Ich habe gestern meine Sommerräder draufziehen wollen und kam zum Problem, dass mir der Vorbesitzer zwei Reifen aus 2006 untergeschoben hat (Ich weiß, es war meine Schuld!! Hätte ich kontrollieren sollen.)
Jetzt habe ich die VW ClassiXs für den Sharan gekauft und muss dort 225/45 R17 draufziehen.
ABER da komme ich jetzt zum Problem mit der Frage nach dem korrekten Tragfähigkeitsindex:
Theoretisch müsste ich ja Rechnen:
Maximale Achstraglast / 2 = 1280kg / 2 = 640 kg = Traglastindex Tragfähigkeitsindex von 94
ABER in meiner Zulassung steht was von
195/60 R16C 99H
Ich verstehe nicht, wieso in den Papieren was von ca. 775 kg je Rad steht (dieser Angabe entspricht der Wert 99). Der Wert weicht ja total von meinem errechneten ab.
Aus meiner Recherche im Netz weiß ich aber, dass in der Regel die 94er ausreichen.
**Meine Fragen **
****Kann mir jemand also den Unterschied zwischen den Papieren und der Realität erklären?
Könnt ihr mir noch einmal bestätigen, dass die 94er vom Tragfähigkeitsindex passt?
Da in der Zulassung nicht mehr alle Reifen aufgeführt sein müssen, steht halt irgendeiner drin. Bei 195/60 R 16 ist die Tragfähigkeit bei normal konstruierten PKW-Reifen etwa bei 91. Das reicht für den SGA nicht aus. Die verstärkten Reifen haben dann aber schon 99. Dazwischen gibt es nichts. Deine Rechnung ist also soweit in Ordnung, das habe ich für meinen ähnlich gerechnet. Ich fahre im Winter 205/55 R16 94H.
Verkomplizierend käme höchstens noch eine Anhängerkupplung dazu. Dann würden noch 75 kg Achslast auf der Hinterachse dazukommen. Damit würde ein 94er Lastindex auf der Hinterachse knapp nicht mehr reichen. Das solltest du dann im Hinterkopf behalten, und die Karre nicht ganz voll machen.
Und woher weisst du, ob Seat Autos mit Anhängerkupplung mit den 245er Reifen ausgeliefert hat?
Ansonstenist die Sache einfach, und wurde hier schon zigmal diskutiert:
Die benötigte Reifentraglast ergibt sich aus maximal zulässiger Achslast/2, plus eventuellen Zuschlägen in den oberen Geschwindigkeitsklassen. Das gilt immer, egal, was der Hersteller ins COC schreibt.
Und wenn das Auto mit AHK eine maximaler hinterer Achslast von 1280 + 75kg hat, dann MÜSSEN da mindestens 95er drauf.
#6 Ja. Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Allerdings stehen in meinem Brief sowohl Reifen mit 94er Lastindex, als auch eine Anhängerkupplung drin. Wichtig ist, sich auf diese Angaben nicht blind zu verlassen, sondern das Ganze mal selbst zu überschlagen.
In deinen Fahrzeugpapieren steht ein passender und im Zeitpunkt der Typengenehmigung im Handel verfügbarer Reifen. Mehr nicht. Dieser Reifen hat (leider) nichts mit den Mindestanforderungen hinsichtlich Tragfähigkeit und des Geschwindigkeitsindexes zu tun.
Ja das passt. Entspricht den gesetzlichen Regelungen der einschlägigen EU-Richtlinie und ist seit 12.08.1997 in nationales Recht umgesetzt. Keine Ahnung warum (auch hier im Forum) immer wieder entsprechende Diskussionen aufflammen. www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=741952