Endlich 100er Klausel.

:dance: Endlich darf ich 100 fahren. Leider war das mit meinen Mondeos nie möglich… aber jetzt. 37,50€ + Eintragegebühren und Aufkleber :evil: Ich frage mich manchmal, wofür man soviel Geld ausgeben muß…

Gruß Wiesel

PS: obwohl… am Fahren wird sich eigentlich ja nichts ändern :smiley:

#1

Doch, Du fährst auf jeden Fall entspannter wenn Du nicht ständig Angst vor der Rennleitung haben musst :slight_smile:

#2

Ich freue mich auch schon darauf mit meinem neuen (gebrauchten) Det (Dethleffs) 100 km/h fahren zu dürfen :smiley:

#3

An meisten Spaß macht der Brief mit der Kopie des Scheins, nachdem die Grünweißen eine nette Zahlungsaufforderung geschickt hatten. :lol:

#4

ich habe sie seit heute auch …

bescheinigung vom herrsteller am donnerstag bei dethleffs angefordert und samstag war sie in der post .Montag gehts zur zulassungsstelle die begehrte 100 Km/h plakette holen.

( kosten : 0,00000€

siehe auch den beitrag auf DRADIO :

click.gif

ist sehr interessant für leute die einen jüngeren WW haben da der gang zum TÜV erspart bleibt.

mfg wolly

@martin-b.

Danke für den Tipp

:slight_smile: :slight_smile: :slight_smile: :slight_smile: :)[/img]

#5

Hallo

Wie ist das mit der Zulassung.

Muss man mit dem Gespann vorfahren oder reichen die Papiere?

Sendet Dethleff ohne Kosten die Bescheinigung?

Bitte um Antwort

Mfg

Frank W.

#6

Moin,

das Thema ist (für mich) ein Sch…thema. Warum?

Ich hab das Ding mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hersteller auch versucht. In einem Wohnwagen-Forum war diese Vorgehensweise beschrieben worden, und bei vielen hat es auch funktioniert. Also Hobby angeschrieben, UB nach drei Tagen erhalten (war kostenlos), damit zur Zulassungsstelle, amtlich gesiegelte 100er Plakette beantragt … und… man hat mich mit der UB abtreten lassen. Ich soll den WW beim TÜV vorführen, damit dieser die Voraussetzungen für die 100er Zulassung auf einem amtlich anerkannten Formblatt bescheinigt. Eine halbstündige Diskussion mit dem Leiter der Zulassungsstelle, der offensichtlich seine eigene Verordnung nicht lesen oder verstehen konnte, war ebenfalls erfolglos.

Der Zauber beim TÜV kostet um die 30 Euro. Der Verordnung vom 21.10.2005 lässt sich eine Vorführpflicht jedenfalls nicht entnehmen. Das ist es ja auch, was mich in dieser Sache so aufregt.

Nun bin ich keiner, der die 30 Euro nicht hätte, aber mir gehts ums Prinzip. Hab mich also beim Landesinnenministerium beschwert, die haben das an das Landesverkehrsministerium weitergeleitet. Seit 5 Wochen keine Reaktion. Na gut, die wollen ja morgen gewählt werden (hab ich denen auch so mitgeteilt).

Ich stehe außerdem noch mit dem Bundesverkehrsministerium in regelmäßigem Mailkontakt.

Zur Erinnerung: Mein Wagen ist am 14.06.2005 erstmals zugelassen worden. Hätte ich das Ding nur 3 1/2 Monate länger beim Händler stehen lassen und erst nach dem 01.10.2005 erstmals zugelassen, wäre mir der TÜV erspart geblieben.

Fazit: Es hängt also von der Zulassungsstelle ab, ob man zum TÜV muss oder nicht. Ich beglückwünsche jeden, der es ohne TÜV-Bericht schafft, eine 100er Zulassung zu erhalten, und würde jedem raten, es zumindest zu versuchen und bei Ablehnung durch freundliche Diskussion versuchen zum Ziel zu kommen. De UB´s vom Hersteller kosten nichts, man sollte aber die Fahrgestell-Nr. des Wohnwagens mit angeben, damit man nachweisen kann, dass die UB wirklich für den eigenen Wohnwagen ausgestellt wurde.

