ich habe ja einen „Import-Ali“, in meinem Fall einen, der ursprünglich für den italienischen Markt vorgesehen war. Selbstverständlich wurde auch mein Ali in Portugal gebaut, in sofern sind alle in deutschen zugelassenen SGA Import-Fahrzeuge. Aber ich weiß, was Du meinst.
Ich habe unter der Nummer „zu 3“ nur Nullen stehen. Sechs Nullen insgesamt. Einen Punkt „zu 2.2“ gibts bei mir gar nicht.
Ich habe allerdings keinerlei Sondereintragungen machen lassen.
Ich habe allerdings den Eindruck, dass der Prüfer aus Unwissenheit handelt und daher lieber nichts machen will. Für mich gibt es keinen logischen Zusammenhang zwischen Importfahrzeugen und angeblich notwendigen Einzelabnahmen. Wir haben hier im Forum die Erfahrung gemacht, dass die Prüfer auch nicht immer über die Dinge informiert sind, die sie von berufswegen eigentlich wissen sollten. Aber das ist nur mein Eindruck - der Eindruck eines Laien!
Vielleicht solltest Du einfach mal bei einer anderen Prüfstation an die Tür klopfen.
Eventuell meldet sich noch ein User zu Wort, der einen Import SGA hat und der zudem noch Eintragungen hat vornehmen lassen.
kann es sein, daß Du für die Reifen und Federn keine ABE oder TÜV-Gutachten hast?.
Diese Zahlen sind die Paragraphen aus der StVZO, die mit Betriebserlaubniss und Einzelabnahme von Sonderanbauten zu tun haben. Wenn Du keine ABE oder TÜV-Gutachten hast muß eine Prüfung und Einzelabnahme nach diesen Paragraphen erfolgen. Wir aber ziemlich teuer.
dann schaue doch in deinem alten Brief auf der Seite 4 nach der Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug. (EG-Typengenehmigung Nr.)
Es könnte sein, daß deine Zulassungsstelle die Daten nicht ganz korrekt in deinen neuen Schein übernommen hat.
Wenn Du dann nochmal zum TÜV oder DEKRA gehst nimm doch den alten Fahrzeugbrief mit. Ich glaube der Prüfer stört sich daran, daß Du keine Nr. der EU-Typengenehmigung eingetragen hast.
zu 2) aus dem alten Schein ist im neuen Schein zu 2.1.
zu 3) aus dem alten Schein ist im neuen Schein zu 2.2
wenn zu 3) bzw. 2.2 genullt ist handelt es sich um Fahrzeuge die per Einzelabnahme eine Betriebserlaubnis bekommen haben.
Dies sind häufig der Fall bei Reimporten , Wiederzulassung von Oldtimern, oder irgendwelchen Selbstbauten.
Wenn in den Papieren zu den Umbauteilen dann Schlüsselnummern angegeben sind ist das Fahrzeug im Regelfall ohne Schlüsselnummer nicht mehr identifizierbar und der "normale " Sachverständige kann keine Änderungsabnahme na 19.3 mehr vornehmen.
Dann ist eine Abnahme nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 erforderlich.
Dies ist nur die ungefähre Rechtslage der Stv(z)o.
Daher wird dann der Kunde zu DEKRA in den neuen Bundesländern, und zum TÜV in den alten Bundesländern verwiesen.