Softwareupdate ja oder nein

Hallo!

Blöde Frage:
laut ETIS sind für fast alle Steuerteile Firmware Updates verfügbar, sollte man diese Einspielen lassen oder besser nicht?
Wie sind eure Erfahrungen oder Meinungen dazu?

Gruß Gunnar

#1

Moin Gunnar,

such Dir einen Händler, der so was als Serviceaktion durchführt,
ansonsten kann es reichlich Kohle verschlingen…
UpDates sind wirklich sinnvoll, da so einige Softwarefehler vorhanden sind,
also sinnvoll.

Gruß, Heiko

#2

Ich würde nur Updates installieren we es notwendig ist.
Das heißt wenn es Probleme gibt, wie rucken, zucken, absterben, usw…
Oder wenn eine Verbesserung eingeführt wurde, zum Beispiel : Reinigungsfunktion des AGR- Ventils nach abstellen
des Motors.

Manche Updates sind verfügbar, auf Grund einer Ersatzteiländerung, zum Beispiel :
ein geändertes AGR- Ventil oder ein geänderter DPF (Beschichtet) da ist eine neue Software ein „MUSS“ .
Sonst funktioniert es nicht.

Aber ein Update ist immer auch miteinem kleinen Risiko verbunden. Wie gesagt klein aber doch da.

Ich sehe es so : NEVER TOUCH A RUNNING SYSTEM !!

Ich hatte oft Probleme nach einem PCM Softwareupdate zum Beispiel ein AGR Ventil anzulernen, diese sind
oft stark verschmutzt und arbeiten nur in einem bestimmten Betätigungsweg.
Bei einem anlernen wird voll geöffnet und voll geschlossen, bei diesen Vorgang kann sich das Ventil sogar festfressen.
Bei anderen konnte ich die Voreinspritzung nicht mehr anlernen, weil die Injektoren bereits an ihren Lebensende waren.
Der Wagen lief trotzdem aber die Motorwarnleuchte blieb an, weil der Anlernvorgang nicht beendet wurde.

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#3

Software nur neu aufspielen wenn es wirklich Notwendig ist!
Bei 2.0TDCI bis 2010 muss dazu noch die DPF nummer Kontroliert und eingeben werden! Wird das falsch gemacht musst du sogar einen aktuellen DPF nachrüsten!

schokoli hat den Rest top beschrieben

#4

Das sind aber alles Probleme und Risiken zu Lasten des FFH, oder irre ich mich da? :kratz:
Liegt ja in seinem Verantwortungsbereich das ordentlich zu machen.

Gruß

#5

Hi,…
Warum des FFH ? Vielleicht in der Garantie. Wobei zu sagen wäre : SOFTWAREUPDATE darf nur durchgeführt werden wenn es
durch :prima: FORD abgesegnet bzw. vorgeschlagen wird.

Stell dir aber vor das Fahrzeug ist ausserhalb der Garantie und das Steuergerät verabschiedet sich ?

Ein Beispiel : Kunde verlangt ein Update. Das erste mal in der Werkstatt. Vereinbart wird eine Pauschale mit 100,- Euro.
Steuergerät tot. FFH hat kein Fehler gemacht. Einfach Pech. Neues SG kostet 1200,- Eier

Was nun, der FFH soll das abdecken ?

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#6

Ja, natürlich. Man muss doch davon ausgehen, dass ein Fachhändler weiß, ob das Update notwendig und kompatibel ist. Da dürfte es doch einen Kompabilitätsliste geben, ab welchen Teilenummer das geht, darf, oder nicht. Kriegen doch andere auch hin. Ansonsten weigere ich mich als Händler.

#7

NEVER TOUCH A RUNNING SYSTEM!

Will kein VW 8.0 auf meinem alten SHARAN I !!!

:wink:

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#8

Hallo,

wann wird ein Softwareupdate durch den Händler vorgeschlagen? Warscheinlich nur bei ganz wichtigen Aktualisierungen, bei allen anderen lassen die Händler doch die Finger von oder?

Ich habe nur gesehen das es laut ETIS neue Versionen gibt, und wenn, würde ich Sie gerne im Garantie-Zeitraum einspielen lassen…

Gruß Gunnar

#9

Meine Empfehlung:

Suche im Internet warum welches Update gemacht wurde. Wenn der Fehler an der Stelle dich betrifft lass es einspielen. Ansonsten lass die Finger weg.
Kritische Softwarefehler werden normalerweise im Rahmen des Kundendienst eingespielt. Darauf solltest du Hinweisen und auch explizit bestätigen lassen das das gemacht wurde.

Aber, nur so mal als kleiner Tip: Mit der Abgasaffäre haben vermutlich auch andere Hersteller geschummelt. Wäre doch zu blöd wenn du dann zwar die aktuelle Software hast aber dir fehlt dafür kräftig an Leistung.

