lass den Galaxy auswiegen und führe ggf. das Wiegeprotokoll (also den Ausdruck) mit. Dann gibts keine Probleme. In der Regel ist das Fahrzeug deutlich schwerer als im Fz.-schein angegeben. Meiner z.B. wiegt mit 7 Sitzen und vollgetankt 1840 kg ohne Fahrer, also auch für mich keine Probleme bei der 100er Zulassung (habe auch 1700 kg-Wohnwagen).
Vor dem Auswiegen Volltanken nicht vergessen (siehe Beitrag: 85 statt 70 Liter tanken).
Auswiegen geht z.B. beim Kieswerk, auf sonstigen LKW-Waagen oder so für kleines Geld, ggf. sogar kostenlos. Eine offizielle Wiegekarte brauchst Du ja nicht, ein Ausdruck recht. Damit bist Du Deiner Verantwortung entsprechend der Ausnahmeverordnung nachgekommen.
Nein, Du musst das neue Gewicht des Gal nicht eintragen lassen, und Du musst auch nicht zum TÜV zum Wiegen. Als Fahrer bist Du dafür verantwortlich, dass Du das Gewichtsverhältnis einhältst. Du musst nur wissen, ob das Leergewicht des Gal im fahrfertigen Zustand (also vollgetankt mit allen Sitzen und Bordwerkzeug und Reserverad zzgl. 75 kg für den Fahrer - so ist es in der StVZO definiert) mindestens genau so groß ist wie das zGG des Anhängers. Mehr nicht.
Du bist noch nicht mal verpflichtet, die Wiegebescheinigung mitzuführen. Das ist nur ein Tipp von mir, um eventuelle Diskussionen mit der Rennleitung von vornherein im Keim zu ersticken, wenn es denn mal dazu kommen sollte (ich hab schon einmal gesehen, dass ein Gespann, allerdings mit Lastenhänger, herausgewunken wurde). Aber wie gesagt: eine Pflicht gibt es nach dem Wortlaut der Verordnung nicht.
ich verstehe diese Diskussion hier nicht. Die 100er Zulassung für Wohnanhänger ist erstmal unabhängig vom Zugfahrzeug. Voraussetzung sind hier nur einige technische Bedingungen die der Anhänger erfüllen muss.
Zitat Alko:
• ISO-zugelassene Stabilisierungseinrichtung oder andere zugelassene technische Einrichtung.*
• Hydraulische Achsstoßdämpfer.
• Die größtmögliche Stützlast der Kombination (Gespann)
ist auszunutzen.3)
• Reifen für mind. 120 km/h (Geschwindigkeitskategorie L).
• Reifen jünger als 6 Jahre (Hersteller-Datum).
Sicherlich muss ich ein Zugfahrzeug haben, dass den gestzlichen Anforderungen entspricht, wie
• ABS(ABV) Ausstattung
• Zugelassen bis maximal 3,5 t Gesamtmasse
Dafür hat jedoch der Fahrer selbst zu sorgen. Es muß keine Gespann-Kombinationen mehr beantragt werden.
Stimmt, für die Zulasssung ist das tatsächliche Leergewicht des Zugwagens zunächst nicht wichtig. Dieses wird für die Erteilung des begehrten Aufklebers nicht geprüft.
Aber trotzdem möchte der Goldaffe doch wissen, ob er seinen Wohnwagen mit seinem z.Zt. verfügbaren Zugwagen nachher auch mit Tempo 100 ziehen darf.
Und da hilft in diesem Fall dann doch nur Wiegen und 75 kg für den Fahrer addieren.
Noch was: Das Gewichtsverhältnis von 1:1 gilt nur, wenn der Wohnwagen auch über eine Antischlingerkupplung verfügt (das wissen wir ja bis jetzt nicht…) ! Sonst gilt 0,8:1 und dann ist bei dieser Konstellation nix mit Tempo 100.
Der 2007er Dethleffs Camper (und sicher auch die anderen) hat die AKS 3004 serienmäßig. Ist für 100km/h quasi werkseitig vorgerüstet.
Jetzt gilts nur noch das Zugfahrzeug auf das notwendige Leergewicht von 1.700 KG zu bringen, was nicht wirklich schwer sein dürfte, da Du selbst als Fahrer das nötige Eigengewicht mitbringen dürftest.
ich habe auch einen WW auf der Messe in Düsseldorf gekauft
-> 540 SK aufgelastet auf 1700 Kg.
Das Zugfahrzeug ist ein Galaxy (1668 Leergewicht), fehlen also 32 kg. Wenn das Zugfahrzeug leer doch sowieso schwerer ist, als es im Schein steht und zuzüglich Fahrer (Schnitt 75 kg) ausschlaggebend für Tempo 100 ist, dann ist das in meinem Gespann doch in jedem Fall auch ohne Wiegerei zulässig oder???
Laut AL-KO zählt das Leergewicht im Schein, wo steht geschrieben, daß das Leergewicht zuzüglich Fahrergewicht für die 100er Regelung zählt?
das Leergewicht ermittelt sich gemäß §42 StVZO so:
Natürlich ist es somit zulässig. Doch wie Jan-Papa schon schrieb: Doch um 100%tige Sicherheit im Falle einer Kontrolle zu haben, kann/sollte man das Zugfahrzeug auswiegen (gemäß §42 Abs. 3 der StVZO) und den Wiegezettel im Fahrzeug haben. Pflicht bzw. Vorschrift ist das aber nicht.
