Erfahrungen bei Garantie und Kulanz betr. Automatikgetriebe

Hatte 4 Galaxy tdi Automatik und bei zweien Getriebeschaden,

  1. bei Galaxy1 Bj, 99 und 165000 km ist klar keine Garantie od. Kulanz ,Kosten 3750,00 € :frowning: . Bei Galaxy 2 Bj. 2002 137000 km Getriebesch. keine Garantie od. Kulanz , Kosten 4950,00 € :frowning: und nun bei dem selben Fzg. nach 73000km und 11 Monaten fängt das Getriebe wieder an zu hacken :twisted: , Garantieantrag läuft seit heute bei :ford: . Der Servicemeister :shock: [-X bei Ford sagt , kann Probleme geben da die Inspektionen bei einer Freien Meisterwerkstatt gemacht wurden.

Aber nach Ford :ford: Serviceheft ist das Getriebe Wartungsfrei , Ja was den nun #-o .

Hat jemand Ähnliche erfarungen #-o

#1

Wenn ich rictig informiert bin, haben ausgetauschte Teile nur eine Garantiezeit von 6 Monaten.

Kulanz kann man bei dem Alter und der Laufleistung des Wagens eh vergessen. Da spielt es kaum noch eine Rolle ob der Wagen bei einer Vertragswerkstatt gewartet wurde …

Ich würde mal nach einer Spezialwerkstatt für Getriebereparaturen Ausschau halten.

#2

Mir kommt so vor,das mit Wartungsfrei gemeint ist,bitte keinen Ölwechsel ,der VAG Konzern will in ein paar Jahren Ihnen wieder ein neues Getriebe verkaufen.

Fahre auch ein VAG Fahrzeug mit „Automatik“(DSG),bei Audi gab es am Anfang ein 30000km Serviceintervall,dann ein 60000´er Intervall,jetzt ist es Wartungsfrei ](*,)

irgendwie eigenartig :-k

#3

Hallo Mavo deine info ist schlecht [-X , man hat in BRD auf alle Reparaturen 1 Jahr Garantie bzw. unterliegt der Vertragshändler einer Gewärleistungspflicht von 12 Monaten egal was er verbaut.In meinem fall handelt es sich um ein neues Getriebe was vom :ford: Vertragspartner eingbaut wurde.Werde berichten was Ford Köln zu meinem Bayrischen Garantieantrag sagt,

Noch viele Grüße an alle :vw: :seat: :ford: Automatikgetriebe

geschädigten aus Bayern

#4

Hallo taxi7,

Du solltest Dir diesen Artikel mal durchlesen und sorgfältig auf das Wort Beweislastumkehr achten.

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Die 12 Monate Gewährleistungspflicht sind effektiv nur 6.

#5

Hallo !

Man hat in Deutschland KEINE gesetzlich verankerte Garantie !

Nicht 6, 12 oder 24 Monate. Es gibt sie nicht!

Garantieen werden i.d.R. vom Verkäufer im Vertrag mit verkauft, hier ist die Regel 12 Monate für Leistungen ( wie z.B. Getriebeüberholungen) , 24 Monate für den Rasierapparate von Aldi oder Kraftfahrzeuge oder lebenslang auf die Chips von Chiptunern… Alles frei vertraglich gestaltbar.

Sachmängelhaftung (gesetzlich verankert) läuft über 24 Monate zwischen Verkäufer Kaufmann und Käufer Nicht-Kaufmann. Ist nicht ( m.W.) abkürzbar. Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Wenn hier der Fehler nicht schon bei Übergabe vorhanden war, ist der Verkäufer nicht zur Reparatur verpflichtet.

In hier besprochen Fall dürfte dem Vertrag eine vereinbarte Garantie von 12 Monaten ( üblich) zugrunde liegen. Schliesslich hat der Threadersteller ja schliesslich die Leistung Getriebeüberholung gekauft und bezahlt.Steht auch mit grosser Sicherheit auf der Rechnung.

Den Begriff Gewährleistung gibt es eigentlich nicht mehr, wird aber sehr oft noch für die Sachmängelhaftung verwendet.

mfg

Ploetsch

#6

Soweit ich weiß, kann die Sachmängelhaftung schon auf 1 Jahr abgekürzt werden und zwar bei Gebrauchtwaren. Wer sie als gewerblicher Verkäufer jedoch versucht völlig auszuschliessen, der hat Pech. Es gelten dann automatisch wieder zwei Jahre.

Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Sie muss dann aber ausdrücklich ausgeschlossen werden, das passiert nicht automatisch, nur weil man privat verkauft.

Gruß

Meschi

#7

:roll: Ich glaube Ihr versteht mich falsch, auch der Anhang von Dieselmell ist Ok und richtig was Gebrauchtwagen und ähnliche Dinge betrifft , aber in meinem Fall war es ein Neuteil das von einer Fordwerkstatt eingebaut wurde , und ich sicherlich nicht nachweisen muß ,daß der Defekt schon beim Einbau vorlag. :shock:

Trotz allem geht das alles an meiner Anfrage an euch alle vorbei :pray: . Wollte Erfahrungswerte von euch was Garantie oder Kulanz bei :ford: betrift in Sachen Automatikgetriebeschaden :anxious: .

