Auto im Schlepptau

Jetzt mal ´ne Frage an die ganz Schlauen. Vor ein paar Tagen stand ich bei Lodl auf´m Parkplatz und habe überlegt, ob meine Gage noch für eine Flasche Billigbier reicht. Plötzlich kommt ein Opa mit einem Wohnmobil über den Parkplatz gefahren und hat hinten einen Renault Clio im Schlepptau. Der fuhr auf eigenen Rädern hinterher und machte Lenkbewegungen mit obwohl niemand drin saß. Das Ding war irgendwie an der Anhängerkupplung befestigt. Um Details festzustellen, war der aber zu schnell wieder verschwunden. Das Wohnmobil kam jedenfalls aus GB. Mich würde mal interessieren, wie das geht und ob das hierzulande auch möglich ist.

#1

:shock:
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habe überlegt, ob meine Gage noch für eine Flasche Billigbier reicht.
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:lol:

Du bist dir sicher, dass du nicht vorher schon 10 davon getrunken hattest? War irgendwo eine Kamera aufgestellt?

SPAßMODUS OFF

Würd mich auch interessieren.

Olaf

#2

Das hab ich in USA schon öfter gesehen, dass an den dortigen Riesen-Wohnmobilen mal eben noch ein PKW angehängt ist. Das ganze sieht aus wie eine Deichsel, die mit der PKW-Vorderachse verbunden ist (in etwa mit einem LKW-Hänger vergleichbar).

Am Bier hats also offenbar nicht gelegen … :wink:

#3

vielleicht wird dabei ja nur die Vorderachse durch eine kaum sichtbare Halterung hochgehoben und das Auto folgt wie von Geisterhand.

Konntest du denn erkennen ob sich die Lenkung mit bewegte oder war die Vorderachse starr?

#4

Hi @ll,

vor einiger Zeit habe ich darüber mal einen Bericht im Fernsehen gesehen. Das nachfolgende Fahrzeug fährt tatsächlich auf all seinen Rädern und wird richtig gelenkt. Eine Zulassung dafür ist bislang in Deutschland gescheitert, weil der Gesetzgeber beim Abschleppen eines Fahrzeugs vorschreibt, dass auch jemand im geschleppten Wagen sitzt.

Es wundert mich nur, dass ein Engländer damit trotzdem in Deutschland einreisen darf?! Okay, bei ihm zu Hause ist es zulässig, aber wir dürfen ja auch nicht in England rechts fahren, nur weil das bei uns zu Hause erlaubt ist?! :?

Gruß Ralf

#5

Moin, Moin,

das es das Ding gibt kann ich bestätigen. Habe ich in Kanada mehrfach gesehen und war fasziniert davon.

In Deutschland ist das vor Jahren mal nachgebaut worden, aber dann nie auf dem Markt aufgetaucht. Naja, warum wohl …

Wenn Du einen Pkw einfach nur hinterherziehen willst, geht das nur mit einer Vorderachsanhebung wie sie bei manchen Abschleppwagen zu finden ist. Das dürfte aber aufgrund mangelder Vorrichtungen am Wohnmobil scheitern.

Im übrigen habe auch so meine Bedenken falls ein Automatikgetriebe im geschleppten Fahrzeug steckt. Die Betriebsanleitung sagt dazu so einiges.

Gruß

Joerg

#6

@Joerg: Diese Vorrichtung gibt es auch als „Anhänger“ (Schleppachse)

Ich kenne das direkt nachgezogene Auto auch aus Berichten über die USA.

Der Engländer hat vermutlich entweder gar nicht darüber nachgedacht dass es bei uns nicht erlaubt sein könnte oder sich einfach gedacht es wird schon niemand etwas sagen.

#7

Wenn ich die Paragraphen richtig verstehe, könnte es so aussehen:

Dieses „Gespann“ gilt (zulassungs-)rechtlich schon als Fahrzeug mit Anhänger - und da nach $33 StVZO (1) ein Fahrzeug, das nach der Bauart als Kraftfahrzeug bestimmt ist, nicht als Anhänger betrieben werden darf, dürfte dieses Gespann so erst einmal hier nicht fahren. Zwar sind ausländische KFZ erstmal von den Vorschriften der StVZO ausgenommen - aber in diesem Fall wird es eben nicht als KFZ sondern entgegen der Bestimmung als Anhänger betrieben.

D.h. es ist nur dann erlaubt, wenn nach $35 (1) StVZO eine Einzelfallgenehmigung (der Zulassungsstellen) vorliegt.

Voraussetzung, der Twingo hat nicht mehr als 750 Kilo bzw. dessen Masse überschreitet nicht das halbe Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs.

Wenn man noch tiefer in die Materie einsteigen will, könnte noch die Frage aufgeworfen werden, ob denn die Fahrerlaubnis des Fahrers überhaupt ausreicht…

#8

Zumindest das ist bei grösseren Wohnmobilen meist kein Problem :slight_smile:

#9

**Dies ist die anzuwendende „Schlüsselvorschrift“ - von dir auch richtig verstanden und interpretiert.

Abschleppen (nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt) und Schleppen (mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde auch „weiter“) ist nur bei betriebsunfähigen Fahrzeugen zulässig.

