Coming Home/ Leaving Home Nachrüstung! Was haltet Ihr davon?

ich hab das click.gif bei 3…2…1… gefunden. Taugt das was? habt Ihr Erfahrungen damit.

LG Markus

#1

Ich hab bei meinem die Funkfernsteuerung nachgerüstet, die viel günstiger als ein Funkschlüsse war. Einbau ist ein wenig technisch, aber meist genau erklärt. Ich würde sagen, um diesen Preis ist das nicht schlecht! original sicher viel teurer!!

LG Bernd

#2

Bin mir ziemlich sicher, dass das Teil keine ABE hat und damit die Zulassung erlischt.
Das wollte ich nur gesagt haben…

#3

muss sowas nicht in der Anzeige erwähnt werden @Heisenberg shock.gif

#4

Wenn da nichts von ABE steht, wird auch keine vorhanden sein. Erwähnen muss der Verkäufer das nicht.

CU
redjack

#5

und lass mich raten… solche einbauten sind abnahmepflichtig. naja dann ist die Nummer vom Tisch schimpf.gif

Gibt´s da zugelassene Alternativen???

Mein Keyless Entry war auch ohne ABE. Bedeutet ja das ich ohne gültige Zulassung rumfahre… Ernsthaft gaehn.gif

#6

#5: wahrscheinlich schon. Ob das Dich beunruhigt musst Du selbst wissen.

#7

#2
Braucht ihr deutschen für jeden „Schnacks“ eine Betriebserlaubnis?
Dieser Einbau würde ja nur bei stehendem, bzw. geparktem Auto funktionieren, greift also nicht in den Verkehr ein.

Nette Grüße

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#8

Und selbst wenn das Teil abnahmepflichtig wäre, interessiert das imho keinen TÜV-Prüfer.

Ich hatte in meinem Alhambra eine Fahrlichtschaltung von daylightrunning (bei laufendem Motor gingen die Frontleuchten mit 80% Leuchtkraft an). Selbst das hat nie einen TÜV-Prüfer interessiert.

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#9

#8
Meine Nebelleuchten die ich als Tagfahrleuchte verwende, ohne dass sie die Helligkeit reduzieren, nur angehen, wenn der Motorläuft und nicht schon bei Zündung ein, ebenso das Drucklufthorn, welches ich vorne, unter dem Auto montiert hatte, die 220 V Anlage ebenso, keine einzige Bemerkung von irgendeinem Prüfer.
Bei großen Polizeikontrollen, wo auch der TÜV dabei ist, nicht mal da hat man etwas beanstandet.

Ich bin auch der Meinung, dass man da zu ängstlich ist und wie sagt man bei uns:
Stinken schon bevor man die Hose voll hat :lol:

Über sicherheitsrelevante Teile müssen wir allerdings nicht diskutieren [-X

Nette Grüße

#10

Ich seh das genauso. Deswegen auch der smilie hinten dran. Wobei ich etz schon neugierig wäre ob und was dabei rauskommen würde wenn mA erwischt wird. Der Gesetzestext ist ja da eindeutig. Ohne Prüfzeichen oder ABE kein Einbau eusa_think.gif

#11

Welcher Gesetzestext? §19 StVZO?
Diese Vorschrift kennt 3 Fälle, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt:

  1. Fahrzeugart verändert? Wohl kaum zu erwarten

  2. Abgas- u. Geräuschverhalten verändert? Wenn die Cominghomefunktion nicht an die Hupe gekoppelt ist, dürfte das auch nicht der Fall sein :mrgreen:
    und dann noch

  3. Gummivorschrift „eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist“ Auch dies ist durch eine Cominghomefunktion nicht zu erwarten. Schließlich konntest Du vorher jederzeit die Scheinwerfer manuell einschalten.
    TÜV-Süd schreibt dazu „Um diese weit gefasste Formulierung auf einen einfachen Nenner zu bringen: Hier geht es vor allem um die Baugruppen und Teile am Fahrzeug, die von ausschlaggebender Bedeutung für die Verkehrssicherheit sind. Dazu gehören die Bremsanlage, die Lenkung, die Bereifung, das Fahrwerk und die tragenden Teile am Auto oder Motorrad.“

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#12

#8 Habe ich auch. Genau wie du sagst.

#13

Wenn da so ist @t.klebi kannst du mir sicher sagen warum bei meinem Bekannten eine nachgerüstete Multifunktionsanzeige (Batterie, Öldruck und Öltemperatur) beanstandet wurde und das Bapperl verweigert wurde bis das Teil ausgebaut wurde? Obengenanntes Bauteil hatte weder nen Prüfbericht noch ein E Zeichen? Bitte um Aufklärung

#14

Ich kann dir sagen, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis gem. § 19 StVZO (und darum ging es) nichts mit der Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO zu tun hat.
Warum die TÜV-Abnahme verweigert wurde, da wirst Du wohl den TÜV-Prüfer fragen müssen. Ich bin da sicher der falsche Ansprechpartner.

Erlöschen Betriebserlaubnis ist jedenfalls hier geregelt:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

…(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.