Aber trotz allem vielen Dank für eure Berichte und Anregungen

MFG aus Bayern

#8

Hallo taxi7,

ich denke wir haben Dich alle richtig verstanden. Das Wort Kulanz kennt Ford im Hinblick auf den Galaxy nach unserer Erfahrung nicht. Solltest Du Garantie auf das Getriebe haben, würde das auf der Rechnung draufstehen. Was die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung anbetrifft, sind 6 Monate um, Du musst also beweisen, dass ein Mangel schon beim Einbau vorlag. Das ist so gut wie unmöglich.

#9

Hallo,

ich habe in meinem Sharan EZ 08/04 ein neues Getriebe und Wandler auf Garantie bekommen. Ich bin im Juni 06 mit dem Problem Geräusche von einem Händler zum anderen. Nach und nach wurden sämtlich Teile ausgetauscht, alles im Rahmen der Werksgarantie. Das Getriebe wurde mit einer Laufleistung von 35.000 Km im Mai oder so 2007 getauscht. Auch auf Werksgarantie da der ganze vorgang 9 Monate und über die 2 Jahre hinaus gedauert hat.Alle eingebauten Teile haben ab Einbau 2 Jahre Garantie.

Habe auch keine Inspektionen bei VW gemacht, da das Getriebe eh nicht angeschaut wird. Mir wurde dieses natürlich vorgeworfen, hat aber nicht gezogen.

Gruß

Sachse

#10

Na, das würde mich aber wundern und das würde bedeuten, dass Du die revolvierende Garantie hast. D.h., jede Garantiereparatur zieht eine neu anlaufende Garantie wie im Ursprungsvertrag nach sich. Dies wiederum heisst, im schlechtesten Fall kommt der Verkäufer nie aus seiner Garantie-Verpflichtung…

Ich kenne Deinen Kaufvertrag nicht, er müsste aber abweichend von den Standard-Bedingungen die revolvierende Garantie ausdrücklich beinhalten.

Per Gesetz wird eine vereinbarte Garantie bei einem Garantiefall innerhalb der letzten drei Monate des ursprünglichen Zeitraums auf drei Monate nur für das betroffene Bauteil verlängert. Dies, damit der Käufer die Möglichkeit hat, die ordnungsgemässe Instandsetzung zu überprüfen.

mfg

Ploetsch10

#11

@Ploetsch10

Ich habe es nicht Nötig hier Blödsinn zu schreiben.

Auf die Ausgetauschtenteile sind ab Einbau 2 Jahre Garantie.

Gruß

Sachse

#12

@sachse:

Das stimmt schon, was Du schreibst, allerdings meint Ploetsch, dass wenn innerhalb der Garantiezeit das Teil defekt wird, Du auf das Austauschteil keine neuen 2 Jahre Garantie bekommst, sondern nur noch die Restzeit, bis die erste Garantie abgelaufen ist.

Ausnahme: Du zahlst einen (ganz) kleinen Teil der Reparatur selbst, dann gilt wieder: neue Garantie!

#13

@TomausDo

…soooo issass ! =D>

#14

:evil: Wie in meinem ersten Block beschrieben , nun endlich nach 5 Wochen die ernüchternde Antwort von Ford , Garantie wird abgelehnt wegen :evil: Ungenügenden Service Nachweisen :evil:

Habe ein lückenloses Serviceheft mit allen Inspektionen und Bescheinigung meiner Werkstatt ( Freier KFZ Meisterbetrieb ),

daß alle Arbeiten nach Fordangaben erledigt wurden, vorgelegt :oops:

Ford schreibt selbst :mrgreen: 1 Jahr Garantie auf alle Reparaturen und Ersatzteile ,wenn sie in einer Fordvertragswerkstatt und Original Fordteile verbaut wurden ! Wurde gemacht:^o Was soll man den noch alles erfüllen um Garantie zu bekommen :-k Werde mich jetzt auf die Hinterbeine stellen ,habe noch nicht Fertig mit FORD :twisted:

Zum Verständnis : :^o habe das Getrieb extra wegen der Garantie bei Ford einbauen lassen , und die Inspektionen bei meinem Freien KFZ Meisterbetrieb :frowning:

#15

Moin,

@taxi7. Wieso musst Du eigentlich einen Garantieantrag stellen, wenn Du doch innerhalb der 12 Monate Garantie liegst? Ich würde mit der Reparaturrechnung in die Fordwerkstatt fahren, die damals das Teil getauscht hat und dort verlangen, dass man den Fehler umgehend behebt. Wo gibt es denn sowas? Sollten die auch wegen der „Fremdwartungen“ rumlabern, dann frag sie, was denn am Getriebe zu warten wäre. Lt. Wartungsplan ist es doch wartungsfrei! Laß Dich da nicht unterkriegen.

Gruß

Meschi

#16

:stuck_out_tongue: Hay Meschi , das habe ich getan , da ich bei meinem :smiley: mit 2 :ford: Stammkunde bin und wohl bekannt , sagte mir der :smiley: Servicemeister er müße sich erst eine Freigabe von Ford einholen , und dann gings los :roll: .

Aber eigentlich hast du recht, mein Ansprechpartner ist mein :smiley: :ford: der hat die Garantiebedinungen zu vertreten oder nicht :!:

#17

Ja, taxi7, ich würde sagen, Dein Vertragspartner ist Dein Fordhändler und nicht Ford selber. Daher soll er Dir doch mal erklären, wieso die Garantie nicht greifen soll.

Gruß

Meschi