#11
Post von VW:
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Bescheinigung des Inhabers der EG-Typgenehmigung
oder Allgemeinen Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug
nach Anlage XXVI Nr. 6.2.1
Fahrzeugtyp: 7M
Fahrzeughersteller: Volkswagen AG
Inhaber der EG-Typgenehmigung/Allgemeinen Betriebserlaubnis: Volkswagen AG
Nummer der EG-Typgenehmigung/Allgemeinen Betriebserlaubnis: e1*2001/116*0023*
1
Ausführung
(Variante)
BRT X0
BVH X0
2
Typschlüssel-Nummer
(Version)
FM6 7GG
FM6 7GG
3
Emissionsschlüssel-
Nummer
0467
0467
4
Genehmigung des
Partikelminderungssystems
e1*70/220* *5042*
e1*70/220* *5115*
5
Eintragung der
Partikelminderungs-
stufe
Stufe PM5 ab Tag Erstzulassung
Stufe PM5 ab Tag Erstzulassung
Es wird bescheinigt, dass die aufgeführten Fahrzeugtypen und Ausführungen die Anforderungen der in Spalte 5
eingetragenen Partikelminderungsstufe nach Anlage XXVI zu § 47 Abs. 3a einhalten und in den Fahrzeugpapieren
im Feld „Bemerkungen“ entsprechend gekennzeichnet werden dürfen.
Für die Kennzeichnung gelten die Vorgaben in Anhang III oder V
Gegenüber der Genehmigungsbehörde ist die nach Anlage XXVI 6.2.1 geforderte Erklärung abgegeben worden.
(müsst ihr Euch als Tabelle vorstellen)
In Feld 22 steht bei mir nichts dergleichen, scheint wohl VW gepennt zu haben
Wenn ich richtig informiert bin, bedeutet doch PM5 = Euro5 ! Oder bin ich da auf dem Holzweg ?
Kann gerne die Bescheinigung zum Download bereitstellen, müsst mir bloß sagen wie es geht.