Darf man Seitenblinker als Seitenmarkierungsleuchten benutze

Hallo!

Ich hab eine Frage:

Ich spiele schon eine Weile mit dem Gedanken, Seitenmarkierungsleuchten ans Auto zu machen. Mir gefallen die komischen Ovalen von In.Pro bzw. Hella aber nicht! Da kam mir letztens der Gedanke, warum nicht Seitenblinker der Marke X Y Z zu nehmen. Sind formschöner, leuchten gelb und haben ein E-Zeichen (?) !

Ist das legal oder kann man da Probleme bekommen?

#1

Moin moin

Wo willst Du die hinbauen? Unten in die Stossfänger? Sollte keine Probleme geben, ich würde nur auf die Leuchtstärke achten.

Bis dann

Thomas

#2

Ob das keine Probleme gibt, bin ich mir nicht sicher.

Die Seitenblinker sind immerhin als Blinker und nicht als Markierungsleuchten zugelassen…

Aber wir haben ja einige im Forum, die sich mit den gesetzlichen Dingen bestens auskennen :mrgreen:

#3

In die „Rammschutzleisten“! :?

#4

Moin moin

Dann nimm doch lieber die Seitenbegrenzungsleuchten die hier schon am Sharan montiert sind.

Siehe mal hier-> :click:

Bis dann

Thomas

#5

Die haben aber gar kein E-Prfzeichen und sind somit gar nicht zugelassen!!!

#6

Moin moin

:oops: Ok die sind wohl auch vom US-Passat, aber sehen gut aus.

Frage doch wegen der Seitenblinker als Begrenzungsleuchten einfach mal beim TÜV oder der DEKRA an, die sollten doch was verbindliches sagen können.

Bis dann

Thomas

#7

Dies ist eigentlich bereits die richtige Antwort :!:

Grundsatz: Lichtteichnische Einrichtungen benötigen eine Bauartgenehmigung bzw. EU-Betriebserlaubnis für genau den Zweck, für den sie zugelassen sind. Einzige Ausnahmen hier: Rückfahrscheinwerfer und Such- bzw. Arbeitsscheinwerfer.

Die Kennzeichnung von lichttechnischen Einrichtungen mit den betr. Prüfzeichen auf der Streuscheibe/Abdeckung wird im Zeitalter der Klarglasabdeckungen leider nicht mehr einheitlich gehandhabt. Dort, wo keine Prüfzeichen in eingebautem Zustand ablesbar sind, müssen zulässige lichttechnische Einrichtungen in der ABE des betreffenden Fahrzeugtyps zweifelsfrei beschrieben sein - um solch einen Fall handelt es sich u.a. bei den :sga: -Seitenblinkern.

Bauartgenehmigungen für mehrere Einsatzzwecke sind z.B. Scheinwerfer für Abblendlicht, Fernlicht sowie Begrenzungsleuchten/Parklicht oder kombinierte Schluss- und Begrenzungsleuchten.

Ich gehe davon aus, dass die :sga: -Seitenblinkleuchten keine Zulassung als Seitenmarkierungsleuchten haben. Letztendliche Klarheit und Sicherheit ergäbe hier nur die Abklärung in der Bauartgenehmigung der Leuchten. Soweit die Prüfnummer der Seitenblinkleuchten nicht an der Leuchte selbst ablesbar ist (z.B. am Gehäuse), müsste die ABE des Fahrzeugs zu Rate gezogen werden :!:

Auch die Tatsache, dass :sga: (und vermutlich auch sonstige VW-, Ford- und Seat-Pkw) in Europa wohl nicht mit Seitenmarkierungsleuchten zugelassen sind und angeboten werden, spricht aus meiner Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Seitenblinkleuchten keine Bauartgenehmigung bzw. EU-Betriebserlaubnis als Seitenmarkierungsleuchten haben.

