Gestern wollte mir der „freundliche“ Herr vom TÜV keine Plakette zuteilen, da ich angeblich die falschen Winterreifen fahren würde ( Galaxy 02/2001)
Drauf habe ich 195/60 R16 auf Stahlfelge. Ich habe das Fahrzeug so (gebraucht) gekauft. Bei der letzten HU kein Problem, obwohl auch mit diesen Winterreifen. Im Fahrzeugschein sind tatsächlich auch nur die 15" Reifengrößen eingetragen u. natürlich die 215/55 R16 für die Serienalus (Giha). Es sind aber original Stahlfelgen, die auch mit den (Sommer)- Radbolzen incl. Felgenschloß montiert werden. Erst nach heftigen Protest meinerseits hat man sich bemüht mal im PC nachzuschauen. Ergebnis: Darf ich fahren, Plakette erteilt.
Aber mit dem Hinweis, das die Polizei mich trozdem verwarnen könne, da nicht eingetragen.
Meine Nachfrage bei Ford brachte nur die schnöde Antwort: Die nehmen wir doch immer, die sind schon richtig.
Meine Frage: Hat jemand die Freigabe schriftlich vorliegen und kann sie mir zukommen lassen, damit ich in Zukunft alles schriftlich vorliegen habe?
Danke, Gruß, Axel.
P.S. Nach vorsorglichen Tausch vom rechten Spurstangenkopf u. r. Koppelstange ohne Mängel durch die HU.
Wenn diese Reifengröße nicht eingetragen ist, dann musst du es nachholen. Grundsätzlich hätte dieses der Tüv Prüfer ja mal direkt mitmachen können, da er ja schon die Dokumente nachgeschaut hatte.
Also, es wird wohl reichen zum Tüv zu fahren und anhand deren Unterlagen die Rad / Reifenkombi einzutragen.
wenn Ford das so lapidar beantwortet, was sagen die denn zu der Frage, warum die Dinger nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, wenn sie doch standartmäßig verwendet werden. Frag doch mal nach…
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man bei Ford ein Auto kauft, welches eigentlich keine Betriebsgenehmigung hat??? Kann doch wohl nicht sein, oder?
Danke erstmal für die Antworten, aber ich dachte das neue Modell wird generell mit 16" Reifen ausgeliefert u. bin etwas irritiert, warum es nicht eingetragen ist.
Außerdem kostet ein Eintrag in die Papiere ja wieder „unnötiges“ Geld. Gibt es denn keine kostenlos zugängliche Freigabe?
dann muß ich es wohl eintragen lassen. Finde es nur unverschämt, wenn ein Ford-Händler solche Reifen verkauft, den Wagen (beim 1ten Mal) ohne Probs durch den TÜV bringt und erst wenn man selbst zur HU fährt, gibt es Theater.
Leider habe ich den Wagen privat gekauft und nicht über den Händler, der das Fahrzeug immer gewartet hat.
ich dachte immer, das „Pickerl“ wäre ein österreichischer Ausdruck für die Autobahn-Mautplakete. Oder wird der Ausdruck für alles amtliche genommen, was ggf. aufs Auto gepappt wird?? :-k :-k :-k