Bei meinem Anfang März gebraucht gekauften Sharan (Bj. 2005) klappen beide Aussenspiegel zu weit hinaus, d.h., man kann das Glas kaum so weit nach innen drehen, dass man vernünftig nach hinten sieht. Man sieht auch am Gehäuse, dass die Spiegel zu weit drehen. Das „Autohaus meines Vertrauens“ (wie sie sich in der Werbung nennen) meint, Spiegel sind nicht in der Gebrauchtwagengarantie enthalten - jetzt möchte ich mir halt selber helfen.
Dazu ein paar Fragen
- Sind in den Spiegeln Endschalter, die das Aus- und Einklappen stoppen sollen? Für mich sieht es aus, dass der Motor bis an den Anschlag dreht.
- Wie kann man das Spiegelgehäuse korrekt öffnen, ohne es gleich zu zerstören? (Gespann-drivers Eintrag in der KB hab ich natürlich gelesen, nur hab ich unten am Spiegel nicht die beiden Schrauben …)
- Welche Steuergeräte sind für die Spiegel verantwortlich? Habt ihr einen ungefähren Preis? Zahlt es sich aus, die auf „Verdacht“ zu tauschen?
- Kann mir wer einen Schaltplan von der Aussenspiegelsteuerung zukommen lassen, damit ich nachmessen kann, ob ein Kabelbruch vorliegt?
das Problem hatte ich mit meinem Wagen von Anfang an. Bereits nach 1 Monat - es war ja gerade Winter - klappten die Spiegel aus dem angeklappten Zustand um fast 120 Grad!
Später ging es wieder aber die Spaltmaße stimmten einfach nicht mehr, so dass ich genau den von Dir beschriebenen Zustand bekommen hatte. Das wurde natürlich reklamiert.
Die erste Komplettreparatur beider Spiegel brachte nur für den Beifahrerspiegel ein korrektes Ergebnis. Der Fahreraussenspiegel hatte immer noch zuviel Spiel. Das habe ich dokumentiert und VW geschickt. Erfolgt ich bekam den Fahrerspiegel noch einmal ersetzt und nun ist Ruhe.
Ich habe auch versucht nach den Ursachen zu forschen, bekam aber keine zufriedenstellenden Hinweise zum Freundlichen. Ich glaube aber nicht, das es mit einem kabelbruch oder einer evtl. existierenden Steuereinheit zusammenhängt. Ich vermute eher, dass eine Art Nase in einer Führungsplatte von einem Ritzel oder ähnlich nicht richtig „gefangen“ wird.
Dennoch kann man sich auch fragen, ob sich ein Zerlegen lohnt.
So wie ich es beim Freundlichen gesehen habe - es ist zwar Fummelarbeit - kann es eifacher sein, neue Spiegel einzubauen.
Oder - ich verstehe nicht so recht wieso die Spiegel nicht zu Gebrauchtwagengarantie gehören da sie ein sicherheitsrelevantes Teil sind - der Freundliche muss dass machen. Ggf. nur gegen 50%.
Vielleicht kann ja auch nochmal ein Österreicher was dazu schreiben, aber ich meine im Hinterkopf gehabt zu haben, daß die Sachmängelhaftung in Österreich in etwa der in Deutschland entspricht und dann gilt:
In den ersten 6 Monaten muß der Händler jeden Defekt kostenfrei für Dich reparieren!
siehe auch hier:
Da ist es unerheblich, ob Du noch zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast!
EDIT: Bei der Wirtschaftkammer in AT fand ich denn das hier:
Ich denke also, es ist wie hier in Deutschland. Vielleicht sollte sich Dein Autohaus da auch mal kundig machen.
Kann es evtl daran liegen, daß die Spiegel mal (aus Versehen oder durch einen Passanten) manuell aus ihrer Position gedreht wurden und danach wieder manuell zurückgedreht wurden?
Z.B. in der Waschstraße machen die hilfreichen Jungs immer eine manuelle Vorwäsche. Bei ersten mal klappte mir der Spezi die Spiegel per Hand ans Auto und wieder raus.
Ergebnis: elektrische Verstellung rastete falsch ein.
lt. Handbuch soll in so einem Fall der verdrehte Spiegel so stehen bleiben wie er ist. Man betätigt dann die elektr. Spiegelverstellung und holt den Spiegel in seiner falschen Position ab. Das hört sich fürchterlich an, da es knallt und knarzt, aber dadurch weiß das Steuergerät wieder „wo die Spiegel sind“.
jo ist bei uns auch so, aber auch mit den gleichen Problemen: Gewährleistung muß der Händler selber zahlen, Gebrauchtwagengarantie kommt von der Versicherung. Daher wird erstmal alles was geht über die GWG abgewickelt und was nicht geht wird erstmal gesagt ist nicht und auf Gewährleistungspflicht vergessen. Bei mir war es das selbe Spiel wegen Trockner und Klimaleitung.
