hier habe ich mit der Suche nichts aktuelles gefunden.
Der ADAC will nichts wissen über die Anerkennung der 100er Zulassung aus D in A.
In der Ländertabelle dort wird mit zGG über 3,5 T des Gespannes nach wie vor nur 80 km/h auf der Autobahn aufgeführt.
Bis max. 3,5 t Gespanngewicht = 100 km/h
über 3,5 t Gespanngewicht = 80 km/h
egal ob du nun eine 100er Tafel von Deutschland auf dem WW hast, denn die gilt nur für Deutschland.
Österreich
Höchstgeschwindigkeiten in km/h:
Pkw/Motorräder/ Wohnmobile Gespanne
Wohnmobile bis 3,5 t bis 7,5 t bis 3,5 t
innerorts 50 50 50
außerorts 100 70 100*
Autobahnen 130** 80 100+
* mit Anhänger über 750 kg, wobei das zul. Gesamtgewicht des
Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
darf, gilt 80 km/h, für Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtgewicht
60 km/h, auf Schnellstraßen 70 km/h
+ für Gespanne über 3,5 t zul Gesamtgewicht gilt 80 km/h
** Auf allen Autobahnen gilt von 22-5 Uhr 110 km/h, ausgenommen
der Autobahnen Salzburg-Wien (A1), Wien-Villach (A2),
Innkreisautobahn (A8) und Pyhrnautobahn (A9).
Dann sieht es ja wirklich so traurig aus wie befürchtet. Meine stille Hoffnung, daß ihr die 100er Zulassung aus D gnädig anerkennt, ist damit am Boden zerstört.
Bedeutet auch: Die 300 km von der Grenze bis nach Wien dauern mindestens 4-5 Stunden (soviel zur frühen Anreise).
Vmax 80 km/h in Österreich auf Autobahnen,Schnellstrassen, und Überlandstrassen, leider lt. Öamtc.
Habe selber einen Wohnwagen, habe auch geglaubt 100 km/h! In Italien vmax 100 Km/h
So schlimm isses doch nicht wirklich, oder? Wenn man auf der Autobahn durchgängig 80km/h fahren kann, sind 300km in knapp 4 Stunden (rechnerisch 3 Stunde und 45 Minuten) erledigt. Bei Tempo 100 sprechen wir von genau 3 Stunden. Mit Tempo 80 ist das also eine 3/4 Stunde mehr. Finde ich persönlich jetzt nicht wirklich dramatisch mehr!
Bei 80 km/h Beschränkung fahren aber sogar die Lastafahri ca. 90 km/h. Also so lange dauert´s eh nicht. Einfach anpassen, sonst musst Du eh nur ständig überholen!
Richtig Heisi
und wenn er nur 60 km/h fährt und noch mehr auf der Strasse rum steht,
liegt vielleicht noch eine Tüte Pommes für die Familie im Reisebudget
Also, schön sparsam fahren, dann belibt noch Geld für Limo u. Pommes
Hoho Manfred ,
Ich hab ja nicht geschrieben dass er kriechen soll, sondern ihm die Vorteile genannt, wenn er sich in Österreich ans Tempolimit hält
Besonders weil die Österreicher (regional verschieden) ganz schön zuschlagen und eine solche Überschreitung über 100€ kosten kann - und das obwohl die Vignette teuer genug ist.
Die Anhänger dürfen je nach ARt unterschiedlich schnell gezogen werden.
Ich gehe mal von einem Zugfahrzeug mit max 3,5 Tonne aus.
Die Geschwindigkeiten sind nach Ort/Ausserort/Autostraße/Autobahn sortiert
Leichte anhänger bis 750kg, egal ob gebremst oder nicht: 50/100/100/100
Schwere Anhänger die man noch mit FS B ziehen darf (beide HzGG zusammen weniger wie 3,5 Tonnen)
: 50/80/80/100
Alle anderen: 50/70/80/80 wie die ganz großen Hobel.
Diese Limits stehen im Gesetz und es sind keine Ausnahmen nach oben vorgesehen.
Die deutsche 100er Zulassung hat hier nur rein dekorativen Charakter.
Dieser Satz stimmt seit 19.1.2013nicht mehr.
Davor durfte man nur schwere Anhänger mit B ziehen wenn das Zugfahrzeug nicht leichter war wie der Hänger maximal.
Das wurde geändert und es zählt jetzt nur mehr die hzGG von Zugfahrzeug und Hänger zusammengerechnet, also eine Vereinfachung.
Leider wurde das nicht angepasst bezüglich Geschwindigkeiten der Hänger.
Ich beschreibe mal was im Fahrschulbuch bezüglich Hänger und Geschwindigkeiten steht:
Fall 1: Leichte Anhänger, egal ob gebremst oder ungebremst: 50/100/100/100
Fall 2: schwere Hänger wobei das Zugfahrzeug nicht leichter ist wie das hzGG des Hänger und beide hzGG zusammen nicht mehr wie 3500kg ist: 50/80/80/100
Fall 3: Alle anderen: 50/70/80/80
Man sieht der Fall 2 hat genau die Kriterien wie früher die schweren Hänger mit B, nur dürfen jetzt die Leute die nur B haben auch Hänger ziehen die in Fall 3 fallen da man jetzt mit B auch Hänger ziehen darf wenn das Eigengewicht kleiner ist wie das hzGG des Hängers wenn die Anhängelast gebremst in den Papieren hoch genug ist.
Das Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug und Hänger wurde um einen Satz entschlackt beim FS Recht.
Da hat wer bei der „Einpflegung“ der EU Vereinheitlichung nicht aufgepasst.
Schade… 2,5 Tonnen max. Sharan + 1,7 Tonnen sind 4,2 und damit mehr als 3,5. Leergewicht Sharan ist ja 40 kg über den 1700 kg des WoWa, das käme noch hin. Aber in Summe halt zu schwer…
Früher war diese Grenze die Grenze zwischen b tauglichen Gespannenn und BE Gespannen, zumindest war die Formel ähnlich.
Jetzt klafft das halt immer mehr auseinander, vor allem seit die Regeln für Anhänger mit Klasse B gelockert wurden.
Derzeit ist es wie man auf dem Bild sehen kann so dass auch ein paar Anhängerkombinationen die man noch mit B fahren darf auf der Autobahn auf 80 beschränkt sind.
Beispielsweise wenn das Eigengewicht des Zugfahrzeuges kleiner ist wie das hzGG des Hängers aber beide hzGG zusammen noch unter 3500 kg sind.
Auch alles was unter B96 fällt darf nur 80 auf der AB.
Ist halt leider etwas komplizierter hier in AT.
Alternative wäre halt nur 80 für alle Anhänger, das wäre leichter zu verstehen aber auch restiktiver.
Für mich bitte zum Mitschreiben:
Ich darf jetzt mit meinem Gespann, 2,5t + 1,6t = 4,1t Masse
jetzt 100 fahren?
weil das Gespanngewicht nicht mehr auf 3,5t beschränkt ist?