Fährt meine Frau zu IKEA und ruft mich am Rückweg an: Sie steht bei MIDAS (dürfte das österreichische Gegenstück zu ATU in Deutschland sein). Feder links vorne gebrochen. (war 1.5 Windungen kürzer, habe ich mir aufgehoben).
Die schlagen Tausch von Feder und Stoßdämpfer links und rechts vor (warnen ausdrücklich vor dem Weiterfahren) und bemerken bei der Arbeit, dass da gleich auch ein Lager (Rechnung sagt STUTZLA) mitgetauscht werden sollte. Na auf die EUR 50,- kommt es dann auch nicht mehr an. Macht in Summe fast EUR 700,-
Hat man mich über den Tisch gezogen?
Habe den Galaxy vor 5 Monaten mit 90tkm gebraucht von einem Händler gekauft (jetzt 99tkm). Ist die Feder ein Verschleissteil? Wenn ja, welches Intervall? Hätte der Händler das auf Gewährleistung reparieren müssen? (kam nicht in Frage weil Händler 200km entfernt und der Wagen ja nicht fahrtauglich war, also rein interessehalber). In welchem Intervall ist der Stoßdämferwechsel vorgesehen?
Weiß ich nicht, EUR 700,- kommt mir aber viel vor. Mir ist nicht klar, wie der Stoßdämpfer beschädigt werden kann (oder waren Sie verschliessen?).
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Ist die Feder ein Verschleissteil? Wenn ja, welches Intervall? Hätte der Händler das auf Gewährleistung reparieren müssen?
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Die Feder ist definitiv KEIN Verschleissteil!
Die Feder fällt eindeutig unter Gewährleistung (neu: „Sachmängelhaftung“). Da dein Fahrzeug nicht mehr fahrfähig war kannst du woanders Reparieren und die Kosten für die Feder mit Einbau vom Verkäufer (Händler) zurückfordern. Eventuell sogar auch die Stoßdämpfer, falls sie durch den Federbruch beschädigt wurden. Hast du die alten Stoßdämpfer noch? Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss DER HÄNDLER dir nachweisen, dass der Fehler nicht schon beim Verkauf vorhanden war! Dies ist im Normalfall unmöglich!
Bemerkung: ATU in D tauscht GERNE Stoßdämpfer (schaun Sie mal, die ölen)…
Verschleissteil ist es keiner, allerdings habe ich irgendwie das Gefühl das sich solche Schäden in letzter Zeit häufen. Alleine innerhalb meines Familien/Bekanntenkreises habe ich innerhalb 1 Jahres 4 Federn getauscht. (A Klasse 6 Jahre alt, Corse 8 Jare alt, Astra 6 Jahre alt und A Klasse 7 Jahre alt)
Ob das Zufall, Materialfehler oder sonstwas ist kann ich nicht beurteilen. Fakt ist aber das mir jedesmal beim Ersatzteilkauf die Verkäufer bestätigten, dass das Geschäft mit den ersatzfedern rechtr gut geht…
Bei unserem alten Ali (7/2002) ist letzten Sommer eine Feder hinten gebrochen. Zwischen Weihnachten und Silvester 2007 sind dann innerhalb von zwei Tagen die vorderen Federn gebrochen (jeweils eine Dreiviertelwindung). In der Seat-Werkstatt wurden dann noch ausgeschlagene Spurstangenköpfe (ich hoffe das ist jetzt richtig) festgestellt und getauscht. Die Rechnung belief sich auf 525 Euro;. Der Meister beschrieb beides als Verschleißteile.
Ich habe von einem KFZ-Meister einer Markenvertretung gehört, dass die Beschäftigten bei der Buchstaben - Kette angehalten werden, jedem Kunden, der einen Auftrag erteilt, eine zweite Leistung mitzuverkaufen.
Das sieht dann so aus:
Der Kunde nimmt eine Leistung an wie z. B. einen Ölwechsel mit Pauschalbetrag, der eigentlich auch nicht ungünstig ist.
Er wird dann auf einen rostigen Auspuff , schlechte Bremsbeläge, defekte Stoßdämpfer oder Ölverlust hingewiesen mit dem Erfolg, dass der Kunde möglichst nicht nur die Kosten für das Sonder/Pauschalangebot bezahlt, sondern auch den erheblich teureren Zusatzauftrag.
Muss hier auch mal meinen Senf zugeben, da ich gerade mal wieder Post vom Gericht bekommen habe.
Sachmängelhaftung schön und gut, aber wenn der Amtsrichter keinen Bock auf den Fall hat (wenn der Streit vor Gericht geht) kann er so mir nicht dir nichts die Beweislast umkehren und einen Gutachter beauftragen. Die Kosten für das Gutachten musst Du dann erst mal vorstrecken.
Dieses Verhalten ist zwar nicht ganz einwandfrei, aber Du kommst erstmal nicht dran vorbei. Wenn das Ganze dann in die nächste Instanz kommt, wird der Amtsrichter zwar dafür gerügt, aber bis dahin bist Du schon mal ordentlich in Vorlage getreten…
Also, wie bei allen anderen Investitionen auch, vorher schriftlich den Umfang der Gewährleistung bestätigen lassen.