1 Jahr Garantie bei Einbau/2 Jahre bei Teilekauf ? Betrug?

Hallo Leute…

Hab mal eine Frage und möchte mal wissen ob Ihr das auch schon bei Ford bzw. VW erlebt habt…und ob das so gesetzlich richtig ist.

Problem:

Vor 17 Mon. haben wir einen neuen Anlasser eingebaut bekommen (den 3. bereits !!! )

Nun ist dieser Anlasser auch wieder defekt, der Magnetschalter hängt.

Ich denkt also : Auf ein Neuteil hab ich ja 2 Jahre Garantie !!!

Also beim Ford Händler angerufen und Anlasser bemängelt.

Daraufhin sagt mit der „freundliche“: Wir geben bei Ersatzteile mit Einbau nur eine "Gewährleistung von 1 Jahr !!!

"Hätten Sie den Anlasser gekauft und selber eingebaut,hätten Sie 2 Jahre Garantie !!!

Einbaukosten für neuen Anlasser 306€ (1 Jahr Gewährleistung)

Halloooooooooooo ???

Voller Frust und Hass beim nächsten Ford Händler angerufen…Und wieder die selbe Aussage wie beim letzten !!!

" Sch…ß Ford denk ich mir "

Dann hab ich mich an A.T.U gewannt und siehe da:

Einbaupreis 205€ und 2 Jahre Garantie trotz Einbau !!!

Ist das gesetzlich konform mit diesem Gewährleistung und Garantie hin-und-her bei Ford?

Habt Ihr auch diese Erfahrungen gemacht?- wenn ja,wie seit Ihr vorgegangen?

MFG

Christian

#1

Das möchte stark anzweifeln, hast du das schriftlich?

Der Anlasser hat sicherlich, da es ein verkauftes Produkt ist, 2 Jahre, die Arbeit hat mit der Produktgarantie wohl nichts zutun, aber deshalb das Produkt niedriger zu garantieren ist wohl, nach meiner Meinung, nicht rechtens.

Da müste man die AGBs der Firma mal durchlesen.

Sollte immer bei der Rechnung oder mindestens in den Geschäftsräumen sein.

MfG

#2

Hallo Christian,

zuerst darfst Du die Begriffe Garantie und Sach/Rechtsmangelhaftung (ehem. Gewährleistung) nicht verwechseln.

Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers

S&Rmangelhaftung = gesetzlich, nicht einschränkbares Recht

Was der Händler sicherlich meinte: bei Einbau durch Fachwerkstatt 1 Jahr Garantie, bei Kauf und Selbsteinbau 2 Jahre S&R-Mangelhaftung auf das Ersatzteil.

Wobei die 2 Jahre eigentlich nur Makulatur sind. Durch die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf kippt die Durchsetzbarkeit der Ansprüche nach 6 Monaten zu Gunsten des Verkäufers. Und gerade bei „Verschleißteilen“ ist es für den Verbraucher fast unmöglich dann noch nachzuweisen, daß das Teil bereits beim Verkauf defekt war.

Leider sind die Angaben der Werkstätten absolut korrekt.

Greetz Sandman633

#3

Hallo,

also sollte man vielleicht das Teil erst kaufen, mit nach Hause nehmen, dort ein paar Tage liegenlassen, dann einen Termin zum Einbau vereinbaren, das Teil mitbringen und dann einbauen lassen. So hat man auch auf das Originalteil… #-o nein, ich höre jetzt auf :-#

#4

Wieso so kompliziert, Jan-Papa :-k

Man kann doch so ein Teil am selben Tag,

bei einem Händler kaufen und bei einem anderen einbauen lassen :anxious:

mfg.

#5

Man könnte es auch beim selben Händler kaufen und direkt in die Werkstätte tragen (wenn der Händler mitspielt)

#6

…dann aber aufpassen und getrennte Rechnung, fürs Teil und Arbeit, verlangen :oops:

mfg.