Einzelabnahme bei Re-Import Fahrzeugen von der DEKRA

Hallo!!!

Ich habe ein VW Sharan der in Portugal gebaut wurde und wieder nach Deutschland zurück kam.

Hat jemand Erfahrungen mit Eintragungen gemacht?

Ich war gerade beim TÜV und der darf keine Eintragungen vornehmen, da eine Einzelabnahme der DEKRA notwendig ist.

Habe mir von APEX Fahrwerksfedern eingebaut. 30-35mmm.

Fejgen von ALUETT Größe 7x17 mit Reifen 225/45 R17 94W.

Der Wagen sieht echt gut aus und fährt sehr gut.

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#1

:?: Alle Sharan, Galaxy und Alhambra wurden in Portugal gebaut

Du meinst vermutlich Du hast ein Fahrzeug das für den außerdeutschen Markt geplant war und nicht durch VW nach Deutschland importiert wurde, oder?

#2

Hallo!

Im Fahrzeugschein zu 2.2 stehen nur Nullen.

Zu 17 im Fahrzeugschein steht nur ein E.

Erster Fahrzeugbesitzer war VW Deutschland.

:vw:

#3

Moin,

ich habe ja einen „Import-Ali“, in meinem Fall einen, der ursprünglich für den italienischen Markt vorgesehen war. Selbstverständlich wurde auch mein Ali in Portugal gebaut, in sofern sind alle in deutschen zugelassenen SGA Import-Fahrzeuge. Aber ich weiß, was Du meinst.

Ich habe unter der Nummer „zu 3“ nur Nullen stehen. Sechs Nullen insgesamt. Einen Punkt „zu 2.2“ gibts bei mir gar nicht.

Ich habe allerdings keinerlei Sondereintragungen machen lassen.

Ich habe allerdings den Eindruck, dass der Prüfer aus Unwissenheit handelt und daher lieber nichts machen will. Für mich gibt es keinen logischen Zusammenhang zwischen Importfahrzeugen und angeblich notwendigen Einzelabnahmen. Wir haben hier im Forum die Erfahrung gemacht, dass die Prüfer auch nicht immer über die Dinge informiert sind, die sie von berufswegen eigentlich wissen sollten. Aber das ist nur mein Eindruck - der Eindruck eines Laien!

Vielleicht solltest Du einfach mal bei einer anderen Prüfstation an die Tür klopfen.

Eventuell meldet sich noch ein User zu Wort, der einen Import SGA hat und der zudem noch Eintragungen hat vornehmen lassen.

Gruß

Meschi

#4

Hallo!

Ich habe eine „neue“ Zulassungsbescheinigung, deshalb gibt es die Punkte zu 2. und zu3. nicht mehr.

Sie heißen jetzt zu2.1 und zu 2.2

Ich habe bei 2.1 die 603 und bei

2.2 die 000000 stehen.

Der Tüv-Onkel meinte, daß es mit der Betriebserlaubnis zu tun hat.

Er erzählte irgendwas von 19, 19.3 und 21.

Diese zahlen beziehen sich auf die Genehmigungen und findet man unter Punkt zu E.

#5

Tja, da sind unsere Scheine nicht miteinander vergleichbar, denn ich habe natürlich die alte Variante.

Aber ich würde an Deiner Stelle mal zu einer anderen Prüfstelle fahren. Hast ja nichts zu verlieren.

Was mich allerdings stutzig macht, ist der Erstbesitzer. VW Deutschland wird ja wohl keinen Shari reimportieren. Merkwürdig!

Gruß

Meschi

#6

Hallo!

Ich war schon bei zwei verschiedenen Stellen.

Mal gucken, ich fahr nächste Woche zum DEKRA-Mann.

#7

Hi ReKa,

kann es sein, daß Du für die Reifen und Federn keine ABE oder TÜV-Gutachten hast?.