Da hilft nur dranbleiben, Filialleiter verlangen und mit dem Rechtsanwalt, der Arbeiterkammer, der Zeitung und der Schwiegermutter drohen.
Wichtig ist auch zu betonen, dass der Mangel von anfang an vorhanden war, denn dann muß er auf jeden Fall repariert werden oder er muß beweisen das der Mangel nicht bestand (unmöglich). Kannst ja sagen du hast den Spiegelschalter erst jettz zum ersten Mal betätigt.
Grüße
Bernd
p.s. eine Kleine Geschichte zu dem Versuch zu beweisen das der Fehler nicht von anfang an da war muß ich da gleich loswerden. Bei mir war es wie oben gesagt die Klima. Auto im November gekauft und Klima sollte das 1. mal im April kühlen und ging nicht. Also ganz klar: Fehler war schon beim Kauf. Gegenargument des Händlers: Nein Kann nicht sein, weil der Wagen hat ne Klimaautomatik und da geht ohne Klima die Heizung auch nicht und das hätte ich gemerkt im Winter! Beachte: Diese Aussage kam von einem großen VW Fachbetrieb :-k Und sowas will an unseren Autos herumschrauben!?! [-(
Ich habe heute eine freundliche, doch sehr bestimmte Mail an das Autohaus geschickt, in der ich die Gewährleistung verlange - mal schauen, was zurückkommt … ich geb euch bescheid …
Ich wollte mich nur mal wieder melden und berichten, dass die Sache noch immer nicht behoben ist und das Hin-und-Her mit dem Händler noch immer andauert.
Mein Autohändler hat nach langen Diskussionen angeboten, 400 EUR zu übernehmen, 100 EUR muss ich für 2 neue Spiegel zahlen.
Bei der Rückfrage bei den Juristen von ARBÖ und Arbeiterkammer wurde mir erklärt, dass dies dadurch begründet wird, dass durch den Tausch das Auto in einem „neueren“ Zusatand versetzt wird als es beim Kauf war. Von meiner Zeit und dem Ärger den ich seit 2 Monaten habe redet keiner …
Jedenfalls hatte ich heute den Reparaturtermin in der Werkstatt - nur hatte die Werkstatt keine Spiegel auf Lager. Sie haben sie bestellt und melden sich bei mir wenn sie da sind.
Dafür wurde, da ich schon in der Werkstatt war, das Scheibenwischergestänge gratis getauscht („Werkstattaktion“). Weil bekannt ist, dass die Gelenke mit der Zeit rosten und sich festfressen.
Wenn ja würde ich in diesem Falle den Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Der Mangel ist offenkundig und der muss in den ersten 6 Monaten haften, auch wenn er nicht will
Jetzt hätte ich doch fast vergessen meinen Endbericht zu schreiben …
Also Ich habe mich bei 2 Rechtsstellen unabhängig voneinander erkundigt (Arbö - und Arbeiterkammer - ) und beide haben mir zugeraten, das Angebot anzunehmen. Begründet wurde es folgendermaßen Das Auto ist 2 Jahre alt, und wenn ich neue Spiegel bekomme dann ist das Auto durch den Austausch nachher „mehr wert“ als vorher und deshalb ist es gerechtfertigt, dass der Händler eine Kostenbeteiligung verlangt. Anders wäre es, wenn ich gebrauchte Teile eingebaut bekommen würde - was aber kaum ein Händler macht.
Ich habe also das Angebot angenommen und in Summe EUR 93,- für die beiden neuen Aussenspiegel bezahlt. Jetzt funktionieren sie so wie es sein soll.
Die Moral aus der Geschichte Bei der Fahrzeugübernahme viel besser aufpassen und sich noch viel viel mehr Zeit nehmen. Wenn man das Auto übernommen hat ist man bereits der Blöde …
Liebe Grüße & Danke fürs Mut machen,
Thomas
P.S. Ach ja Das ausgetauschte Wischergestänge hat genau 5 Tage funktioniert, dann hat sich zwar der Wischermotor gedreht, aber die Wischer standen still. Die Mutter (zwischen Motor und Gestänge) war nicht ordentlich festgezogen …