Automatikgetriebe ruckelt beim Schalten sporadisch Fehler 349

Hallo,

ich habe gerade meinen SEAT Alhambra 1.8T verkauft.
Nun ruft mich der Käufer ein paar Tage später an und sagt, dass das Automatikgetriebe beim Schalten ab und zu ruckelt. Er tritt eher sporadisch auf. Nach dem Ausschalten der Zündung ist das Ruckeln für kurze Zeit weg und kommt eventuell später wieder. Der Käufer ist daraufhin zur Werkstatt und hat den Fehler auslesen lassen. Er zeigt Fehler 349 Magnetschalter.

Muss man diesen Magnetschalter jetzt nur Austauschen und fertig? Was würde das Kosten? Muss das Getriebe danach auch noch gespült werden?

Hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen? Ich habe gelesen dass Obi Wan der Spezialist in Sachen Getriebe ist?

Viele Grüße
Roland

#1

Hallo,

kennt sich denn keiner mit einem Automatikgetriebe aus oder mit dem Fehler 349 des Magnetschalters?
Vielleicht können auch schon kleine Tipps hilfreich sein.

Vielen Dank.

#2

Hallo Carveman,

wahrscheinlich meinst du das Magnetventil. Ich selbst bin in einer VW Werkstatt tätig und hatte schonmal ähnliche Fehler gehabt. Das blöde ist, das es mehrere Ursachen für „dein“ Problem gibt. Da der Fehler nur sporadisch auftritt ist es sehr wahrscheinlich das sich ein Magnetventil verabschiedet hat.
In dem Falle muss dieses getauscht werden und das Getriebe gespült.
D.H. ich würde mich dem Problem schnellstens widmen da es nicht gut ist es auszusitzen. Dabei können Folgefehler auftreten. Bei Folgefehlern ist es meist sinniger ein Austauschgetriebe zu ordern, da die Überholung mehrere Tausend Euro kosten kann…

Durch den hohen Aufwand ( Spülen etc. ) beläuft sich eine solche Reparatur je nach Werkstatt auf 500€ bis … offen.

Eine wirkliche genaue Diagnose kann die Fachwerkstatt erst nach genauem Prüfen vornehmen (Intervallprobefahrt mit Diagnose).

Ich hoffe dir damit erstmal einen kleinen Einblick geben zu können.

Mit freundlichem Gruß

Crazy Rider.

PS: Mit Autos lässt sich leider Geld viel zu schnell verbrennen.

#3

Hallo,

also kann man eine genauere Diagnose durch eine Intervallprobefahrt mit Diagnose erstellen? Was muss dafür gemacht werden?
Es würde also wohl nichts bringen das Magnetventil auszutauschen und das Getriebe zu spülen? Jedenfalls kann man nicht ausschließen, dass der Fehler dann immer noch nicht behoben ist oder?

Viele Grüße

#4

Die Aussage von CrazyRider ist:"…Da der Fehler nur sporadisch auftritt ist es sehr wahrscheinlich das sich ein Magnetventil verabschiedet hat."

Da steht nichts von:" Das bringt nichts."

Richtig.

Cu
redjack

#5

Genau, also wahrscheinlich ist es schon das es nur das Magnetventil ist. Also tauscht man dieses ist der Fehler weg, ist alles gut. Bleibt der Fehler wird es teuer --> Generalüberholung.

Eine Prüfung dauert im Schnitt 2-3 Stunden, das mal hochgerechnet in einer Vertragswerkstatt… so kann man sich überlegen welchen Weg man einschlägt.

Lg

#6

Okay.
Das alles ist natürlich nicht so toll, da ich das Auto heil verkauft habe und nun anscheinend dieser Fehler auftritt. Muss ich jetzt eigentlich für die Behebung des Schadens aufkommen? Eigentlich doch nicht oder? Ich habe den Wagen als Privatverkäufer ohne Gewährleistung verkauft.
Es tut mir nur leid für den Käufer und ich möchte ihm gerne helfen. Weil irgendwie ist es doch ein unangenehmes Gefühl, dass er nun denken könnte ich habe ihn übers Ohr gehauen.

#7

Nein.

Das ehrt Dich.

Der Verkäufer kann denken was er möchte, deshalb bist noch lange nicht in der Pflicht für den Schaden aufzukommen.
Die einzige Möglichkeit für den Käufer, dich für einen Schaden haftbar zu machen, wenn Du den wissentlich verschwiegen hast.

CU
redjack

#8

Ich kann mich da Carveman nur anschließen.
Gewährleistung bzw. ohne Gewährleistung zu verkaufen als Verkäufer schließt einen „eigentlich“ aus jeglicher Haftung aus.

Man darf aber keine Vorschäden oder erhebliche Mängel verschweigen und somit vorgeben davon nix gewusst zu haben. Eigentlich Logisch. Nun ist es so, kann der Käufer deines Fzg. im Nachhinein nachweisen das dieser Fehler schon länger besteht, durch ein Schaden/Teilegutachten oder möglicherweise länger abgelegten Fehler im Fehlerspeicher ( vor Kaufdatum oder ähnliches ) kann es zum Rechtsstreit kommen.

Soweit meine Meinung, ich übernehme keinerlei Gewährleistung für diese Aussagen!

Ich wünsche dir alles Gute für den Fall und hoffe für dich das ihr euch Einig werdet.

Mfg Crazy Rider