Hast du irgendwelche genaueren Informationen welche Updates das sind und welche konkreten Softwarestände das in den jeweiligen Steuergeräten sind? Vielleicht können wir dann auch genauer helfen.
Am Besten wäre eine Aufstellung:
Steuergerät X; Neu SW XX.XXX ; am Fahrzeug VV.VVV
Dann könnte man genauer verfolgen oder in Erfahrung bringen was die Änderung konkret bewirkt.

#10

Hallo Chaot,

ok, ich werde mal bei gelegenheit den OBD Adapter an das Fahrzeug klemmen und schauen ob ich nähere Daten erhalte. Habe aber nur FORScan und ELMConfig…

#11

#10 Ich kann dich ja verstehen das du nach Möglichkeit noch innerhalb der Gewährleistung dein Auto auf dem aktuellsten Stand haben möchtest.
Aber in einem heutigen Auto sind etwa 70 Steuergeräte hochkomplex untereinander vernetzt. Da können Änderungen an einem Steuergerät zu unerwarteten Ergebnissen führen.

Ich kann mich beispielsweise an ein mittlerweile zurückgezogenes Update beim Tacho im Audi A5 3.0 TDI erinnern. Die Probleme im Tacho waren zwar danach behoben, aber er ist dann warm kaum noch angesprungen und hatte deutlich weniger Leistung.

Deshalb sollte ein solches Update klar überlegt werden oder nur dann ausgeführt werden wenn ein entsprechender Fehler vorhanden ist.

#12

Moin,

für mich gibt es nur folgende Szenarien:

- Fahrzeug innerhalb der Gewährleistung oder Werksgarantie, hat aber ein Problem, welches durch Update beseitigt werden kann -> Risiko liegt beim Händler bzw. beim Hersteller, keinesfalls beim Kunden

- Fahrzeug innerhalb der Gewährleistung oder Werksgarantie, hat aber aber kein Problem, Kunde will aber unbedingt (kostenfrei) updaten -> Händler muss dem Wunsch nicht nachkommen, da kein Mangel vorliegt. Tut er es trotzdem, ist es sein Risiko bzw. das des Herstellers, aber nicht des Kunden

- Fahrzeug ausserhalb der Gewährleistung oder o.g. Garantie, hat kein Problem, Kunde will updaten. Händler sollte den Kunden auf mögliche Risiken hinweisen und dann den Kunden noch mal nach seinem Wunsch fragen. Will der Kunden dennoch, trägt er auch die Risiken.

- Fahrzeug ausserhalb der Gewährleistung oder o.g. Garantie und hat ein Problem, welches durch Update beseitigt werden kann. Wenn der Händler nicht auf Risiken hinweist, hat er Pech gehabt, wenn er dann ein Steuergerät himmelt. Das bietet leider unseriösen Händlern auch die Vorlage, einfach ein neues Steuergerät zu verkaufen, obwohl das alte nicht defekt gegangen war.
Weist der Händler den Kunden nicht auf Risiken hin, dann kann der Kunde verlangen, dass er ein Auto mit intaktem Steuergerät zurückbekommt. So hat er es ja auch abgegeben. Das ein Softwareupdate die Hardware abschiessen kann, muss der Kunde nicht erahnen. Das ist Sache der Fachwerkstatt, darauf hinzuweisen

Keine Ahnung, ob das wirklich so auch rechtlich durchsetzbar ist. Ist aber mein Empfinden.

Gruß
Meschi

#13

Hatte mal ein Kunden mit ein 2009 Gali, der auch alle Updates haben wollte.
Empfohlen habe ich aber nur das Motorsteuergerät(Ölverdünnung).
Der gab aber keine Ruhe. Da musste ich erklären wie Teuer es wird wenn ich :
Scheinwerfer SG, Kombiinstrument, Heizung SG, Handbremse SG, GEM, ABS, Getriebe SG, usw,…
Dann kommen noch die Nacharbeiten: Anpassen, anlernen,usw…

Da fiel die Lade runter, weil man dann ca.bei 500 ,- Euro war. (plus Finanzminister)

"Das kann ja wohl nicht wahr sein ??? " war die Antwort.

Ein anderes Beispiel einer der unbedingt ein Update wollte, dann hat er gemeint jetzt braucht das Fahrzeug um 0,4 Liter mehr.
Er wollte danach die alte Software wieder drauf. Das geht bei uns aber nicht.

So oder so ein Schuss ins Knie:

Machst du kein Update : Kunde verärgert und schlechter Kundenmeinungsspiegel !
Du machst es : Kunde trotzdem unglücklich und schlechter Meinungsspiegel !

Das nächste Problem: bei Updates von Multimediageräten kann sein das ältere Handys, usb Player nicht mehr oder beschränkt oder einfach anders gesteuert oder unterstützt werden. Der FFH hat aber keine komplette Beschreibung für die Software.
Was soll man dann den Kunden erzählen ???

