#45
Hallo,
hier auch mein Bericht über die Auflastung unseres SEAT Alhambra, Bj. 10/98, TDI zum Erreichen der Vergabe der grünen Plakette.
Da ich etwa 700m in der Fankfurter Umweltzone arbeite und mit öffentlichen Verkehrsmitteln für die 11 km Fahrstrecke zur Arbeitsstelle zwischen 50 und 65 Min benötigen würde, mit dem PKW dagegen aber maximal 25 Min., hatte ich mich dazu entschlossen den Versuch zu starten für unseren SEAT Alhambra über Einbau eines Partikelfilters mit Minderungsstufe PM1 und Auflastung auf über 2500 kg die grüne Umweltplakette zu erhalten.
Unser Fahrzeug war werkseitig für ein zulässiges Gesamtgewicht 2450 kg mit einer Eintragung von +85 kg bei Anhängerbetrieb freigegeben. Damit gibt SEAT ja von sich aus schon eine Erlaubnis für 2535 kg, was das Fahrzeug als zulässiges Gesamtgewicht ja haben darf. Werkseitig gehört das Fahrzeug zum EURO 2-Standard, so dass nur eine rote Plakette vergeben wurde. Ab dem 1.1.2010 darf man aber mit roter Plakette nicht mehr in die Frankfurter Umweltzone einfahren. Ein Neukauf eines anderes Fahrzeug kam für uns trotz Umweltprämie finanziell nicht in Frage. Zumal das Fahrzeug bei 10,5 Jahren gerade mal knapp 150.000 km Fahrleistung hat.
Hier der chronologische Ablauf:
28.03.2009:
Einbau eines Partikelfilters des Typs HJS/DPF-01, damit Vergabe der gelben Plakette. Dadurch wurde die Einfahrerlaubnis bis zum 1.1.2012 verlängert. Kosten: 673,90 EUR Partikelfilter + 75,90 EUR Einbau = 749,80 EUR
14.6.2009:
Bestellung eines Auflastungsgutachtens auf über 2500 kg bei S-K-Handels-GmbH. Dabei der Hinweis dass ich gerne eine Auflastung auf 2535 kg (aktuelles zulässiges Gesamtgewicht von 2450 kg + eingetragene, zusätzliche 85 kg bei Anhängerbetrieb, so dass SEAT ja von sich aus die 2535 kg als erlaubt angibt) hätte.
16.06.2009:
Erhalt einer gutachterlichen Stellungnahme über eine Auflastung auf 2805 kg von der S-K-Handels-GmbH, ausgestellt durch den TÜV Österreich. Kosten: 193,89 EUR für die gutachterliche Stellungnahme + 2,50 EUR GLS-Gebühren = 196,39 EUR Gesamtkosten
17.06.2009:
Nachfrage bei der Zulassungsstelle, ob diese gutachterliche Stellungnahme zur Eintragung der Auflastung ausreicht. Diese verneint und hat auf eine Vorlage eines TÜV-Gutachtens verwiesen.
02.07.2009:
Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme beim TÜV Rhein-Main. Hier wurde mitgeteilt, dass diese gutachterliche Stellungnahme nicht ausreicht und dass ein Teilegutachten benötigt würde. Das insbesondere weil es sich bei der Änderung der Reifengröße bzw. Reifenbauform um eine Änderung handelt, die ein Teilegutachten erforderlich macht. Alternativ würde eine allgemeine Betriebserlaubnis von SEAT bzgl. des zulässigen Gesamtgewichtes von 2535 kg (eingetragenes Gesamtgewicht + 85 kg bei Anhängerbetrieb) benötigt. Den Einwand des TÜV-Prüfers, dass es sich bei der ausstellenden Organisation um eine für Österreich zuständigen Organisation handelt und dass die gutachterliche Stellungnahme in Deutschland nicht anerkannt wird, konnte ich durch den Hinweis auf eine europäische Gesetzgebung zur gegenseitigen Anerkennung von technischen Dokumenten entgegen wirken. Dieses wurde dann vom TÜV-Prüfer auch nicht mehr erwähnt.
Kosten: 27,00 EUR
02.07.2009:
Zumailen der schriftlichen Stellungnahme zur S-K-Handels-GmbH, da ich dort ja ein TÜV-Gutachten am 14.06.2009 bestellt hatte und Hinweis auf Ausstellung des TÜV-Gutachtens durch einen deutschen TÜV. Erneuter Hinweis, dass eine Auflastung auf 2535 kg ausreichen würde und Nachfrage, warum eine Auflastung auf 2805 kg in der gutachterlichen Stellungnahme eingetragen sei
03.07.2009:
Rückantwort per Mail von der S-K-Handels-GmbH, dass man mir ein TÜV-Gutachten ausgestellt durch den TÜV Süd zuschicken wird. Bzgl. der Auflastung auf 2840 kg wurde geantwortet, dass immer das maximal mögliche zulässige Gesamtgewicht eingetragen wird und dass der TÜV-Prüfer bei Bedarf dieses ja dann noch herunter setzen könne.
