Bullenfänger / Frontbügel gesucht

Moin moin. Ich suche für meinen Sharan einen eintragungsfreien Bullenfänger. Vielleicht hat von euch durch Zufall noch einen rum liegen. Mfg

#1

Gibt’s sowas? Ich dachte, dass man selbst an sich eintragsungspflichtige nicht mehr beim Sachverständigen abgenommen bekommt. Vor Jahren ging das noch, mittlerweile - meines Wissens nach - aber nicht mehr. Unfallschutz für Fußgänger ist das Stichwort.

Gruß
Meschi

#2

Ich hab mit einem von Dekra gesprochen das es noch eintragungsfreie gibt wenn man eine ABE dafür hat. Dies gilt aber nur für gebrauchte Bullenfänger.

Gruß Daniel

#3

Soweit mir bekannt ist geht nur noch Bestandsschutz.
Ein Polizist hier bei uns prüft solche Dinger immer bis auf den letzten Paragraphen. Der hat auch schon Fahrer zum TÜV geschickt.

Wenn du eine ABE hast musst du glaubhaft versichern können das der schon dran war. Sonst kann es passieren das der wieder weg muss.

BTW: Die Dinger haben sowieso nichts im Straßenverkehr zu suchen. Hat schon Gründe warum die nicht mehr zugelassen wurden.

#4

Ja klar bloß dann dürften theoretisch ein Pickup auch nicht mit Bullenfänger rum fahren. Aber trotzdem danke wenn es nur um Bestandsschutz geht dann komm ich da wohl nicht ran

#5

#4 Das kommt tatsächlich auf die Höher der Motorhaubenkante an soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Aber auch am Pickup haben die Dinger eigentlich nichts verloren.
Frag mal Radfahrer die mit sowas Kontakt hatten.

#6

Ja klar ist das unangenehm für die Radfahrer aber gibt wirklich genug Pickups damit rum fahren und wenn es halt nur die Regelung gibt mit was ab Werk verbaut war dann ist das Thema für mich abgehakt :v:

#7

autoirrtum.de/frontbuegel-kuhfaenger-nachruesten/

#8

#7 Oh, die Dinger sind aus Plastik. Das war mir auch neu. Danke für den Link. Sehr interessant.

#9

Danke Uwe also brauch ich einen aus den alten Lagerbeständen???

#10

#7 Mmh. Jetzt bin ich verwirrt.
Der letzte Satz lautet:
„Alle Lkw und Nutzfahrzeuge mit einem darüber liegenden Gesamtgewicht sind von der Regelung nicht betroffen, außerdem keine Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem Stichtag 2006.“

:kratz:

#11

Meiner ist von 2004 also hab ich Glück gehabt ???

#12

Das glaube ich nicht. Dafür wäre der genaue Gesetzestext ausschlaggebend.

#13

Du kannst einfach einen gebrauchten mit ABE kaufen und den montieren, es gibt kaum noch neue zu kaufen.

Wenn in der ABE „eintragungsfrei“ steht, musst Du nur die ABE mitführen (das ist meistens der Fall bei den Dingern).
Wenn in der ABE steht, dass Du ihn eintragen lassen musst, ist das bei Deinem Auto auch heute kein Problem.

#14

Ok habt ihr eine Idee wo man so einen herbekommt?

#15

Schwer zu bekommen, da hilft nur Ebay & Kleinanzeigen.

Oder Du fragst hier mal nach, ob der eine ABE hat -> www.tuning-gt.com/shop/ford/galaxy/ford-galaxy-00-06-frontschutzbuegel-detail