Was darf das ca kosten?

Hallo Forum,

wie viele andere hier im Forum hatte ich schon so ziemlich alles was an einem Alhambra defekt sein kann. Mein Alhambra ist BJ 4/98.
Probleme mit Klimatronik von Anfang an. Steuergerät zwei mal getauscht. Spurstangenköpfe, Stabilisatoren, LMM, wurden auf meine Kosten bereits getauscht.

Jetzt war die Wasserpumpe fällig. Weil die Klimaanlage seit längerer Zeit Geräusche machte, hatte ich das schon zwei mal beim Kundendienst bemängelt. Aussage war immer: Alles i.O. Jetzt im Italienurlaub hatte ich dann keine Kühlleistung mehr. Nun hat man endlich mal genauer nachgeschaut. Diagnose Trockner verbraucht.

KV für Trockner tauschenund Klima neu befüllen: ca. 250 Eur
KV Wasserpumpe tauschen: ca. 250 Eur

gezahlt habe ich nun 798 Eur weil noch die Leitungen zum Trockner getauscht wurden. Optisch haben die aber kein Leck o.ä…

Ist der hohe Preis gerechtfertigt?

Vielen Dank

#1

… ich würde mir das nächste Mal bei ATU oder einem Bosch-Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen. Sowohl bei den Arbeitslöhnen als auch bei den Ersatzteilen werden sie sicherlich unter den Preisen der SEAT-Werkstatt liegen.

Ciao Andreas
>Hallo Forum,
>wie viele andere hier im Forum hatte ich schon so ziemlich alles was an einem Alhambra defekt sein kann. Mein Alhambra ist BJ 4/98.
>Probleme mit Klimatronik von Anfang an. Steuergerät zwei mal getauscht. Spurstangenköpfe, Stabilisatoren, LMM, wurden auf meine Kosten bereits getauscht.
>Jetzt war die Wasserpumpe fällig. Weil die Klimaanlage seit längerer Zeit Geräusche machte, hatte ich das schon zwei mal beim Kundendienst bemängelt. Aussage war immer: Alles i.O. Jetzt im Italienurlaub hatte ich dann keine Kühlleistung mehr. Nun hat man endlich mal genauer nachgeschaut. Diagnose Trockner verbraucht.
>KV für Trockner tauschenund Klima neu befüllen: ca. 250 Eur
>KV Wasserpumpe tauschen: ca. 250 Eur
>gezahlt habe ich nun 798 Eur weil noch die Leitungen zum Trockner getauscht wurden. Optisch haben die aber kein Leck o.ä…
>Ist der hohe Preis gerechtfertigt?
>Vielen Dank
>

#2

>Hallo Forum,
>wie viele andere hier im Forum hatte ich schon so ziemlich alles was an einem Alhambra defekt sein kann. Mein Alhambra ist BJ 4/98.
>Probleme mit Klimatronik von Anfang an. Steuergerät zwei mal getauscht. Spurstangenköpfe, Stabilisatoren, LMM, wurden auf meine Kosten bereits getauscht.
>Jetzt war die Wasserpumpe fällig. Weil die Klimaanlage seit längerer Zeit Geräusche machte, hatte ich das schon zwei mal beim Kundendienst bemängelt. Aussage war immer: Alles i.O. Jetzt im Italienurlaub hatte ich dann keine Kühlleistung mehr. Nun hat man endlich mal genauer nachgeschaut. Diagnose Trockner verbraucht.
>KV für Trockner tauschenund Klima neu befüllen: ca. 250 Eur
>KV Wasserpumpe tauschen: ca. 250 Eur
>gezahlt habe ich nun 798 Eur weil noch die Leitungen zum Trockner getauscht wurden. Optisch haben die aber kein Leck o.ä…
>Ist der hohe Preis gerechtfertigt?
>Vielen Dank
>
Hallo hgeringer,

bist du über die Erweiterung des Auftrages informiert worden???

hast Du den mehrkosten von fast 60 % zugestimmt?

Wenn nicht, ein Kostenvoranschlag ist verbindlich und darf ohne Auftragserweiterung (schriftlich oder telefonisch) um max. 10-15 % überschritten werden!!!