08.07.2009:
Erhalt eines TÜV-Gutachtens ausgestellt durch den TÜV SÜD über ein zulässiges Gesamtgewicht von 2540 kg. Dabei ist keine Änderung im Lastindex nötig, das heisst ich kann meine Serienbereifung weiter fahren. Kosten: 54,15 EUR für TÜV-Gutachten + 2,50 EUR GLS-Gebühren = 56,65 Gesamtkosten
10.07.2009:
Vorlage des TÜV-Gutachtens bei der Zulassungsstelle. Dort wurde mitgeteilt, dass Gutachten grundsätzlich erst nun geprüft werden und dass dazu ein Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO mit Kopien des TÜV-Gutachtens, des Fahrzeugscheins und des Personalausweis der antragstellenden Person zur Zulassungsstelle nach Marburg-Biedenkopf geschickt werden müssten. Am gleichen Tag die geforderten Unterlagen erstellt und per eMail dorthin geschickt. Zur schnelleren Bearbeitung per Paypal (ja, so fortschrittlich sind die da schon) auch die Gebühren überwiesen. Kosten: 39,50 EUR
13.07.2007:
Erhalt einer „Benachrichtigung über die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §21 StZVO“ vom Landkreis Marburg-Biedenkopf. Darin wird die Richtigkeit der in dem TÜV-Gutachten vom TÜV Süd gemachten Angaben bestätigt.
17.07.2009:
Vorlage des TÜV-Gutachtens, der Benachrichtigung der Erteilung der Betriebserlaubnis und der Allgemeinen Betriebserlaubnis für den Partikelfilter bei der Zulassungsstelle. Hier ergab sich nun das Problem, dass in meinen Fahrzeugunterlagen aufgrund der Tatsache, dass unser SEAT Alhambra ein Reimport-Fahrzeug ist keine Fahrzeugtypnummer-Angabe bzw. Genehmigungsnummer vom Hersteller angegeben ist. Da nicht klar ist, ob damit der richtige Partikelfilter in dem Fahrzeug eingebaut wurder müsste für den Partikelfilter im Rahmen eines Teilegutachtens eine Abnahme erfolgen. Auf meinen Hinweis, dass ich bei jeder KFZ-Versicherungssuche über die Angabe des Fahrzeugs (Hersteller, Fahrzeugtyp, Motorisierung) die entsprechenden Daten erhalte, machte der Techniker bei der Zulassungsstelle den Vorschlag auf dem Typschild am Fahrzeug zu sehen. Dort wurde dann auch die Genehmigungsnummer gefunden, welche auch dann in der ABE für den Partikelfilter aufzufinden war.
Damit konnte dann endlich sowohl der Partikelfilter als auch die Auflastung in den Fahrzeugunterlagen eingetragen werden. Der letztenendlich eintragende Mitarbeiter der Zulassungsstelle wollte mir erst eine gelbe Umweltplakette geben, vermutlich aufgrund der Eintragung des Partikelfilters. Auf mein Hinweis, dass durch die zusätzliche Eintragung der Auflastung über 2500 kg laut Plakettenvergabeordnungszusatz die grüne Plakette zugeteilt werden müsste, verschwand er erst einmal hinter einer Tür. Von dort kam er dann mit einem Schnellhefter wieder wo er erstmal herumblätterte. Letztenendlich stimmte der aber zu was unserem Fahrzeug damit endgültig eine grüne Umweltplakette beschert. Kosten: 19,60 EUR incl. grüne Umweltplakette
Kostenübersicht:
749,80 EUR Partikelfilter+Einbau
196,39 EUR Gutachterliche Stellungnahme
27,00 EUR TÜV-Gebühren zur Prüfung der gutachterlichen Stellungnahme
56,65 EUR TÜV-Gutachten TÜV Süd
39,50 EUR Gebühren für Erteilung einer Betriebserlaubnis nach $21 StVZO durch Landkreis Marburg-Biedenkopf
19,60 EUR Eintragung von Partikelfilter und Auflastung sowie grüne Umweltplakette
-------------------------------------
1085,94 EUR Zwischenergebnis
-330,00 EUR Steuererparnis aufgrund Partikelfilter
-------------------------------------
755,94 EUR Gesamtkosten
Damit ist die Odyssee zur Erreichung der grünen Umweltplakette abgeschlossen. Wir haben jetzt auch nicht mehr die alte Kombination Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sondern jetzt die Zulassungsbescheinigungen Teil 1+2 erhalten.
Bleibt jetzt nur abzuwarten wie lange die grüne Umweltplakette noch erlaubt in die Umweltzone fahren zu dürfen. Dürfte mindestens bis 01.01.2014 der Fall sein. Ich hoffe aber noch länger, da wir unseren SEAT Alhambra gerne noch länger fahren möchten.
Bis dann,
Tin Man