TÜV. sämtliche Sitze vorführen (7-Sitzer)..??

Moin,

letztens bei dem TÜV bemängelte dieser bekittelte Haubentaucher, dass
mein Galy lediglich mit 4 Sitzen bestuhlt war.

Da der 2.3er mittlerweile im 14. Jahr unsere Automobile Landschaft bereichert, muss man kein Mathe-Genie sein, um die bisherige Anzahl der Plakettenbittstellungen an 2 Händen abzuzählen.

Bislang hat noch niemand die Vorführung sämtlicher in der Zulassung eingetragenen
Sitze verlangt.

Wie sind eure Erfahrungen…??
Hatte die 7 Sitze nur zur Überführungsfahrt nach dem Kauf im Auto und sofort abgespeckt.

Achja, die Blinkerbirnchen wären auch ausgeblichen. Wo ist das Problem, Blinken ist heutzutage doch eh zum Luxus geworden… :mrgreen:

Mich beschleicht so langsam das Gefühl, dass mein nicht vorhandener Rost, die Koppelstangen samt Abgasanlage in Werksaustattung, dass nicht ausgeschlagene Fahrwerk…etc. nicht so ganz mit der ADAC-Pannenstatistik konform geht und jetzt diese MöchtegernKFZ-Sachverständigen sich irgendwelche Mängel aus den Fingern saugen…

Beim 91er Golf wars genauso… mängelfrei geht gar nicht…wir finden was…!! :schenkelklopfer:

PS: wieso wir beim Kreieren des Posts fast alles rot unterstrichen…??
Macht einen ganz wuschig…!!

#1

Das ist nicht das SGAF, das ist die browsereigene Rechtschreibprüfung… :guckstdu: :schenkelklopfer:

Gruß Uwe

#2

Ich war noch nie beim TÜV.

Zu meiner letzten §57a-Untersuchung, bin ich aber mit nur zwei Sitzen hingefahren.

Schwere Mängel: links hinten Schlusslicht defekt

Reparaturvorschlag: LMM-tauschen

Lieben Gruß

#3

@ Uwe, okay…haste recht… deaktiviert… :frustkiller:

#4

Moin, Mensch das ist ein Sachverständiger, ein >TÜV-Prüfer

#5

…nix deaktivieren, recht Maustaste auf das Unterstrichene und deinen Text in schön hier reinstellen! :lamer:

Gruß Uwe :lookup:

#6

Hatte im Sommer den ´99er Focus meiner Frau bei der DEKRA, hatte ihn allerdings vorher HU-Tauglich gemacht (Koppelstangen, Traggelenk, Spurstangenköpfe usw.).

Als er fertig war murmelte der Prüfer vor sich hin: „mh, nix dran… was schreib ich jetzt auf…“.

Hab dann gesagt: „vorne links am Kotflügel ist etwas Rost durch Steinschlag, wenn Du unbedingt was aufschreiben willst, dann nimm den. Oder soll ich eben ne Ventilkappe abschrauben?“.

Hat er dann natürlich nicht gemacht und der Wagen ist ohne Mängel bei der Prüfung durchgekommen. Nur den Bericht für die Spureinstellung wollte er noch sehen, obwohl ich 10 Minuten vorher auf der anderen Straßenseite die Spur habe vermessen lassen und er mich da sogar gesehen hat.

Ich muss dazu sagen, dass ich den Prüfer gut kenne, da ich durch meine Arbeit mindestens 3 Mal im Monat bei denen bin!

Gruß Manuel

#7

Oh, da hätte ich aber ein Problem bekommen.
Im Fahrzeugschein hatte ich 7 Sitze eingetragen, aber da ich die Ghia Version mit den 6 Sitzen plus Armlehnen hatte, passte da aber gar kein 7 Sitz mehr rein. :mrgreen: :-k :^o
Ich hätte den Tüv Fuzzi ausgelacht und gefragt ob der nicht alle Latten am Zaun hat.

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#8

Unglaublich! Was sollen den SGA-Besitzer machen, die garkeinen 6. und 7. Sitz haben?!
Bei uns gabs seit 14 Jahren noch nie ein derartiges Verlangen vom TÜV.
Reine Schikane!
Tipp: TÜV-Filiale wechseln und allen Leuten davon erzählen + Tipp an die örtliche Zeitung!

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#9

Namds,

die Anzahl der „Bestuhlungen“ ist ein wahlweiser Rüstzustand , der Prüfer soll im Zweifelsfall in de Fahrzeug ABE guggen.

Wobei jetzt nicht weiss was passiert wenn nur der Fahrersitz vorhanden ist…

Andreas

#10

Dann leuchtet die Airbaglampe = erheblicher Mangel. 8)

#11

moin moin,

im alten Brief unter Punkt 12 sowie im neuen Schein unter Punkt S1 steht bei mir 6 Sitze.
Wie soll denn nun der Prüfer die komplette Sicherheitsgurtanlage testen, wenn die Sitze fehlen ?!?

Unter § 35a steht :

Das kenne ich seit Uhrzeiten, das alle eingetragenen Sitze, beim Tüv auch vor geführt werden müssen. :wink:

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#12

Das geht aber bei einigen SGA schlichtweg nicht. :wink:

#13

Und was mache ich nun mit meinem? kratz.gif icon_mrgreen.gif wink.gif

Sitzplätze.JPG

#14

Tja Tom,
da wirst Du wohl vor Ablauf der 3 Jahre einen neuen kaufen müssen :mrgreen:
Ich hatte immer einen recht pingeligen Prüfer und 6 Sitze drin - beschwert hat sich noch keiner!

#15

Moin, also wegen der Sitzplätze hat mir noch keiner was gesagt - ist normal mit 5 Sitzen bestuhlt obwohl im Schein unter S.1 eine 7 steht, aber dann unter 22 „zu S.1: max. S-Pl.“ hingewiesen wird … und nun??? Kommt auf die Tagesform eines Prüfers an wie geprüft wird.

#16

Tach auch,

das ist doch alles Algengrütze :!:
Ich habe laut KFZ nen 7-Sitzer, besitze aber nur 6 Stück.
Also da sollte mal so´n Prüfheini kommen und was aufschreiben.
Aber bisher gab es da ja eh noch nie Probleme. Mal sehen, was die Herren im Februar-Termin finden… :lamer:

ciao
Frank

#17

Was das angeht, steht in meinem Schein 6 (2, 2, 2).
Wenn das wirklich so genau genommen werden würde, dann dürfte ich nichtmal mit (2, 3, 1) oder gar 7 Sitzen herumfahren!

Was die Prüfer angeht, die schlechte Laune haben…
Einer der Vorteile in Österreich, da könnt ihr euch den Prüfer (Werkstattmeister) aussuchen! :naenae:

#18

Nun. Es gibt SGA´s die dürfen tatsächlich nur mit 6 Sitzen herumfahren.
Wenn so ein Fahrzeug mit 7 Sitzen beim TÜV vorfährt, würde ich erwarten, dass der Prüfer zu Recht die Plakette verweigert.

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#19

  1. Halte ich die Argumentation gegen das Prüfen der Leute die reparieren für sinnvoll.
  2. Können wir uns den Prüfer doch auch aussuchen. Ich muss ja nicbt da hinfahren, wo der Prüfer ständig mies drauf ist …
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