Wenn es teurer wird …
Grundsätzlich ist der Kostenvoranschlag eine unverbindliche Kostenaufstellung, die Rechnung kann also möglicherweise den veranschlagten Preis noch überschreiten. Ist die Rechnung später höher als der
Kostenvoranschlag, muss nicht immer der höhere Betrag gezahlt werden. Ein Handwerker muss dem Kunden grundsätzlich unverzüglich mitteilen, wenn die Arbeiten den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigen werden. Denn unter Umständen kann es ja vorkommen, dass anfangs versteckte Tatsachen einen Mehraufwand rechtfertigen.

Kündigungsrecht
Ob die Kostenüberschreitung wesentlich ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an: Nach geltender Rechtsprechung ist eine 10- bis 15-prozentige Überschreitung noch hinzunehmen. In besonderen Ausnahmefällen können Überschreitungen bis zu 25 Prozent gerechtfertigt sein. In diesem Fall muss der Kunde auf eine nachprüfbare, differenzierte Rechnung zahlen. Maßgeblich ist, ob der einst veranschlagte
Endpreis überschritten wird und nicht, ob einzelne Positionen deutlich abweichen.

Wird dem Kunden eine wesentliche Überschreitung mitgeteilt, hat er ein Kündigungsrecht. Abrechnen kann der Handwerker dann nur die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.

Gruß Marc

#3

>>Hallo Forum,
>>wie viele andere hier im Forum hatte ich schon so ziemlich alles was an einem Alhambra defekt sein kann. Mein Alhambra ist BJ 4/98.
>>Probleme mit Klimatronik von Anfang an. Steuergerät zwei mal getauscht. Spurstangenköpfe, Stabilisatoren, LMM, wurden auf meine Kosten bereits getauscht.
>>Jetzt war die Wasserpumpe fällig. Weil die Klimaanlage seit längerer Zeit Geräusche machte, hatte ich das schon zwei mal beim Kundendienst bemängelt. Aussage war immer: Alles i.O. Jetzt im Italienurlaub hatte ich dann keine Kühlleistung mehr. Nun hat man endlich mal genauer nachgeschaut. Diagnose Trockner verbraucht.
>>KV für Trockner tauschenund Klima neu befüllen: ca. 250 Eur
>>KV Wasserpumpe tauschen: ca. 250 Eur
>>gezahlt habe ich nun 798 Eur weil noch die Leitungen zum Trockner getauscht wurden. Optisch haben die aber kein Leck o.ä…
>>Ist der hohe Preis gerechtfertigt?
>>Vielen Dank
>>
>Hallo hgeringer,
>bist du über die Erweiterung des Auftrages informiert worden???
>hast Du den mehrkosten von fast 60 % zugestimmt?
>Wenn nicht, ein Kostenvoranschlag ist verbindlich und darf ohne Auftragserweiterung (schriftlich oder telefonisch) um max. 10-15 % überschritten werden!!!
>Wenn es teurer wird …
> Grundsätzlich ist der Kostenvoranschlag eine unverbindliche Kostenaufstellung, die Rechnung kann also möglicherweise den veranschlagten Preis noch überschreiten. Ist die Rechnung später höher als der
>Kostenvoranschlag, muss nicht immer der höhere Betrag gezahlt werden. Ein Handwerker muss dem Kunden grundsätzlich unverzüglich mitteilen, wenn die Arbeiten den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigen werden. Denn unter Umständen kann es ja vorkommen, dass anfangs versteckte Tatsachen einen Mehraufwand rechtfertigen.
>
>
> Kündigungsrecht
> Ob die Kostenüberschreitung wesentlich ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an: Nach geltender Rechtsprechung ist eine 10- bis 15-prozentige Überschreitung noch hinzunehmen. In besonderen Ausnahmefällen können Überschreitungen bis zu 25 Prozent gerechtfertigt sein. In diesem Fall muss der Kunde auf eine nachprüfbare, differenzierte Rechnung zahlen. Maßgeblich ist, ob der einst veranschlagte
>Endpreis überschritten wird und nicht, ob einzelne Positionen deutlich abweichen.
>
>
> Wird dem Kunden eine wesentliche Überschreitung mitgeteilt, hat er ein Kündigungsrecht. Abrechnen kann der Handwerker dann nur die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.
>Gruß Marc

hallo Marc,

danke für die Infos. nein, ich bin nicht über die mehrkosten informiert worden. Der KV für die Wasserpumpe wurde mir mündlich in der Werkstatt gemacht. Der KV für Trocknertausch mündlich am Telefon. Die Mehrkosten wurden dadurch erklärt, dass die Leitungen zum Trockner defekt seien, was man zuvor nicht feststellen konnte ;-(
Gruss Harald