AHK: Genügt das für den TÜV?

Habe heute den Uni E-Satz (13-Poler) für die AHK angeschlossen. Da war auch ein Relais dabei, über welches das Blinkerverhalten gesteuert wird. Bei Ausfall einer Blinkleuchte am Anhänger erhöht sich die Blinkfrequenz. Muss die Leuchte im Cockpit noch zusätzlich freigeschaltet werden oder genügt den Fuzzis vom Tüv das so?
MfG
Ralf

#1

>Habe heute den Uni E-Satz (13-Poler) für die AHK angeschlossen. Da war auch ein Relais dabei, über welches das Blinkerverhalten gesteuert wird. Bei Ausfall einer Blinkleuchte am Anhänger erhöht sich die Blinkfrequenz. Muss die Leuchte im Cockpit noch zusätzlich freigeschaltet werden oder genügt den Fuzzis vom Tüv das so?
>MfG

Bei mir hat danach noch niemand geschaut.
Das Relais dient gleichzeitig als Signalisierung und reicht dafür.
Wichtig ist nur das man irgendwie erkennen kann, das am Hänger eine
Lampe def. ist.

mfg Mirko
>Ralf

#2

>>Habe heute den Uni E-Satz (13-Poler) für die AHK angeschlossen. Da war auch ein Relais dabei, über welches das Blinkerverhalten gesteuert wird. Bei Ausfall einer Blinkleuchte am Anhänger erhöht sich die Blinkfrequenz. Muss die Leuchte im Cockpit noch zusätzlich freigeschaltet werden oder genügt den Fuzzis vom Tüv das so?
>>MfG

ich wollte meine Kupplung eintragen lassen. Der TÜV wollte nicht. Erstens ist es nicht mehr nötig, ABE reicht, zweitens kann der TÜVmann nicht die Drehmomente der Schrauben überprüfen ohne Teile am Auto zu demontieren und drittens steht die Kupplung schon in den Papieren drin (als werkseitig eingebaut). Eine Polizei wird kaum das Gegenteil behaupten können. Auch ein Fehlbau (zusätzlicher, unbeabsichtiger Einbau durch den Hersteller) kann nicht ausgeschlossen werden.

Zu den Lämpchen. Dass Du einen Hänger angekuppelt hast merkst Du. Ob das System richtig angeschlossen ist merkst Du an einem kurzen Aufleuchten einer Birne unter der Blinkerbirne, wenn Du den Hänger NICHT angeschlossen hast. Hast Du ihn angeschlossen blinkt die zweite beim Originalsatz mit.

Meines Erachten reicht aber die Pflicht sich um den ordungsgemäßen Anschluss mittels optischer Überprüfung vor Fahrtantritt zu überzeugen.