Vereinzelt wird übrigens von Zulassungsstellen berichtet, die erwarten, dass der Wohnwagen zur Befestigung der Plakette vorgeführt wird.

Unabhängig davon, wie das Ding ausdiskutiert wird, fahre ich auch weiter 100 auf der Autobahn. Ich hätte die Zulassung schon nach der alten Vorschrift erhalten, mein Sharan wiegt nach Wiegeprotokoll 1840 kg ohne Fahrer. Die UB hab ich im Wagen liegen.Vielleicht kleb ich mir ne 100 ohne Siegel hinten dran, gibts ja bei jedem besseren Campingausstatter. Diese Subventionierung des TÜV geht mir auf die OO…

#7

Hallo,

ich habe mittlerweile auch die 100er-Plakette. War jedoch insgesamt nicht ganz so einfach.

Auch der Al-ko-Seite hatte ich gelesen, dass eine Bescheinigung des Herstellers ausreichend ist, so fern der Wohnwagen werksseitig die Kriterien für die Tempo 100-Fähigkeit erfüllt. Also habe ich gleich eine Mail an Dethleffs geschickt und innerhalb einer Woche war die Bescheinigung da. Damit bin ich dann zur Zulassungstelle und dort zu erfahren, dass diese nicht ausreichend ist.

Begründung: „…es ist ja nicht angegeben, welcher Text in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muss …“ [-(

Ich habe dann gleich nochmals eine Mail an Dethleffs geschickt mit der Bitte, einen entsprechenden Text mit anzugeben.

Auch diese Bescheinigung kam relativ schnell. Der Text war insgesamt viel ausführlicher. Ebenso war ein Merkblatt bzgl. der Stützlast beigefügt. Aber was fehlte? Genau, der Text für die Änderung der Papiere.

Also habe ich dann im Internet gesucht, drei Textvorschläge in ein Word-Dokument hereinkopiert und dann ab damit zur Zulassungsstelle.

Der SB musste sich zwar nochmal beim Vorgestezten rückversichern („normalerweise kenne ich diese Sachen nur vom TÜV.“). Aber dann ging es doch (Weil Cheffe meinte:„Ach ja, da steht ja der Text drauf. Kannst dir was aussuchen.“)

Bin nun um 21,50 EUR ärmer (19,- für die Eintragung und die neuen Papiere und 2,50 für die Plakette), aber ich habe nun die Plakette. :stuck_out_tongue:

Eine Vorführung des Gespanns bei der Zulassungsstelle ist nicht notwendig, das interessiert dort keinen. Denen reichen die entsprechenden Bescheinigungen.

Die Herren von TÜV, DEKRA, … bestehen hingegen auf Vorführung des gesamten Gespanns (zumindest bei mir in der Gegend)

#8

bei mir hat dethleffs alle daten angegeben !!

ich weis nur nicht ob ich fzg brief und schein mit zur zulassungstelle mitmehmen muss oder ob der fzg-schein reicht da es ja eine bescheinigung die mitgeführt werden muss gibt.

wer kann mir weiterhelfen

da alle fzg briefe bei der bank im tresor liegen , weil bei uns schon mal eingebrochen worden ist und briefe und andere unterlagen gestohlen wurden…

bei der bank sind die sachen bzw die wiederbeschaffung versichert

wenn auch der aufwand zur wiederbeschaffung der gleiche bleibt

mfg wolly

#9

Hallo,

ich habe Schein und Brief zur Zulassungsbehörde mitgenommen.

Der Schein ist vernichtet worden und der Brief entwertet. Letzteren habe ich wieder mitgenommen.

Stattdessen habe ich nun die neuen (gewöhnungsbedürftigen) Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).

Daß ich die Bescheinigung mitführen muss, ist mir nicht bekannt. Das stand zu einen nicht drauf und wurde auf Nachfrage beim Straßenverkehrsamt auch verneint ("… ist ja jetzt eingetragen …")

#10

Bin ich froh das ich das gleich beim Kauf auf den Händler abgewälzt habe…

#11

Hallo campali,

Du musst die Bescheinigung nicht mitführen, eben weil es eingetragen ist.

Bei mir ist es aber (noch) nicht eingetragen…

#12

wer von euch,der dethleffs angeschrieben hat hatte ab werk ne antischlingerkupplung dran?

ich denke nämlich über diese vorgehensweise nach!

