Selbstbeteiligung bei eingesetzter Abneh.-AHK ???

Juten Abend Freunde,

habe gestern meine gebrauchte abnehmbare AHK abgeholt. (über ein Internet-Auktionshaus) :lol: (nur 45,-) :smiley: (ohne E-Satz) :frowning:

Beim kurzen geschwafel sagte der Verkäufer dann nebensächlich „besorg dir einen Schlüssel - den habe ich verloren - um den Haken bei nicht gebrauch abzunehmen. Sonst bekommst DU BEI EINEM AUFFAHRUNFALL DEINES HINTERMANS MITSCHULD !!“ :?: :?: :?: :?:

Frage: Stimmt das ? Bei einer abnehmbaren Hängerkupplung bekommt man Teilschuld wenn diese bei nicht gebrauch montiert ist ?

mfg

Harald

#1

Hallo Harald!

Also ich kann dich beruhigen, so einen Paragraph, oder Verordnung gibt es nicht :!:

Nur sollte die AHK ein Typenschild haben und eingetragen sein, in den Fahrzeugpapieren.

Sie darf auch nicht umgebaut sein, z.b. eine VW Multivan AHK selber umbauen, schweißen, dass sie auf einen SGA passt.

Wenn dass alles erfüllt wird, gibt es auch bei einem Unfall, keinerlei Probleme :!:

Ich glaube auch nicht, dass es da einen großen Unterschied zwischen der österreichischen und Deutschen StVo.gibt.

mfg.

#2

Ich weiß nicht, ob es was damit zu tun hat:

Irgendwo im alten Forum gab es mal einen Thread, dass man bei Nichtbenutzen der abnehmbaren AHK diese auch abnehmen sollte. Ansonsten kämen irgendwelche Probleme auf den Fahrer zu (welche genau weiß ich leider nicht mehr, ich finde auch den Beitrag nicht wieder).

Vielleicht kann sich noch jemand an den Beitrag erinnern…

#3

Ich weis da nur was von dem KFZ-Kennzeichen. Es gibt da diverse Autos, wo die AHK das Nummernschild verdeckt. Für diese PKW gibt es auch nur abnehmbare AHK.

#4

Bei meinem jetzigen Galaxy wurde beim Kauf (über Autoscout) eine AHK mit angeboten. Die musste allerdings erst noch angebaut werden. Ich hatte die Wahl (ohne Aufpreis) eine starre oder eine abnehmbare AHK zu nehmen. Ok sagte ich, abnehmbar. Der Ford-Händler wies mich dann auf die neue Gesetzeslage hin, wonach die dann auch bei Nichtgebrauch abgenommen sein muß, ansonsten hätte ich den Schaden des auffahrenden Fahrzeugs (teilweise) zu übernehmen. Also nahm ich die starre …

Ralf

#5

Ich habe den Beitrag gefunden! Hier ist das Problem schon mal diskutiert worden.

#6

Ich kann nun, nur über die Rechtslage der Strassenverkehrsordnung hier in Österreich berichten:

Bei einer abnehmbaren Anhängevorrichtung ist es nur dann Vorschrift, sie ab zu nehmen, wenn bei einem nicht gebrauch eines Anhängers, die KFZ Nummer verdeckt wird, auch dann, wenn es nur ein Teil der Nummer ist.

Die Versicherung hat nur dann Interesse, wenn sie, bei einem Auffahrunfall, nicht Eingetragen war :!:

mfg.

