Das möchte stark anzweifeln, hast du das schriftlich?
Der Anlasser hat sicherlich, da es ein verkauftes Produkt ist, 2 Jahre, die Arbeit hat mit der Produktgarantie wohl nichts zutun, aber deshalb das Produkt niedriger zu garantieren ist wohl, nach meiner Meinung, nicht rechtens.
Da müste man die AGBs der Firma mal durchlesen.
Sollte immer bei der Rechnung oder mindestens in den Geschäftsräumen sein.
zuerst darfst Du die Begriffe Garantie und Sach/Rechtsmangelhaftung (ehem. Gewährleistung) nicht verwechseln.
Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers
S&Rmangelhaftung = gesetzlich, nicht einschränkbares Recht
Was der Händler sicherlich meinte: bei Einbau durch Fachwerkstatt 1 Jahr Garantie, bei Kauf und Selbsteinbau 2 Jahre S&R-Mangelhaftung auf das Ersatzteil.
Wobei die 2 Jahre eigentlich nur Makulatur sind. Durch die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf kippt die Durchsetzbarkeit der Ansprüche nach 6 Monaten zu Gunsten des Verkäufers. Und gerade bei „Verschleißteilen“ ist es für den Verbraucher fast unmöglich dann noch nachzuweisen, daß das Teil bereits beim Verkauf defekt war.
Leider sind die Angaben der Werkstätten absolut korrekt.
also sollte man vielleicht das Teil erst kaufen, mit nach Hause nehmen, dort ein paar Tage liegenlassen, dann einen Termin zum Einbau vereinbaren, das Teil mitbringen und dann einbauen lassen. So hat man auch auf das Originalteil… #-o nein, ich höre jetzt auf :-#