In den Niederlanden (und m.W. auch in Belgien) darf das Abrisseil des gebremsten Anhängers nicht um den Kugelkopf gelegt werden, sondern muss (falls vorhanden) an der Öse des Zugfahrzeugs eingeklickt werden.
Eine eventuelle Geldstrafe kann bis zu 250 Euro gehen.
Da die Urlaubssaison vor der Türe steht, wollte ich diese Info nicht vorenthalten.
Doch hast Du bestimmt.
Lege Dich mal unters Auto. Bei meinem Max (Westfalia Kupplung ab Werk) ist die auch dran. Auch mein Sharan hatte die. Viele sagen, das keine Öse vorhanden ist, sie muss aber bei abnehmbaren AHK dran sein. Manchmal etwas versteckt, aber sie ist da.
Hy
Ich wohne ja selbst in Holland und kann bestätigen, das die Öse hier bei gebrauch von Anhängern mit Bremse absolut verpflichtet ist.
Andererseits gibt es ein EU Abkommen das Fahrzeuge die dem technischen Sicherheitsstand ihres Herkunftslandes entsprechen nicht dafür in anderen EU Ländern belangt werden dürfen. Wer Lust hat kann also nen Prozess führen und gewinnt ihn wahrscheinlich auch.
Allerdings würde ich anraten eine Öse an die Kupplung zu Schweissen !
Wenn der Hänger sich löst und das Seil nur um den Haken gelegt ist besteht die Chance, das die Kupplung nach oben wegschwenkt und dadurch das Seil loskommt und die Bremse nicht aktiviert wird.
Übrigens werden die Geldstrafen hier nur primär als erzieherische Massnahme verhängt. Ein bekannter von mir ist Motorradpolizist und bekommt jedes Jahr mitgeteilt welches Minimum an Geldstrafen er reinholen muss! Dieses Minimum überschreitet deutlich sein eigenes Jahreseinkommen!!!
Die Geldstrafen und Radarfallen in Holland sind ein fest eingeplaner Bestandteil des Jahresetats! Dadurch ist leider die Ermittlungsarbeit der NL Polizei 100% wertlos da sich die Polizeiarbeit fast nur um das verdienen von Geld dreht. Ich weiss aus eigener Erfahrung zum Beispiel das Fahrerflucht ohne Personenschaden hier zwar zur Anzeige genommen wird (via Internet!) aber weiter nicht ermittelt wird. (Man erhält 3 Stunden später ne Mail das der Täter leider nicht ermittelt werden konnte - is genug für die Versicherung.)
Da lobe ich mir echt noch die Deutsche Polizei.Auch wenn sie mich damals zu meinen Mopedzeiten furchtbar genervt hat!
Noch etwas: Geldstrafen für Geschwindigkeitsübertretungen mit Anhängern werden hier verdoppelt !!! Das bedeutet das 3 Km/h zu schnell fahren mit Anhänger bereits 60 Euro + Auslandsermittlungszuschlag kosten - also rund 100 Euro !!!
Warum die Strassen hier in so gutem Zustand sind ??? Siehe oben ! Und mein Sharan kostet mich aufgrund seines Gewichts 900 Euro Steuern im Jahr !
In NL ist diese Öse Pflicht. Das ist Tatsache. Es gibt Nachrüstsätze für alle AHK (Ca. 10 Euro). Betroffen sind nur gebremste Anhänger.
Das Stichwort heißt: Huub koppeling.
Wer des Niederländischen mächtig ist, kann diesen Begriff ja mal googeln.
Gemäß der EU Konfirmitätserklärungen sollten ausländische KFZ jedoch auch ohne Öse in NL fahren dürfen. Wie gesagt, sollten…
Huub koppeling ist mir nicht bekannt.
Don meint vielleicht „Hulpkoppeling“. Das ist aber nicht richtig. Ein „Hulpkoppeling“ ist benotigt bei ungebremste anhaenger oder wenn kein Abrissseil da ist. Ein besseres Stichwort ist: „losbreekreminrichting“.
Aber an meiner Abnehmbaren AHK ist weiter links ne Metall-öse dran.
Und wenn ich darüber mal kurz nachdenke - macht diese Regel auch durchaus Sinn.
Weil, wenn der Anhänger mal wirklich von der Kupplung springt, ist die Möglichkeit recht groß das das Seilchen auch mit von der Kugel abspringen könnte.
ohne in Frage zu stellen, dass eine solche Öse Sinn macht: ich halte es für fraglich, ob das Anschweißen einer Öse in D zulässig ist. Letztlich ist die AHK ein typgeprüftes Bauteil mit ABE, an dem meines Wissens nicht irgendwas drangeschweißt werden darf, weil sich durch die thermische Belastung das Material und damit die Haltbarkeit ändern könnte.
Was wäre denn, wenn man das Seil über den Kugelkopf des Haken führt (so wie hier in D üblich) und dann mit einem zusätzlichen kürzeren Seil noch eine Verbindung zwischen Schlaufe des Anhängerseils und Abschleppöse macht. Wäre sogar doppelte Sicherheit. Die Frage ist nur, ob das zulässig ist und in NL anerkannt würde, im Falle einer Kontrolle.
Lustig ist das hier in Holland die Anhängerkupplung selbst keiner Typeprüfung unterliegt ! Bedeutet : Selbst zusammenschweissen und von einem Fünfjährigen Vorschüler montieren lassen ist gar kein Problem, (Eintragen muss man es sowieso nicht) Hauptsache die Öse ist drann !
Gleiches gilt für Anhänger bis 750 Kg - schraubs selber! Hauptsache er hat ne Nebelschlussleuchte.
Hmmmm. Nachdem ich über dieses Thema gestolpert bin, hab ich mich mal unters Auto gelegt und die AHK untersucht. Definitiv keine Öse vorhanden. Das Typenschild ist auch schwer zu lesen, da wurde mal drüberlackiert. Die AHK ist von den Westfalia-Werken, dann stehen da so komische Nummern, die ich nicht zuordnen kann.
0122
e13
00-0003
Hmmmm. Ich hab jetzt von erfahrenen Wohnwagenbesitzer eine etwas abweichende Info erhalten. Demnach ist das Anbringen des Seiles nur bei abnehmbaren AHK Pflicht. Bei fest installierten soll dies nicht nötig sein.