#7

Moin,

also, unsere Ortsansässige grüne Fraktion ist es sch… egal ob die Kupplung dran ist oder nicht. :? Haben mich aber an den TÜV verwiesen, mit der Aussage: „Die wissen immer über die Forschriften bescheid, frag doch da nach.“ :shock: :shock:

Hab ich auch gemacht. Und die sagten: „Die Kupplung MUSS eingetragen sein,:?: :?: :?: und MUSS NUR ABGENOMMEN WERDEN wenn es in der Betriebserlaubnis so drin steht. :!: :!: :!: Dies ist meist der Fall wenn der Haken das Kennzeichen ,oder Teile davon verdecken würde. Ansonsten ist eine abnahme der Kupplung bei nichtgebrauch nicht Vorgeschrieben und auch nicht notwendig.“ :idea: :idea: :idea:

Aussagen von der Versicherung habe ich noch nicht. Die wird aber , so vermute ich, das größere Interesse an der Abnahme der Kupplung haben. :?

Warten wirs mal ab.

PS: Ich habe eine Originale abneh. Kupplung von Privat gekauft aber keine Papiere bekommen. Kann mir jemand seine BA kopieren und zusenden?? :smiley:

Grüße aus der Autostadt

Harald

#8

So unterschiedlich ist der TÜV. Meiner sagt ich brauche die Kupplung nicht eintragen lassen, da sie ein E-Prüfzeichen hat. Nur die Einbauanleitung und ABE muß im Fahrzeug mitgeführt werden.

#9

Hallo Harald,

wenn du eine Bosal oben hast, mach ich es und kopier meine für dich!!

mfg.

#10

@Manfred

Danke für dein Angebot, ist aber eine von Westfalia. Wurden denn serienmäßig verschiedene Kupplungen verbaut ? :shock:

Und wie erreiche ich Westfalia ? Übers Internet bekommt man nicht an den Kuppungshersteller. Heißen die nur zufällig Westfalia oder sind das getrennte Betriebszweige ? Ich brauche nähmlich noch die Schlüssel für den Haken. :frowning:

Übrigens: In Wolfsburg findet diesen Sommer die Landesgartenschau statt. :stuck_out_tongue:

mfg

Harald

#11

Hallo Harald!

Westfalia hat sich da ein wenig versteckt:

click.gif

Unter Infothek steht auch was zu fehlenden Schlüsseln!

Gruß

- blueatmosphere -

#12

Die gleiche Aussage habe ich gestern bei der HU von einem DEKRA-Mitarbeiter erhalten. Er fragte nur nach der ABE, wollte sie aber nicht einmal mehr sehen, nachdem ich sagte, dass sie im Fahzeug sei.

Gruss

Marcus

#13

Abend …

@blueatmosphere

Danke für den Link. :lol: Habe gleich ne Mail geschickt und schon Antwort bekommen, mit Anbauanleitung und hinweis wo ich die fehlende Schlüssel her bekomme. :lol:

Nochmals DANKE für die Unterstützung. :smiley:

UND: In der Bedienungsanleitung steht: Bei Fahrt ohne Anhänger muß die Kugelstange abgenommen und immer der Verschlußstopfen in das Aufnahmerohr eingestzt werden! :?

Also: Abwarten was die Versicherungen sagen. :?

mfg

Harald

#14

Die AHK ist abnehmbar damit sie auch bei nichtbenutzung abgenommen wird, man muss sie abnehmen ( Aussage Polizei und Hersteller-Westfalia ) wie hoch die Strafen sind weiß ich allerdings nicht.

Zur Not sollte man eine Ausrede versuchen in der Art:

Ich habe den Schlüssel vergessen, daher kann ich sie erst zuhause wieder abnehmen!!

( Ohne Gewährleistung das man straffrei ausgeht )

#15

Hallo joeschle!!

Könntest du mir mal den Gesetzestext zukommen lassen, wo dass drinnen steht?

Ich kenne nur den Absatz: ………abzunehmen bei einer Verdeckung der Kennzeichentafel oder eines Beleuchtungsmittel am Fahrzeug!

…………und genau dass ist der Grund einer Abnehmbaren Anhängevorrichtung und erst dann kommt das Optische!

Also, wenn beides nicht zutrifft, kann man sie das Ganze Jahr am Auto lassen.

mfg.