Aus fehlender Bauartgenehmigung bzw. EU-Betriebserlaubnis folgt die Unzulässigkeit - Probleme können daraus erwachsen, wenn Beanstandungen im Rahmen der Hauptuntersuchung oder durch die (grüne) „Rennleitung“ erfolgen (die jedoch bekanntlich in der Regel anderes und wichtigeres zu tun hat, und sich im Einzelfall „beruhigend oft“ auch nicht so genau auskennt… :wink: :smiley:

Ansonsten gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter :wink: :mrgreen:

Mhm … die sind aber nun eindeutig unzulässig, und hier merken es auch TÜV und Rennleitung bereits aus größerer Entfernung … (da hielte ich das Risiko bei Verwendung der Seitenblinkleuchten für weitaus geringer) :? :smiley: :lol:

Gruß

Hohenloher


nosce te ipsum

#8

@Hohenloher: auf deine Antwort hatte ich gehofft :smiley:

#9

Wenn die Zulässigkeit davon abhängt:

[quote"]
Grundsatz: Lichttechnische Einrichtungen benötigen eine Bauartgenehmigung bzw. EU-Betriebserlaubnis für genau den Zweck, für den sie zugelassen sind.
[/quote]

…warum dann nicht Seitenbegrenzungsleuchten aus dem Caravanbereich? Die sind doch als Seitenbegrenzungsleuchten zugelassen?! Oder gibts da auch wieder Probleme, weil die an dern Caravan gehören und nicht ans Auto?

#10

Hy,

dann nimm doch welche aus der abgelaufenen Volvo V40 Reihe.

Die sind zugelassen.

Gruß Bodo

#11

…warum dann nicht Seitenbegrenzungsleuchten aus dem Caravanbereich? Die sind doch als Seitenbegrenzungsleuchten zugelassen?! Oder gibts da auch wieder Probleme, weil die an dern Caravan gehören und nicht ans Auto?
[/quote]

Bei uns sind Seitenmarkierungsleuchten nur ab einer Bauartlänge von 7 Metern vorgesehen und vorgeschrieben.

Einige WW erreichen diese Länge, daher die Seitenleuchten in Gelb.

Unsere SGA haben ein Problem, diese Länge zu erreichen, daher nicht zugelassen!!

mfg.

#12

Gehofft - warum auch immer :? :wink: :lol:

Na ja - ich versuche, auf Fragen zutreffende und aktuelle rechtliche Antworten zu geben :guckstdu:

Dabei ist es mir allerdings auch schon passiert, dass ich nach einer Reihe von Fragen und ausdrücklichen Zusatzfragen „angeknurrt“ wurde:

:click: click.gif

Ist ja gerade so, wie wenn „man die Hand beisst, die einen füttert“ - schließlich „mache“ ich die Rechtslage nicht, sondern versuche lediglich, sie zutreffend darzustellen … :?

Manche scheinen mit ihren Fragen halt eher eine Bestätigung zu suchen, das das, was sie toll finden und machen wollen bzw. auch schon gemacht haben, tolerabel, problem- und folgenlos sowie unbedenklich sei…

Wie gesagt - ich versuche, die Rechslage darzustellen - was der einzelne in Kenntnis dessen dann macht, muss er selber entscheiden, bezahlen, verantworten, und im Fall der Fälle unter Umständen auch mal wieder (unter erneutem finanziellem und sonstigem Einsatz) „zurückbauen“ … :schaden: :naenae: :wink:

Bei „besagten Reaktionen“ ist mir die Abwandlung eines nicht unbekannten Werbespruchs eingefallen:

"SGAF - das Forum

so interessant wie das Leben"

:army: :mrgreen: :smiley: :lol: :mrgreen:

Seitenbegrenzungsleuchten mit Bauartgenehmigung von Anhängern und anderen Kfz-Typen sind bei vorschriftsmäßiger Anbringung zulässig.

[quote=""Manfred „“]
Bei uns sind Seitenmarkierungsleuchten nur ab einer Bauartlänge von 7 Metern vorgesehen und vorgeschrieben.

Einige WW erreichen diese Länge, daher die Seitenleuchten in Gelb.

Unsere SGA haben ein Problem, diese Länge zu erreichen, daher nicht zugelassen!!
[/quote]

Die (deutschen) Bau- und Betriebsvorschriften unterscheiden zwischen vorgeschriebenen und (darüber hinaus auch) zulässigen lichttechnischen Einrichtungen.

