Differentialgetriebe - Untersetzung ändern

Moin,

ich habe an meinem Sharan 7M mit ATM-Motor und 6-Gangetriebe Reifen im Format 235/40R18 verbaut. Durch den etwas größeren Reifenaußendurchmesser hat der ohnehin aufgrund der Motorisierung etwas schwache Durchzug weiter gelitten. Da mein Getriebe aber bereits deutlichen Verschleiß aufweist, könnte ich im Rahmen der anstehenden Revision des Getriebes auch gleich die Untersetzung des Differentialantriebes (Achsuntersetzung) verkürzen, um wieder etwas mehr Beschleunigung mit den 18-Zöllern zu bekommen.

Frage: Welche Achsuntersetzungsvarianten sind ab Werk im Sechsganggetriebe verfügbar und was für eine Achsuntersetzung ist im Sechsganggetriebe mit dem Motor ATM verbaut?

Schon mal vorab vielen Dank für die Infos!

Gruß

Florian

#1

Die Suche oben rechts liefert in Sekundenbruchteilen zum Thema Getriebeübersetzung das hier:

www.sgaf.de/node/253169

Oliver
P.S. Ein Differentialgetriebe hat gar keine Übersetzung…

1 „Gefällt mir“

#2

Vielen Dank für den link! Ich habe diesen nicht gefunden oder schlicht übersehen.

Jein, das Differential selbst sicherlich nicht. Aber zwischen Getriebeabtriebswelle und Differential gibt es immer ein Untersetzungsverhältnis, auch als Achsüber- bzw- -untersetzung bezeichnet.

Gruß

Florian

#3

:popcorn:

1 „Gefällt mir“

#4

Naja, selbst wenn die änderung der Übersetzung so einfach machbar ist … dürfte damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Durch die geänderte Gesamtübersetzung ändert sich ja wohl auch das Drehzahlniveau des Motors und damit das Abgasverhalten…
Bei den unterschiedlichen Bereifungen sieht das wohl anders aus, da eigentlich der Abrollumfang unveränder bleiben sollte (Tacho/Wegstreckenzähler müssen ja immer noch korrekt anzeigen) !
Just my 2 Cent… und damit sich Torsnes nicht langweilt…

#5

#4

:meister:

#6

Grundsätzlich stimmt das natürlich.

Die 235/40R18 sind zwar legal, da rein rechnerisch noch innerhalb der zulässigen Toleranzen bzgl. des Abrollumfangs, allerdings an der oberen Grenze. Man merkt das auch am Tacho: Der zeigt mit dieser Bereifung nur noch maximal drei Kilometer pro Stunde zu viel an (GPS als Bezugswert), mit der Originalbereifung sind es maximal 7 km/h. Wenn ich mit der angedachten Änderung im Getriebe und der 18"-Bereifung wiederum rein rechnerisch innerhalb der zulässigen Toleranzen, dann aber im unteren Bereich bleibe, dürfte die BE nicht tangiert werden. So jedenfalls kenne ich es von meinem Geländewagen, der im Abrollumfang eine deutlich größere Rad-Reifen-Kombination (jenseits von 10% Abweichung ggü. der Originalbereifung) im Zusammenspiel mit einer angepassten Achsuntersetzung legal eingetragen bekommen hat. Das Modell ist allerdings auch ein paar Jahre älter als der Sharan, sprich hat keine EURO4.

Gruß

Florian