst mal weiter fahren?
Dann würde ich den Mangel vom Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auf seine Kosten in Ordnung bringen lassen und vorerst selbst überhaupt nichts unternehmen
Dich kostet das die ersten 6 Monate ab Kaufdatum keinen Cent
OK, das mit der Gewärleistung dachte ich mir auch schon, aber wie ist das, wenn der Händler keine eigene Werkstatt hat? Bei VW machen lassen und die Rechnung dem Händler geben oder erst mal mit dem Händler sprechen?
Ich weiss ja nicht, wie weit die Gewärleistung geht. Er sagte mir: auf Getriebe und Motor.
Kann Dir doch egal sein.
Unterbreite ihm die Mängel schriftlich und lass das Schreiben gegenzeichnen. Setze ihm eine Frist von 3 Wochen (oder so) zur Abstellung der Mängel.
Frag ihn einfach wie Du vorgehen sollst. Wenn er dann zickt kannst Du immer noch Druck machen.
Teile dem Händler den Mangel mit, zuerstmal am Telefon und frage ihn wie er den Mangel im Rahmen der Gewährleistung abstellen will, vielleicht hat er ja eine Hauswerkstatt, sollte er dich in eine andere Werkstatt schicken dann lass dir eine KOstenübernahme von ihm schriftlich geben
Hmm, also ich weis nicht, aber ich denke das dieser Mangel nicht wirklich unter die Gewährleistung fällt.
Unter Mängeln versteht der Gesetzgeber im Prinzip Defekte.
Da die Fehlermeldung erst seit 2 Tagen auftritt, dürfte es für den Händler ein einfaches sein zu Wiederlegen das der Mangel nicht beim Kauf bestand.
Ein Mangel der bei Kauf aber nicht bestand, Oliver.
Den er hat den Wagen ja bereits seit 2 Monaten und der Mangel tauchte erst vor 2 Tagen auf.
Denn in §476 BGB steht das die Beweislastumkehr nicht greift, wenn der Mangel offensichtlich nicht bei Kauf bestand.
Sonst hätte ja schon damals die Lampe geleuchtet.
Ich meine das wäre eher ein Fall für Garantie.
Gut, wenn wir schon dabei sind, was in die Gewärleistung fällt und was nicht:
Hab gestern erst festgestellt, das die Frontscheibenheizung teilweise nicht arbeitet. Das heist, es wird nur streifenweise frei.
Fällt das unter die Gewärleistung oder hab ich da pech?
meine Frontscheibe (natürlich die meines Gali! ) hat der (wirklich) Freundliche ausgetauscht, als ich ihm nach 3 Wochen sagen musste, das die eine Seite nicht funktioniert…
…freiwillig und ohne Murren…