Folgendes antwortet ChatGPT, wenn ich die Ausgangsfrage 1:1 dort eingebe:
Ja, aktueller Stand: Deine Richtung stimmt, aber zwei Punkte würde ich korrigieren.
Die 10 % sind nicht Einfuhrumsatzsteuer, sondern Zoll. Ein Auto aus der Schweiz gilt bei Einfuhr in die EU als Ware aus einem Drittland. Wenn du bereits in der EU wohnst und das Auto in der Schweiz kaufst, fallen grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer/Import-VAT an; ob das Auto neu oder gebraucht ist, ändert daran bei Drittlandimporten grundsätzlich nichts.
Für Ungarn ist die Import-VAT praktisch die ungarische ÁFA, also 27 %. Die ungarische Steuerbehörde NAV nennt 27 % als allgemeinen VAT-Satz. Bei Importen wird die VAT nicht nur auf den reinen Kaufpreis gerechnet, sondern auf den Zollwert plus Zoll/Abgaben und bestimmte Nebenkosten wie Transport/Versicherung bis zum Bestimmungsort, soweit diese nicht schon im Zollwert enthalten sind.
EUR.1 kann den Zoll sparen, aber nicht die ungarische VAT. Wichtig ist: EUR.1 ist kein bloßer Beweis „Auto ist von einer EU-Marke“ oder „wurde irgendwann in der EU gebaut“, sondern ein Präferenz-Ursprungsnachweis. Die Zollbehörde muss den präferenziellen Ursprung prüfen können; als Nachweis kommen je nach Fall EUR.1/EUR-MED oder eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument infrage. Aus Schweizer Sicht muss die EUR.1 vom Exporteur ausgefüllt und beim Schweizer Zoll zur Ausfuhr vorgelegt werden; bei kleineren Sendungen kann eine Ursprungserklärung auf der Rechnung reichen, bei Autos aber meistens nicht wegen des Werts.
Die „8 % Kfz-Steuer“ in der Schweiz ist sehr wahrscheinlich die Schweizer MWST, aktuell 8,1 %. Die bekommst du nur dann sinnvoll „zurück“, wenn überhaupt Schweizer MWST im Preis enthalten ist, also typischerweise beim Kauf von einem mehrwertsteuerpflichtigen Händler. Beim Privatkauf gibt es normalerweise keine ausgewiesene MWST, also auch nichts zurückzuholen. Die Schweizer Tax-Free-Regel verlangt unter anderem, dass der Käufer nicht in der Schweiz wohnt, die Ware innert 90 Tagen ausgeführt wird und ein bestätigter Ausfuhrnachweis bzw. eine ausländische Importveranlagung vorliegt; den bestätigten Ausfuhrnachweis sendet man dann an den Verkäufer.
Für Ungarn kommt danach noch die Regisztrációs adó dazu. NAV beschreibt, dass die Registration Tax bei Pkw/Motorrädern vor der Inbetriebnahme fällig sein kann, dass die Höhe unter anderem nach Fahrzeugdaten, Erstzulassung und Wertminderung berechnet wird, und dass die Zulassung erst erfolgen kann, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt und die Steuer bezahlt ist. Außerdem braucht das Fahrzeug vor der ungarischen Inbetriebnahme eine technische Prüfung bzw. Anerkennung der Typgenehmigung; ein COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist dabei praktisch wichtig, ist aber kein Zoll-Ursprungsnachweis.
Die grobe Rechnung wäre also:
Mit gültigem Präferenznachweis: Schweizer Netto-Preis → 0/reduzierter Zoll je nach bestätigtem Ursprung → 27 % ungarische Import-VAT → ungarische Registrierungsteuer/Zulassungsgebühren.
Ohne gültigen Präferenznachweis: Schweizer Netto-Preis → regulärer EU-Zoll nach exakter Warennummer im TARIC/Access2Markets → 27 % ungarische Import-VAT auf Zollwert plus Zoll/Nebenkosten → ungarische Registrierungsteuer/Zulassungsgebühren. Den exakten Zollsatz würde ich vor dem Kauf über TARIC oder Access2Markets mit dem genauen CN/TARIC-Code prüfen, weil der EU-Zollsatz nach Warentarif, Wert und Ursprung ermittelt wird.
Sonderfall: Wenn es kein normaler Kauf ist, sondern du deinen Wohnsitz aus der Schweiz in die EU/Ungarn verlegst und das Auto als Umzugsgut mitbringst, kann es Erleichterungen geben. NAV nennt private Kraftfahrzeuge ausdrücklich als persönliches Eigentum im Rahmen einer Wohnsitzverlegung; dafür müssen aber Bedingungen erfüllt sein, etwa vorheriger gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb der EU und Nutzung/Besitz des Gegenstands über eine bestimmte Zeit.
Mein praktischer Rat vor Kauf: EUR.1/Ursprungsnachweis vorher mit dem Verkäufer klären und am besten in den Kaufvertrag aufnehmen; prüfen, ob Schweizer MWST überhaupt ausweisbar/erstattbar ist; COC besorgen; und für die Fahrt über die EU-Außengrenze nach Ungarn einen Zollspediteur oder NAV fragen, ob ihr direkt in Ungarn verzollt oder mit Versandverfahren dorthin fahrt.