HU und "fehlende" Sitze

Seit Jahren stehen mindestens zwei der sieben Sitze meines Galaxy im Keller. auch, wenn ich die Kiste zur HU bringe.
Nun bemängelt doch tatsächlich ein Prüfer zum ersten Mal, dass nicht alle Sitze eingebaut sind. Begründung: Er könne so nicht die Schlösser der Gurte prüfen.
Das allerdings wäre auch anlässlich der vorausgegangenen Prüfungen nicht möglich gewesen. Ich muss regelmäßig Platz lassen für einen Rollstuhl und einen Rollator.
Kann mir jemand die Rechtsgrundlage (nein, bitte keine „Meinungen“) für das Verhalten des Prüfers nennen? „Kann das Schloss nicht prüfen …“ - das ist mir zu billig.
Danke für’s Antworten!

#1

Wir hatten dazu schon einmal ne Diskussion. Grundsätzlich ist der Prüfer da im Recht. Auf der anderen Seite sind auch bei Fahrzeugen mit nur 5 Sitzen 7 Sitzplätze eingetragen. Woher soll der Prüfer bitte wissen, ob Du die anderen Sitze überhaupt hast?

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#2

Hier war´s:
www.sgaf.de/content/tuev-saemtliche-sitze-vorfuehren-7-sitzer-343955

#3

Die Rechtsgrundlage muss der Prüfer nennen können, weil generell gilt: was dran ist muss auch funktionieren.

Wenn irgendwas Zulässiges nicht dran ist und dann montiert wird liegt es im Verantwortungsbereich des Fahres und Halters dass es funktioniert.

Sonst müsste man ja beispielsweise auch seinen zulässigen Satz Winterreifen undundund mitbringen. Wie verhält es sich mit „falls werksseitig montierten“ AHK’s.

#4

Ja, stimmt schon. Der Prüfer wird nur argumentieren, dass man die Sitze ja bewusst zu Hause gelassen haben könnte, weil daran etwas defekt ist.

#5

In dem Fall würde ich dann mit seinem Vorgesetzten hierüber sprechen wollen.

Weil dieselbe Argumentation würde dann dafür gelten, dass man einen eventuell vorhandenen Satz Ersaträder mitbringen müsste.

#6

Geilomat!
Ich war als Zweisitzer beim TÜV … nichts!
Hat nicht mal bei den zwei Sitzen die Gurte geprüft!
:hammer: :kratz:

#7

#4 Die Argumentation kann sich der Prüfer in die Haare schmieren.
Wenn ich beispielsweise die Nebelscheinwerfer abstecke gilt das als Mangel weil sie nicht funktionieren. Wenn sie aber abgedeckt werden gelten sie als „nicht vorhanden“.
Genauso verhält es sich mit den Sitzen.
In meinem (alten) Fahzeugbrief steht:
12: Anzahl der Sitzplätze: 5
Zu12: Wahlweise 2,6 oder 7

Das bedeutet das ich mit flexibler Bestuhlung fahren darf und der Prüfer nur den „Ist-Zustand“ begutachten darf. Es existiert keine „könnte-vielleicht-Regelung“

Erschreckenderweise darf ich genaugenommen mit meiner derzeitigen 2-2 Bestuhlung nicht fahren [-X

#6 Das die Gurte geprüft werden ist abhängig von der Tagesform des Prüfers. Aber es ist gar nicht mal so selten das die Gurtschlösser defekt sind oder die Gurte im Gewebe schadhaft.

#8

Der Prüfer hat eine Vorgabe was er prüfen muss. Dann gibt es noch zusätzliche Prüfpunkte, von denen er sich was aussuchen kann. Soweit ich weiß, gehören dazu dann auch die Gurtschlösser.

#9

TÜV ist nicht gleich TÜV, wenn mir einer so quer kommen würde, würde ich in Zukunft zu einem anderen gehen.

Gruß

Rabbit

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#10

Ich habe inzwischen Kontakt zu einer Niederlassung meines Prüfunternehmens aufgenommen. Das Ergebnis war ein Verweis auf die Anlage 8a der StVZO. Lest’s euch durch - wer da eine zwingende Vorführung aller Sitze herausliest, muss von einem wahren Untertanengeist beflügelt sein. Das entsprechende Gespräch mit einem Herrn S. des Prüfunternehmens D. -Niederlassung im norddeutschen U.- war zwar freundlich, aber eigentlich ergebnislos, da ich unterm Strich einfach nur die Empfehlung bekam, doch einfach alle Sitze einzubauen, dann (das aber nur sinngemäß) wär’ doch alles in Ordnung.
Erst jetzt habe ich gesehen, dass hinsichtlich der Sitzplätze die Anzahl 2, 6 oder 7 sein darf. So mein Fahrzeugschein.