Diese Zahlen sind die Paragraphen aus der StVZO, die mit Betriebserlaubniss und Einzelabnahme von Sonderanbauten zu tun haben. Wenn Du keine ABE oder TÜV-Gutachten hast muß eine Prüfung und Einzelabnahme nach diesen Paragraphen erfolgen. Wir aber ziemlich teuer.

Grüße aus Franken

Hermann

#8

Hy!

Ich habe alle Teile original gekauft und auch die ABE´s dafür.

Was bedeuten denn diese Sch… Zahlen?

Er meint nur, weil bei mir unter Punkt zu17. ein E steht.

#9

Hi ReKa

Die Zahlen sind nur die Paragraphen, die mit der Zulassung und der Betriebserlaubnis zu tun haben.

Wenn Du´s lesen willst: click.gif

click.gif

Aber eine andere Frage: in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I Feld K steht da die Nummer der Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug?

Hast Du das Fahrzeug erst gekauft?

Hast Du die alten Papiere (Fahrzeugbrief) noch?

grüße aus Franken

Hermann

#10

Hy!!!

Bei mir steht im Feld „K“ gar nichts.

Habe das Auto noch nicht lange, spielt ja aber auch keine Rolle.

Ich habe den alten Brief noch.

Was soll da anderes stehen?

#11

Hallo ReKa,

dann schaue doch in deinem alten Brief auf der Seite 4 nach der Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug. (EG-Typengenehmigung Nr.)

Es könnte sein, daß deine Zulassungsstelle die Daten nicht ganz korrekt in deinen neuen Schein übernommen hat.

Wenn Du dann nochmal zum TÜV oder DEKRA gehst nimm doch den alten Fahrzeugbrief mit. Ich glaube der Prüfer stört sich daran, daß Du keine Nr. der EU-Typengenehmigung eingetragen hast.

grüße aus Franken

Hermann

#12

Also,

zu 2) aus dem alten Schein ist im neuen Schein zu 2.1.

zu 3) aus dem alten Schein ist im neuen Schein zu 2.2

wenn zu 3) bzw. 2.2 genullt ist handelt es sich um Fahrzeuge die per Einzelabnahme eine Betriebserlaubnis bekommen haben.

Dies sind häufig der Fall bei Reimporten , Wiederzulassung von Oldtimern, oder irgendwelchen Selbstbauten.

Wenn in den Papieren zu den Umbauteilen dann Schlüsselnummern angegeben sind ist das Fahrzeug im Regelfall ohne Schlüsselnummer nicht mehr identifizierbar und der "normale " Sachverständige kann keine Änderungsabnahme na 19.3 mehr vornehmen.

Dann ist eine Abnahme nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 erforderlich.

Dies ist nur die ungefähre Rechtslage der Stv(z)o.

Daher wird dann der Kunde zu DEKRA in den neuen Bundesländern, und zum TÜV in den alten Bundesländern verwiesen.

Andreas

#13

Finde grad den Edit Button nicht.

Grade gesehen, das betreffende Fahrzeug muss aus der Vorserie stammen weil offiziell gabs die 204 PS VR6 erst ab 4.00, daher die Einzelabnahme.

Andreas

#14

Danke Eddiek!!!

Den „alten Sharan“ mit 174PS wurde offiziell bis 02/2000 gebaut und den „neuen Sharan“ mit 204PS ab 04/2000.

Deswegen habe ich ja auch so ein „Zwitterauto“.

Also vom älteren und vom neueren Modell Teile eingebaut.

Nochmalm für alle: zu3: 000000 älterer Schein

zu 2.2. 000000 neuerer Schein

Dieses auto hat keine EG-Typgenehmigung, sondern wurde per Einzelabnahme ausgeliefert.

Auf seite 4 im alten Fahrzeugbrief ist nur eingetragen, die Bescheinigung des amtlich anerkannten Sachverständigen.

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#15

Darum geht es, und nicht um Import oder Reimport

Deiner stammt aus der Vorserie und hat daher keine Serienzulassung sondern eine Einzel-Typisierung!