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Hallo,
da hier einige Verwirrung aufgetreten ist bzgl. Euro-Einstufung und Schadstoffgruppe bzw PM-Stufe nochmals zur Erklärung:
Hier eine Übersicht über Schadstoffgruppen, PM-Stufen und zugeordnete Plaketten:
[www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf57/umweltzone/3.pdf click.gif](https://www.sgaf.de/uploads/default/original/3X/5/a/4/5a40d695b8418debd2614679afad33618387acf5.gif)
Demnach (alles für Diesel):
SGAs mit Euro4 -> Grüne Plakette
SGAs mit Euro3 -> Gelbe Plakette
SGAs mit Euro3 + DPF-Nachrüstung -> Grüne Plakette
SGAs mit Euro2 -> Rote Plakette
SGAs mit Euro2 + DPF-Nachrüstung -> Gelbe Plakette
SGAs mit Euro2 + DPF-Nachrüstung + >2500 kg zGG -> grüne Plakette
Grundsätzlich gilt also: eine grüne Plakette ist bei Euro3/Euro2 nur MIT einer DPF-Nachrüstung zu erreichen. Diese sind jedoch bei verschiedenen Herstellern (HJS, Twintec, Oberland, …) bereits verfügbar.
Eine grüne Plakette für Euro2 SGAFs ist laut der Übersicht für alle SGAFs mit Emissionsschlüsselnummer 27 bzw 0427 mit einem zGG von über 2500 kg möglich.
Laut Bundesgesetzblatt hat der Bundestag diese Möglichkeit sogar ohne die Einschränkung Emissionsschlüsselnummer 27 verabschiedet, d.h. es sollte für alle Euro2-Diesel mit PM1 und > 2500 kg zGG eine grüne Plakette geben:
(siehe Anhang 2, Schadstoffgruppe 4, Abschnitt n im Gesetz)
[217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf click.gif](https://www.sgaf.de/uploads/default/original/3X/5/a/4/5a40d695b8418debd2614679afad33618387acf5.gif)
Bei dem zGG liegt aber das Problem - mein 1999er Galaxy AFN TDI hat ein zGG von 2485 kg - es fehlt also ein Kartoffelsack 
Lt. Aussage des tech. Kundendienstes bei Ford kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 2510 kg zGG (bei späteren Modellen so eingetragen, siehe vorherige Antworten) von Ford nicht erstellt werden - angeblich hätten sich die technischen Bedingungen geändert.
Also muss eine Auflastung her - der TÜV- bzw. Dekra-Mann kann das aber nur im Rahmen einer Einzelabnahme machen (teuer) oder durch die Abnahme eines Auflastungsgutachtens.
Diese sind ja noch vorhanden wg. ehemaligem Steuerschlupfloch bei Auflastung auf min. 2800 kg zGG (=Kombinationsfahrzeug). Allerdings muß man hierzu ziemlich in die Tasche greifen - ca. 190 Euro.
Vielleicht kennt jemand hier im Forum eine Möglichkeit einer Minimalauflastung auf 2510 kg?
Gruß Taffy