#13

Bei uns macht die Zulassungsstelle auch gerne Probleme. Da ich beim TÜV sowieso was habe eintragen lassen, habe ich den Kram gleich miterledigen lassen. Die Eintragungen wurden in den Schein übernommen, deswegen nehme ich das Gutachten vom TÜV nicht mehr mit (wofür lasse ich es sonst eintragen???) :!:

Die 37,50€ beim TÜV hätte ich auch gerne gespart. Ich fand und finde es wirklich sch…, daß man von den Behörden und Institutionen abhängig ist und nicht viel dagegen tun kann. Das es von Landkreis zu Landkreis dämliche Unterschiede gibt (als Motorradfahrer spreche ich da mit leidlicher Erfahrung) ist eine riesen Ungerechtigkeit. Aber trete `mal jemanden in den Arsch (darf man das Schreiben???) und frage ihn dann, ob er Dir was einträgt :evil:

Gruß Wiesel

#14

Gibt es das mit der 1:1 Regelung ab 2006 irgendwo schriftlich und auch amtlich??

Mein TÜVER wollte sich letztes Jahr nämlich noch nicht einmal darauf einlassen das Leergewicht meines Gal zu wiegen, da er nur die Daten im Fahrzeugschein akzeptieren wollte. Und da fehlten mir nach der alten Regelung einige Kg. Mit Tanktrick, eingebauter AHK und einigen zusätzlichen Einbauten wäre ich sicher an das erforderliche Gewicht gekommen. Der ließ sich aber auf nichts ein obwohl einige hier ja von Wiegen beim TÜV berichteten.

Daraufhin hab ichs gelassen. Ich hatte eh noch vom Vorbesitzer eine 100erPlakette hintendrauf, sodass mich das dann nicht so unbedingt störte, wenn hinter mir die Rennleitung auf Geschwindigkeitskontrolle gingen und unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten…

Also…wo gibt es das??? :pray:

#15

Ja, ja, so ist das, wie ich schon beschrieben habe. Als ich noch mit `nem Mondeo unterwegs war fehlten laut schein einige KG. Vollgetankt, AHK, Fahrer und Kiste Cola… Besuch bei der öffentlichen Waage… mit Wiegekarte zum TÜV (der Prüfer hatte mir das so indirekt geflüstert). Dort habe ich damals die Plakette bekommen =D>

Gesetz ist halt auch ein bischen Auslegungssache. Wenn das Gespann dafür geeignet ist, was soll denn dagegen sprechen, das so auszulegen, mein Respekt vor diesem Prüfer. Es gibt aber auch Prüfer, die haarklein alles zum Nachteil der Leute auslegen, die sie bezahlen…

#16

Schau mal hier: :click:

#17

so ich hab eben auch endlich mal ne Mail an Dethleffs geschrieben!

jetzt warte auch ich gespannt :smiley:

#18

Hallo SGA und Campingfreunde,

vielleicht ist auch diese Niederschrift vom TÜV interessant für euch, man beachte vor allem den folgenden Text:

„Ist die Eignung eines Fahrzeugs für Tempo 100 in dessen Papieren vermerkt oder in einer Bestätigung seines Herstellers attestiert, genügt die Vorlage dieser Dokumente bei der KFZ- Zulassungsbehörde. Sofort und ohne weitere Formalitäten kann sie die Plakette an den Halter ausgeben.“

Schaut hier: click.gif

#19

Hallo,

mein Schwiegerpapa hat letzte Woche erfolglos versucht für seinen neuen WW die Tempo100-Zulassung zu erhalten.

Nach einer längeren Odysee durch die kommunalen Behörden, bekam er die Aussage, dass das im Land Hessen noch nicht gehen würde, da hier die Vorschriften fehlen.

Sind die denn alle blöd, oder was?

Selbst mit dem Gesetzestext dazu, bocke der Leiter der Zulassungsbehörde rum.

Ergebnis: Schwiegereltern haben ihren WW „normal“ zugelassen und sind jetzt erstmal in Urlaub damit.

Und ich warte damit, bis ich den ersten sehe, der bei unserer Zulassungstelle mit Erfolg Tempo100 bescheinigt bekommen hat.