soweit ich weiß ist die zusätzliche Kontrollleuchte keine Pflicht. Allerdings muss der Fahrer in geeigneter Weise angezeigt bekommen, wenn ein Blinkerlampe defekt ist oder sonstwie den Dienst versagt. Diese Aufgabe übernehmen die Elektronikkästchen, die bei einer nachgerüsteten AHK oft mitverbaut werden (Beim SGA meistens hinten links hinter der seitlichen Abdeckung). Die Blinkfrequenz ist im Falle eines Defekts deutlich höher, so dass diese Tatsache den Fahrer darauf aufmerksam macht (machen sollte ).
Wieso bei Dir zuerst der Fehler auftrat?? Keine Ahnung :? :?
Soweit ich weiß müsstest Du Dir dann aber die AHK Kontrollleuchte freischalten (lassen) oder anderweitig sicherstellen, dass Du mitbekommst, wenn die Blinkerei nicht einwandfrei funktioniert.
gehe ich richtig in der Annahme, dass eine Anzeige (egal ob Lampe oder höhere Blinkfrequenz) für den Blinkerausfall vorgeschrieben ist? Irgendwas braucht man, oder liege ich da völlig falsch?
Eine Blinkerausfallkontrolle ist immer noch vorgeschrieben.Diese kann durch eine zusätzliche Anhängerkontrollleuchte,durch erhöhte Blinkerfrequenz oder durch akustische Signale erfolgen.
Wenn es nicht kaputt ist wäre nur noch eine abweichende Belegung möglich, aber das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Dass ursprünglich beide Blinker leuchteten kann nicht am Relais liegen weil dass ja gar keine zwei Ausgänge für die beiden Seiten hat sondern das Signal erst anschliessend aufgeteilt wird.
Ein immer wieder gern gesehener Fehler ist eine schlechte Masseverbindung, entweder in der Steckverbindung oder am Anhänger. Dann leuchten auch schonmal Lampen mit, die eigentlich nicht leuchten sollten.
Leider läßt sich das aber nur schlecht wiederholen, so dass es bei einer Vermutung bleiben muss.
sowas kann vorkommen. Damit verbunden ist aber eigentlich immer, dass die betreffenden Lampen dann auch deutlich schwächer leuchten, da sie jeweils nur die Hälfte der Spannung bekommen (Reihenschaltung, hier bei zwei Blinkerlampen anstatt einer).