UND NUN, wie in der Überschrift versprochen, das nächste, vielleicht viel dickere Ei. Eigentlich wollte ich, weil mir die Sitz-Geschichte schon reichte, wohlwollend den Mantel des Schweigens über so viel Dämlichkeit ausbreiten, aber nun juckt’s mich doch:

Als weiterer Mängelpunkt steht wörtlich im Prüfbericht: „FAHRTRICHTUNGSANZEIGER LINKS BLINKFREQUENZ UNZULÄSSIG (E)“ Ein erheblicher (E) Mangel also.

Kinners, ihr glaubt es nicht, was dieser Mensch, ein angeblicher Dipl.-Ing., von der Prüforganisation damit meinte. Schlimm genug, dass er wohl schon in der achten Klasse die Parallelschaltung nicht verstanden hatte. Man sollte meinen, dass der vordere Blinker schneller blinkte als der hintere. Oder umgekehrt. Nein, das ist es nicht. -Ich lasse euch mal einen Tag lang raten. Und ich verspreche euch, hier morgen die Lösung kund zu tun.

#11

Ein Blinkerbirnchen ist kaputt, darum blinkt’s viel schneller.

#12

@HMSmily: Falsch. (Werden die Blinker heute nicht mit einem Taktgeber gesteuert, dessen Frequenz völlig unabhängig vom Widerstand des Verbrauchers -hier also der Blinklampen- ist? Ich meine, die Blinkfrequenz bleibt deshalb gleich; egal, wie viele Blinklerlampen hinüber sind …)

#13

Blinker steht auf Dauerlicht?

#14

@SAGA: Falsch. Blinker blinkt. -So, gehe aber erstmal ins Bette, weil ich gleich morgen früh zu einer der in Anlage 8a der StVZO genannten amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen will, um mir dann die Prüfplakette von einem PI (Prüfingenieur) bzw einem aaSoP (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr)aufbappen zu lassen.

#15

Hmm also meiner ist Baujahr 2005 und der blinkt viel schneller wenn eine der 3 Birnen pro Seite hin ist.
Ausser wenn man den Warnblinker anmacht dann wieder normal Frequenz.

#16

Sonst könnte die Blinkfrquenz noch mit der Anhängerüberwachung zusammenhängen, dann wird eine defekte Blinkerbirne am Anhänger mittels erhöhter Blinkfrequenz angezeigt.

#17

Moin allerseits!

Komme eben vom PI (s.o.) der Überwachungsorganisation (ach, Mann, diese Verwaltungssprache …).
Habe extra (ja, zum Zwecke des Provozierens) einen Sitz nicht eingebaut, weil das ja der Fahrzeugschein zulässt.
Aussage des PI zur Sitzanzahl (sinngemäß): „Uns wird ja so genau auf die Finger gesehen. Wenn wir da was übersehen, …“ Es bestand immerhin Einigkeit darüber, dass die Anlage 8a zur StVZO eine zwingende Überprüfung aller möglichen Sitze und deren Sicherheitsvorrichtungen nicht hergibt.
UND NUN ZU DER BLINKFREQUENZ- Geschichte: Anlässlich der vorhergegangenen Vorführung bemängelte der PI die FARBE des Blinkers bzw. der Blinkerlampe. Das kennen Forumsteilnehmer ja nun bis zum Erbrechen …
Als der PI die Farbe bemängelte, hatte ich ihn nach der geforderten Wellenlänge des Gelbs der Blinkerlampe gefragt. Schließlich ist „nicht gelb genug“ o. ä. keine Aussage, wie man sie in der Technik nun einmal fordern kann und muss. -Diese Nachfrage hatte meinen PI wohl so sehr aus dem Konzept gebracht, dass er sich einfach nur in der Zeile seines Prüfbogens vertan hatte.
Bleibt noch zu erwähnen, dass das Gespräch trotz meiner erheblichen Verärgerung sehr freundlich verlaufen war.