Die Würfel sind gefallen!

Hallo,

gerstern gefragt, heute gewusst. Der Klimakompressor ist hin. Der ist erst gute 7 Monate alt und schon wieder im A…! Jetzt meine Frage bevor ich meinen Meister bedrohe. Fällt das unter Gewährleistung? Es kann doch nicht sein das ich für den schon wieder blechen muss oder? Hat jemand von euch Erfdahrungen mit Gewährleistung bei Reparaturarbeiten?

Danke schon mal, FunkyDoc.

#1

>Hallo,
>gerstern gefragt, heute gewusst. Der Klimakompressor ist hin. Der ist erst gute 7 Monate alt und schon wieder im A…! Jetzt meine Frage bevor ich meinen Meister bedrohe. Fällt das unter Gewährleistung? Es kann doch nicht sein das ich für den schon wieder blechen muss oder? Hat jemand von euch Erfdahrungen mit Gewährleistung bei Reparaturarbeiten?

Vor 7 Monaten galt auch schon das neue Gewährleistungsgesetz, somit hast Du zumindest auf das Material 2 Jahre Gewährleistung, wenn…

…Du den vorherigen Austausch zumindest teilweise (Kulanz) bezahlt hast.

Wenn es damals aber noch Garantie war, der Spass also 0,-Euro gekostet hat, dann wurde die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nur für die Instandsetzungszeit unterbrochen und verlängert sich entsprechend auch nur um diese (das Neuteil hat also keine neue Garantie, sondern übernimmt die Restlaufzeit des Altteils)

Uli.

#2

>>Hallo,
>>gerstern gefragt, heute gewusst. Der Klimakompressor ist hin. Der ist erst gute 7 Monate alt und schon wieder im A…! Jetzt meine Frage bevor ich meinen Meister bedrohe. Fällt das unter Gewährleistung? Es kann doch nicht sein das ich für den schon wieder blechen muss oder? Hat jemand von euch Erfdahrungen mit Gewährleistung bei Reparaturarbeiten?
>Vor 7 Monaten galt auch schon das neue Gewährleistungsgesetz, somit hast Du zumindest auf das Material 2 Jahre Gewährleistung, wenn…
>…Du den vorherigen Austausch zumindest teilweise (Kulanz) bezahlt hast.
>Wenn es damals aber noch Garantie war, der Spass also 0,-Euro gekostet hat, dann wurde die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nur für die Instandsetzungszeit unterbrochen und verlängert sich entsprechend auch nur um diese (das Neuteil hat also keine neue Garantie, sondern übernimmt die Restlaufzeit des Altteils)
>Uli.

Zeimlich oberflächliche Betrachtung, selbstverständlich startet die Garantie neu
für dieses Teil. Zudem ist die rechtliche Situation verbessert, da er Wandlung oder Minderung verlangen kann.

Ciao

#3

>Hallo,
>gerstern gefragt, heute gewusst. Der Klimakompressor ist hin. Der ist erst gute 7 Monate alt und schon wieder im A…! Jetzt meine Frage bevor ich meinen Meister bedrohe. Fällt das unter Gewährleistung? Es kann doch nicht sein das ich für den schon wieder blechen muss oder? Hat jemand von euch Erfdahrungen mit Gewährleistung bei Reparaturarbeiten?
>Danke schon mal, FunkyDoc.

Hallo,
wenn Du vor 7 Monaten einen neuen Klimakompressor bekommen hast , aus welchen Gründen auch immer hast Du wieder vollen Garantieanspruch auf das Teil.
Nach dem neuen Gesetz müssten es jetzt 2 Jahre sein , also hin zum Meister und austauschen.

Kai Sha85PD02

#4

>Hallo,
>gerstern gefragt, heute gewusst. Der Klimakompressor ist hin. Der ist erst gute 7 Monate alt und schon wieder im A…! Jetzt meine Frage bevor ich meinen Meister bedrohe. Fällt das unter Gewährleistung? Es kann doch nicht sein das ich für den schon wieder blechen muss oder? Hat jemand von euch Erfdahrungen mit Gewährleistung bei Reparaturarbeiten?
>Danke schon mal, FunkyDoc.

Hallo,

da mein Sharan auch diese dubiosen Geräusche macht, gehe ich mal davon aus, dass in naher Zukunft eine saftige Reparatur auf mich zu kommt.
Habe den Wagen (2,0 09/98) im April 2002 gebraucht beim VAG Händler gekauft (mit Gebrauchtwagengarantie). Besteht die Möglichkeit die Garantie in Anspruch zu nehmen?

Gruß
Ulrich

#5

Hallo
Wenn der Verdichter auf Garantie gewechselt wurde, gilt nur die „alte“ Garantiezeit, hast Du aber eine Rechnung von diesem Jahr für das Teil, somit gelten 2 Jahre ab Einbaudatum.
Hol den Holzhammer und feste druff!
Micki

#6

>Zeimlich oberflächliche Betrachtung, selbstverständlich startet die Garantie neu
>für dieses Teil. Zudem ist die rechtliche Situation verbessert, da er Wandlung oder Minderung verlangen kann.

Ohh, einer der sich auskennt… :}
Vieleicht solltest Du Dich doch näher mit dem Thema beschäftigen, bevor Du hier Leute verunsicherst.
[eot]

Uli.

#7

>Habe dieses Thema in meiner Werkstatt angesprochen. Auskunft: Garantie geht auf ausgetauschtes Teil über, d.h. keine neue Garantiezeit von 2 Jahren.
Interessant wäre nun. Wie ist das wenn nach Garantieablauf Seat/VW aus KULANZ z.B. 75 % der Kosten übernimmt, man also (wie in meinen Fall) auf 25 % der Kosten sitzten bleibt. Hab ich dann im erneuten Fall innerhalb von 2 Jahren zumndest Anspruch auf 25 % Kostenübernahme?
Meine Werkstatt konnte mir hier nicht weiterhelfen?
alex

#8

>>Hallo,
>>gerstern gefragt, heute gewusst. Der Klimakompressor ist hin. Der ist erst gute 7 Monate alt und schon wieder im A…! Jetzt meine Frage bevor ich meinen Meister bedrohe. Fällt das unter Gewährleistung? Es kann doch nicht sein das ich für den schon wieder blechen muss oder? Hat jemand von euch Erfdahrungen mit Gewährleistung bei Reparaturarbeiten?
>>Danke schon mal, FunkyDoc.
>Hallo,
>da mein Sharan auch diese dubiosen Geräusche macht, gehe ich mal davon aus, dass in naher Zukunft eine saftige Reparatur auf mich zu kommt.
>Habe den Wagen (2,0 09/98) im April 2002 gebraucht beim VAG Händler gekauft (mit Gebrauchtwagengarantie). Besteht die Möglichkeit die Garantie in Anspruch zu nehmen?
>Gruß
>Ulrich

Du hast für Gebrauchtartikel nach dem neuen Gesetz 1Jahr Gewährleistung. Also, solang es keine Verschleissteile betrifft, bist Du abgesichert.
Gruss Dirk