**

**§ 33 Abs. 2 Ziff. 1 bezieht sich genau auf die „Schleppdeichsel“ (die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet). Diese wäre zum (behördlich genehmigten) Schleppen betriebsunfähiger Kfz bis zur maximalen Anhängelast von 750 kg zulässig.

Die Schleppdeichsel braucht ihrerseits eine Betriebserlaubnis.**

Diese Frage muss aufgeworfen werden: Soweit es sich nicht um zulässiges Abschleppen bis zur nächsten geeigneten Werkstatt handelt, bzw. soweit Voraussetzungen des § 33 StVZO nicht vorliegen (insbes. auch die Genehmigung), führt der Fahrer des Zugfahrzeugs einen „Zug mit mehr als drei Achsen“ - mit allen fahrerlaubnsirechtlichen Konsequenzenzen (Klasse CE bzw. C1E bzw. „Klasse 2 alt“ erforderlich) :!: :!: :!:

[quote=„„Ralf G““]

vor einiger Zeit habe ich darüber mal einen Bericht im Fernsehen gesehen. Das nachfolgende Fahrzeug fährt tatsächlich auf all seinen Rädern und wird richtig gelenkt. Eine Zulassung dafür ist bislang in Deutschland gescheitert, weil der Gesetzgeber beim Abschleppen eines Fahrzeugs vorschreibt, dass auch jemand im geschleppten Wagen sitzt.

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Das Erfordernis, dass „jemand im geschleppten Wagen sitzt“, ist nicht der Grund für das Scheitern der Zulassung:

Die Zulassung scheitert vielmehr in Deutschland bislang deshalb, weil gem. § 33 StVZO nur betriebsunfähige Kfz überhaupt geschleppt werden dürfen.

Beim genehmigten Schleppen mit Schleppdeichsel (die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet) muss auch nach aktueller Rechtslage niemand „im geschleppten Fahrzeug sitzen“ (§ 33 Abs. 2 Ziff. 1 StVZO).

Natürlich wäre die Zulassung des Mitführens eines Kleinwagens hinter Wohnmbilen auch bei uns hochinteressant - man würde sich dadruch den Transportanhänger sparen. Sicherlich sind in dieser Richtung Wohnmobilindustrie und Camper-Interessenvertretungen bereits aktiv - und hoffentlich auch bald erfolgreich … :wink:

In Nordamerika dürfen hinter Wohnmobilen mittels Schleppdeichsel („Tow Bar“) nicht nur Kleinwagen mitgeführt werden, jedoch ist dort dann auch die Bremsung des geschleppten Fahrzeugs vorgeschrieben.

Gruß Hohenloher

#10

Sah das so aus??

#11

Hallo,

solche „Anhänger“ sind in Amiland üblich. Teils waren da Vans hinten am Womo dran. Was aber dort sehr verbreitet ist bzw. war (1991), dass das Auto nicht gelenkt ist. Hatte dazu extra angehalten und einen beobachtet, wie er seinen Autoanhänger beim Kurvenfahren auf einem Parkplatz über die Vorderräder gezogen hat. Ob das auf die Dauer allerdings für das Auto so gut ist, möchte ich bezweifeln.

Auf unserer Autobahn habe ich vor 2 Jahren mal was gesehen: War ein Zirkus: LKW, dann ein großer Anhänger und hinten dran ein Wohnwagen.

Das wäre geil, wenn man das für uns auch durchbekommen würde: SGA + Wowa + Bootsanhänger.

#12

Am besten dann noch hinten dran den Motorradtransportanhänger und daran noch den kleinen Lastenanhäger für den Grill und die Campingstühle und das Fassbier… :wink:

#13

Die „Tow Bars“, bei denen ein Kfz ungelenkt nachgezerrt wird, sind nach wie vor in USA/Kanada weit verbreitet, und sicherlich für Reifen und vordere Radaufhängungen „mörderisch“ :!: :shock:

Wenn auch bei uns (bislang) nur zum Schleppen von betriebsunfähigen 750 kg Landfahrzeugen zulässig, würde mich die Technik (Anbau am gezogenen Kfz und Lenkungskoppelung) interessieren - falls jemand mal an Bilder kommen könnte … :!: :?:

Mehrere Anhnger sind meines Wissens bei uns (leider :?: ) nur für Zirkus und Landwirtschaft zugelassen.

In deiner Aufzählung fehlt jedoch noch der „Trike-Sportgeräteanhänger“ - oder gehe ich falsch in der Annahme, dass „zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ eine wünschenwerte Bereicherung am Urlaubsort darstellen würde :?: :smiley: Man gönnt sich ja sonst so wenig :!: :wink:

Gruß Hohenloher

#14

Ich bin doch bescheiden, auch wenn das eine geniale Vorstellung wäre. Alles dabei…bleibt wohl ein Traum.

#15

und alles mit 1.9 l Hubraum. Der arme SGA…