Die bei bestimmten Fahrzeugen und Zügen vorgeschriebenen Seitenmarkierungsleuchten sind an mehrspurigen Fahrzeugen, die nicht unter die Ausrüstungspflicht fallen, ausdrücklich auch zugelassen: :click: click.gif

Maßgeblicher Auszug aus § 51a Abs. 6 StVZO: „Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.“

Dies gilt also für Kfz/Zugfahrzeuge, als auch für Anhänger :!:

Möglicherweise ist das in Österreich und auch in anderen Ländern sinngemäß identisch geregelt - im Zweifelsfall müsste man es dort abklären.

Gelb sind alle (in Deutschland) vorgeschriebenen und zugelassenen Seitenrückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten; der „Ausnahmefall rot“ aus § 51a Abs. 6 StVZO (seitlich hinten) kann nie auf nachgerüstete Seitenmarkierungsleuchten zurtreffen (also auch nicht auf den „weiter oben gezeigten Fall“) :wink: :!:

Der langen Rede kurzer Sinn und mein Rat zur Ursprungsfrage: Seitenmarkierungsleuchten mit Bauartgenehmigung aus dem Angebot von Leuchtenherstellern oder auch von anderen Kfz-Typen oder Anhängern aussuchen (da wird sich doch bei Gott was passendes finden lassen …) und einbauen - fertig und gut ists :!: :smiley: 8)

Worum es CO-OL aber wohl sicherlich auch geht: Die Seitenmarkierungsleuchten sollen - wie die (Seiten-)Blinker aus optischen Gründen „nur gelb leuchten und in nichteingeschaltetem Zustand klar sein“. Ob es das als bauartgenehmigte Seitenmarkirungsleuchte (bereits) gibt :?:

Ich wünsche viel Spaß und Erfolg bei der Suche und hoffe auf Bilder von der erfolgreichen Realisierung :!:

Gruß

Hohenloher


nosce te ipsum

#13

Ich hatte das schon positiv gemeint. Da du dich ja in rechtlichen Dingen scheinbar gut auskennst, finde ich es wichtig auch diese Seite zu „hören“. Ob sich jemand dann an die rechtlichen Dinge hält oder nicht, ist seine Sache!! Ich finde: weiter so!

#14

Erstmal danke für die vielen teilweise sehr ausführlichen Antworten!

Genau das hat mich zu der Überlegung gebracht! Die Seitenmarkierungsleuchten von Volvo etc. sind so „schön“ orange! Aber es gibt z.B. von In.pro die SML auch in schwarz mit LEDs: :click:

Und an den Teilen stört mich halt noch die Form! Bin halt ein kleiner Ästhet! :wink: Und als ich letztens an einem BMW vorbeikam, kam mir der Gedanke, diese Seitenblinker zu „mißbrauchen“! 8)

Naja, ich werde mich noch mit jemand vom TÜV beratschlagen, mal sehen, was der meint! :oops:

#15

Die wären doch vielleicht nicht unschick - gerade auch beim Einbau in die Rammschutzleisten - wenn sie denn tatsächlich eine Bauartgenehmigung haben … :wink:

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Und an den Teilen stört mich halt noch die Form! Bin halt ein kleiner Ästhet! :wink:
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Hab ich so vermutet - verschlimmbessert ist in dieser Richtung schnell was, auch mit kleineren Details :shock: :?

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Und als ich letztens an einem BMW vorbeikam, kam mir der Gedanke, diese Seitenblinker zu „mißbrauchen“! 8)
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Wenn Du „diesen Weg beschreiten“ solltest, teste die Seitenblinkleuchten vorher auch mal auf „Erwärmung im Dauerleuchtbetrieb“, nicht dass sie samt Rammschutzleisten und Stoßfängern verschmelzen und am :seat: ausser dem Zuheizer auch noch was anderes raucht … :shock: :wink: :smiley: :lol:

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Naja, ich werde mich noch mit jemand vom TÜV beratschlagen, mal sehen, was der meint! :oops:
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Die Antworten könnten je nach Gesprächspartner auch „von ja bis nein streuen“ - suche vorher auf jeden Fall mal an der ausgebauten Leuchte nach einer Prüfnummer und halte uns auf dem Laufenden :wink:

Gruß Hohenloher