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Moin,
das Thema ist (für mich) ein Sch…thema. Warum?
Ich hab das Ding mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hersteller auch versucht. In einem Wohnwagen-Forum war diese Vorgehensweise beschrieben worden, und bei vielen hat es auch funktioniert. Also Hobby angeschrieben, UB nach drei Tagen erhalten (war kostenlos), damit zur Zulassungsstelle, amtlich gesiegelte 100er Plakette beantragt … und… man hat mich mit der UB abtreten lassen. Ich soll den WW beim TÜV vorführen, damit dieser die Voraussetzungen für die 100er Zulassung auf einem amtlich anerkannten Formblatt bescheinigt. Eine halbstündige Diskussion mit dem Leiter der Zulassungsstelle, der offensichtlich seine eigene Verordnung nicht lesen oder verstehen konnte, war ebenfalls erfolglos.
Der Zauber beim TÜV kostet um die 30 Euro. Der Verordnung vom 21.10.2005 lässt sich eine Vorführpflicht jedenfalls nicht entnehmen. Das ist es ja auch, was mich in dieser Sache so aufregt.
Nun bin ich keiner, der die 30 Euro nicht hätte, aber mir gehts ums Prinzip. Hab mich also beim Landesinnenministerium beschwert, die haben das an das Landesverkehrsministerium weitergeleitet. Seit 5 Wochen keine Reaktion. Na gut, die wollen ja morgen gewählt werden (hab ich denen auch so mitgeteilt).
Ich stehe außerdem noch mit dem Bundesverkehrsministerium in regelmäßigem Mailkontakt.
Zur Erinnerung: Mein Wagen ist am 14.06.2005 erstmals zugelassen worden. Hätte ich das Ding nur 3 1/2 Monate länger beim Händler stehen lassen und erst nach dem 01.10.2005 erstmals zugelassen, wäre mir der TÜV erspart geblieben.
Fazit: Es hängt also von der Zulassungsstelle ab, ob man zum TÜV muss oder nicht. Ich beglückwünsche jeden, der es ohne TÜV-Bericht schafft, eine 100er Zulassung zu erhalten, und würde jedem raten, es zumindest zu versuchen und bei Ablehnung durch freundliche Diskussion versuchen zum Ziel zu kommen. De UB´s vom Hersteller kosten nichts, man sollte aber die Fahrgestell-Nr. des Wohnwagens mit angeben, damit man nachweisen kann, dass die UB wirklich für den eigenen Wohnwagen ausgestellt wurde.
Vereinzelt wird übrigens von Zulassungsstellen berichtet, die erwarten, dass der Wohnwagen zur Befestigung der Plakette vorgeführt wird.
Unabhängig davon, wie das Ding ausdiskutiert wird, fahre ich auch weiter 100 auf der Autobahn. Ich hätte die Zulassung schon nach der alten Vorschrift erhalten, mein Sharan wiegt nach Wiegeprotokoll 1840 kg ohne Fahrer. Die UB hab ich im Wagen liegen.Vielleicht kleb ich mir ne 100 ohne Siegel hinten dran, gibts ja bei jedem besseren Campingausstatter. Diese Subventionierung des TÜV geht mir auf die OO…