Ich bin mir dennoch etwas unsicher. Heute war ich bei der DEKRA. Die meinten das Einzige, was für die „Rennleitung“ zählt, ist das im Schein eingetragene Leergewicht. Das günstigste wäre eine Ablastung des WW auf 1680kg.
Reicht wirklich die mtgeführte Wiegekarte? Und was ist, wenn das Fahrzeug mit 7 Sitzen gewogen aber mit 5 Sitzen gefahren wird?
wo auf der Wiegekarte steht denn, mit wie vielen Sitzen das Auto gewogen wurde?
Außerdem dürftest Du unterwegs auch in den seltensten Fällen einer Kontrolle einen vollen Tank haben; auch der gehört zum Fahrzeuggewicht. Vielleicht tankt die Rennleitung dann auf deren Kosten bei Dir nach
Im Ernst: da würde ich erst mal ganz locker bleiben. Sofern die Wiegebescheinigung ein entsprechendes Gewicht ausweist, bist Du auf der sicheren Seite. Den Rest muss Dir die Rennleitung nachweisen, wenn sie der Meinung ist, dass Dein Gespann das Gewichtsverhältnis nicht erfüllt. Ich glaube, da haben die besseres zu tun. Habe letztens erst auf der Autobahn welche gesehen, die sich voller Freude auf einen polnischen LKW-Fahrer stürzten, der an einer Steigung der Meinung war, man müsse ohne Rücksicht auf Verluste auf die dritte Spur ausscheren (und dabei ein Fahrzeug des Bundesamtes für Güterverkehr ausbremsen).
Die Auskunft der DEKRA ist allein schon deshalb Grütze, weil zumindest in der alten Zulassung unten im Fließtext eine „Öffnungsklausel“ drinstand : „…bis 2003 kg je nach Ausstattung“. Das konkrete Gewicht Deines Fahrzeuges steht da gar nicht drin, sondern das eines Basismodells ohne Mehrausstattung. Die DEKRA würde Dir sicher gern für Geld ne Ablastung bestätigen; allein mir fehlt der Glaube an die Notwendigkeit dieses Unterfangens.
Außerdem sind doch unzählige Forumsuser mit so einer Gespann-Kombi unterwegs. Und was ich bisher so gelesen habe, hat noch keiner echte Probleme gehabt mit der 1:1-Vorschrift.
ich habe eine Frage zur Tempo 100 Regelung. Gibt es eine Vorschrift, die besagt wo genau die Plakette kleben muß oder kann ich die Position hinten am Wohnanhänger frei wählen? In unserem Fall würde ich die Plakette hinten, oben rechts platzieren (große freie Fläche ohne störende Dekor + Anbauten).
das Thema ist ein rotes Tuch für mich, da ich (auch) zum Klebeort der Plakette eine recht heftige Auseinandersetzung mit dem Sachgebietsleiter der Zulassungsstelle des Bördekreises hatte.
Die Aussage von elchjung ist völlig richtig. Die Verordnung spricht nur von der Rückseite des Anhängers. Bei mir wollten die das Teil oben links (wohl neben das obere Stockbettenfenster) kleben. Aussage von denen war: „oben links oder gar nicht“. Ich hatte dann kurz darauf hingewiesen, dass mein Anhänger die Voraussetzungen für die 100er Zulassung erfüllt und ich darüber hinaus den Spaß schon bezahlt habe, also fällt die Variante „gar nicht“ schon mal aus.
Oben links sah aus. Wollte ich auch nicht.
Gab eine nette Diskussion, und der Herr Sachgebietsleiter musste einräumen, dass in der Tat nur in der Verordnung steht „Rückseite des Anhängers“.
Also lass Dich bitte nicht ins Bockshorn jagen, falls man in Deiner Zulassungsstelle etwas eigenartige Vorstellungen haben sollte. Such Dir einen schönen Platz aus. Entscheidend ist nur, dass die Plakette vollständig sichtbar ist.
eine 100er-Zulassung bzw. das Recht mit 100 fahren zu dürfen, ist mit unseren SGAs doch alles andere als schwierig. Selbst mit unserem neuen 2000 kg-Wohnwagen dürfen wir 100 km/h fahren, da ich von der alten 100er-Zulassung noch eine Wiegebescheinigung habe, auf der mein Ali mit 2060kg Leergewicht (fahrfertig) angegeben ist.
das habe ich noch gar nicht angeschaut. Ok, solange ich mit normalem Leergewicht (nach Schein) unterwegs bin, gehen eben nur 80km/h. Ansonsten werde ich, wenn wir einen neuen Alhambra kaufen, den so wie Potti auch, auflasten müssen. Habe bei der Bestellung des Wohnwagens nur auf die max. Anhängelast geschaut. Beim Passat sind das auch 2000kg. Der hat aber auch nur 4t-Gesamtzuggewicht, heißt also geht gerade so.
Dank der hohen Zuladung im Wohnwagen (500kg) muss ich nur noch wenig ins Auto tun, nachdem der Hund im Kofferraum sitzt, ist eh nicht mehr viel Platz, zumindest im Passat. Sollte der gewandelt werden können, dann kommt ein neuer Alhambra her, den ich dann auflasten werde, dann gibt es eh kein Problem mehr.
Aber danke für den Hinweis, hätte jetzt munter eingeladen.
Passat und Hund im Kofferraum ist zwar ein Argument, aber trotzdem solltest du versuchen auch das eine oder andere schwere Gepäckstück ins Auto zu bekommen.
Alles Gepäck in den WoWa und nur die Personen in den PKW ist für die Fahrstabilität alles andere als gut. Besonders dann, wenn das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und WoWa wie bei dir so scharf an der Grenze ist.