Darum bleibe ich dabei : NUR WENN WIRKLICH NOTWENDIG !!! UND ZWAR WIRKLICH NOTWENDIG !!!

Schöne Grüße aus Wien,…

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#14

Und hat er damit nicht Recht?
500€ für eine Softwareanpassung? Wenn das tatsächlich so arbeitsaufwändig (und damit teuer) ist, macht Ford etwas grundlegend falsch. Bei „normalen“ technischen Geräten funktionieren Firmware/Softwareupdates auch vollautomatisch ohne irgendwelche Nutzereingriffe. Und bei einem geschlossenen System wie einem Fahrzeug sollte es keinerlei Probleme mit unbekannten Geräten oder Inkompatibilitäten geben.

Als Kunde würde ich eigentlich kostenlose Updates sämtlicher Steuergeräte bei jedem Service erwarten.

Klingt nach einer unausgereiften Softwareversion. Oder welchen Grund könnte es für ein solches Verhalten sonst geben?

Warum legt Ford keinen Wert auf Abwärtskompatibilität?

Was interessieren mich als Kunde die Probleme des FFH? Dann muss er sich diese Beschreibung halt besorgen.

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#15

Es wirkt alles ein wenig so, als wäre bei Ford die Software schlauer, als die Ingenieure, die sie entwickeln. eusa_whistle.gif

Vielleicht würde es helfen, wenn der sich der Endkunde von der automatischen Gleichung verabschieden könnte:

Update=besser=Produktaufwertung=Mehrwert

…vorallem, wenn er bis dato keine Probleme hatte.

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#16

Du hast deinen Ford noch nicht lange, oder? :wink:

Ich hatte die Prozedur irgendwo schon mal beschrieben.
Batterie ans Ladegerät, Lesegerät starten, aktuellen Softwarestand auslesen, neue Software einlesen, Fehlerspeicher kontrollieren, und was weiß ich noch.
Das dauert und kostet.
Für ein Steuergerät habe ich damals rund 40,-€ bezahlt.

#17

Mal eine Frage in die Runde:
wieso muss man denn ein Update machen, wenn das Gerät/Auto normal läuft?
Nur damit man sagen kann, ich hab das neueste Update auf dem Gerät/Auto, weil es so in ist, alles auf aktuellem Stand zuhaben!
Nur weil es etwas Gratis zu holen gibt, muss ich es noch schnell holen, ob man es dann auch braucht, entscheide ich, wenn ich es habe!

In diesem Sinne, nette Grüße von mir, der nicht immer und alles auf dem neuesten/aktuellen Stand haben muss :wink:

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#18

Gegenfrage an Dich:
Warum gibt es überhaupt ein Update, wenn auch vorher schon alles perfekt läuft? Meinst Du wirklich Steuergeräteupdates sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Softwareentwickler?

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#19

Nunja, die Begründungen für Updates können vielfältg sein. Z.B. hat man bemerkt, dass Steuergerät A nicht sauber mit Steuergerät B kommuniziert. Das aber nur, wenn das Extra XYZ verbaut ist. Ist letzteres nicht der Fall, dann hat auch ein Update keine Wirkung.
Oder ein Modell bekommt mit dem neuen Modelljahr neue Features, die es vorher nicht gab. Und plötzlich merkt man, dass irgendeine andere Funktion nicht mehr sauber läuft oder ein „altes“ Steuergerät ein Update benötigt, damit es mit den neuen Funtkionen klarkommt. Wenn man aber noch ein älteres Modelljahr hat, ist es sinnlos ein Update zu machen.
Bei der Vielzahl an verbauten Steuergeräten und Optionen in heutigen Fahrzeugen gibt es eine unüberschaubare Anzahl an Kombinationen. Wenn schon der Vertragshändler da nicht richtig durchblickt, wieso sollte dann der Endkunde meinen es besser zu wissen und auf Updates bestehen.

Zum Thema Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Softwareentwickler: Wieso hat Microsoft jemals so etwas wie Vista oder Win8 entwickelt? Man hat schnell bemerkt, dass das die neuen Betriebssysteme bei den Kunden nicht so gut ankamen und hat so schnell es ging was hinterhergeschoben.
Hersteller entwickeln normalerweise immer an diversen Stellen weiter, auch wenn es Dinge betrifft, die in der Praxis entweder nachher unbrauchbar sind, keinen Vorteil bringen oder nur Verbesserungen haben, die der Endkunde gar nicht merkt. Oder, oder, oder…

Und dann sind da noch die Kunden/Anwender, die nicht selten der Meinung sind, dass die neueste Software stets die Beste sei. Ich habe schon viele erlebt, die vorschnell und ohne Not updaten und sich hinterher schwarz ärgern. Verschlimmbessern ist der passende Begriff.

Gruß
Meschi