War heute beim Ford-Händler um die Kontrolleuchte für die AHK freischalten zu lassen. Das täte nicht mehr not, denn die erhöhte Blinkfrequenz bei defekter Lampe genügt. So die Aussage des Ford-Händlers. Dann fragte ich, ob die AHK überhaupt vom TÜV abgenommen werden müsste. Die muss abgenommen werden, so die Aussage, jedoch muss die Abnahme nicht eingetragen werden. Es genügt wenn man die Bescheinigung mit sich führen würde. Also ab zum TÜV.
Deren Aussage nun:
Wenn eine AHK im Schein bereits eingetragen ist (unten der Zusatz ab Werk) und diese Nummern mit den Papieren und dem Typenschild der AHK übereinstimmen, brauch diese nicht abgenommen werden (gilt nicht nur für abnehmbare aondern auch für starre :-D). Es muss nur die Genehmigung mitgeführt werden (Steht meist in der Einbauanleitung). Es ist nur so, falls ein Unfall mit dieser AHK geschieht (Hänger löst sich o.ä.) ist man nachweispflichtig, ob diese fachgerecht montiert wurde.
Die Jungs vom TÜV boten mir ein Gutachten für knapp 32,- an. Dieses nahm ich dann auch an. Die Abnahme war in 5 Minuten erledigt. (E-Satz gecheckt, sichtbare Schrauben begutachtet). Nun der Hammer: Der TÜV-Prüfer meinte, dass man für 32,- mehr verlangen könne. Es war ihm unangenehm für sowenig Arbeit soviel Geld zu verlangen. Ob ich noch auf den Bremsenprüfstand möchte. Logo. Ob ich noch die Scheinwerfereinstellung kontrolliert haben möchte. Logo. (Hat auch die H4 in 100 Watt-Ausführung nicht bemerkt). Ob er sonst noch was tun könne. Da ich gerade Nebelscheinwerfer montiert hatte, wollte er Sie mir auch einstellen. Da aber kein Torxdreher zur Stelle war, kann ich einfach nochmal wieder kommen. Dann stellt er kostenlos ein. DAS WAR WIRKLICH ALLES BEIM T Ü V! Übrigens ist das Schild mit der Stützlastangabe auch nicht mehr erforderlich, wenn die Stützlast auf dem Typenschild der AHK drauf steht.
Trug er einen Ehering oder war Dein kühlwasser hinterher besonders heiss ???
Nein, aber mal Ehrlich, in der heutigen Zeit hat auch der TÜV Konkurrenz und muss sich seines Umgangs mit den (auch wir sind für sie) Kunden einiges einfallen Lassen. Da gehört langsam bei einigen auch freundlichkeit und mehr dazu.
Abgesehen davon gibt es immer Personen, denen die Arbeit Spass bringt. Und wenn man an diese Gerät, hat man immer einen AHA-Effekt.
Also–> Prüfer Merken, und wiederkommen/Weiterempfehlen
alh_klaus
>War heute beim Ford-Händler um die Kontrolleuchte für die AHK freischalten zu lassen. Das täte nicht mehr not, denn die erhöhte Blinkfrequenz bei defekter Lampe genügt. So die Aussage des Ford-Händlers. Dann fragte ich, ob die AHK überhaupt vom TÜV abgenommen werden müsste. Die muss abgenommen werden, so die Aussage, jedoch muss die Abnahme nicht eingetragen werden. Es genügt wenn man die Bescheinigung mit sich führen würde. Also ab zum TÜV.
>Deren Aussage nun:
>Wenn eine AHK im Schein bereits eingetragen ist (unten der Zusatz ab Werk) und diese Nummern mit den Papieren und dem Typenschild der AHK übereinstimmen, brauch diese nicht abgenommen werden (gilt nicht nur für abnehmbare aondern auch für starre :-D). Es muss nur die Genehmigung mitgeführt werden (Steht meist in der Einbauanleitung). Es ist nur so, falls ein Unfall mit dieser AHK geschieht (Hänger löst sich o.ä.) ist man nachweispflichtig, ob diese fachgerecht montiert wurde.
>Die Jungs vom TÜV boten mir ein Gutachten für knapp 32,- an. Dieses nahm ich dann auch an. Die Abnahme war in 5 Minuten erledigt. (E-Satz gecheckt, sichtbare Schrauben begutachtet). Nun der Hammer: Der TÜV-Prüfer meinte, dass man für 32,- mehr verlangen könne. Es war ihm unangenehm für sowenig Arbeit soviel Geld zu verlangen. Ob ich noch auf den Bremsenprüfstand möchte. Logo. Ob ich noch die Scheinwerfereinstellung kontrolliert haben möchte. Logo. (Hat auch die H4 in 100 Watt-Ausführung nicht bemerkt). Ob er sonst noch was tun könne. Da ich gerade Nebelscheinwerfer montiert hatte, wollte er Sie mir auch einstellen. Da aber kein Torxdreher zur Stelle war, kann ich einfach nochmal wieder kommen. Dann stellt er kostenlos ein. DAS WAR WIRKLICH ALLES BEIM T Ü V! Übrigens ist das Schild mit der Stützlastangabe auch nicht mehr erforderlich, wenn die Stützlast auf dem Typenschild der AHK drauf steht.
>Der angenehm überraschte aus Nordfriesland
>Ralf
>War heute beim Ford-Händler um die Kontrolleuchte für die AHK freischalten zu lassen. Das täte nicht mehr not, denn die erhöhte Blinkfrequenz bei defekter Lampe genügt. So die Aussage des Ford-Händlers. Dann fragte ich, ob die AHK überhaupt vom TÜV abgenommen werden müsste. Die muss abgenommen werden, so die Aussage, jedoch muss die Abnahme nicht eingetragen werden. Es genügt wenn man die Bescheinigung mit sich führen würde. Also ab zum TÜV.
>Deren Aussage nun:
>Wenn eine AHK im Schein bereits eingetragen ist (unten der Zusatz ab Werk) und diese Nummern mit den Papieren und dem Typenschild der AHK übereinstimmen, brauch diese nicht abgenommen werden (gilt nicht nur für abnehmbare aondern auch für starre :-D). Es muss nur die Genehmigung mitgeführt werden (Steht meist in der Einbauanleitung). Es ist nur so, falls ein Unfall mit dieser AHK geschieht (Hänger löst sich o.ä.) ist man nachweispflichtig, ob diese fachgerecht montiert wurde.
>Die Jungs vom TÜV boten mir ein Gutachten für knapp 32,- an. Dieses nahm ich dann auch an. Die Abnahme war in 5 Minuten erledigt. (E-Satz gecheckt, sichtbare Schrauben begutachtet). Nun der Hammer: Der TÜV-Prüfer meinte, dass man für 32,- mehr verlangen könne. Es war ihm unangenehm für sowenig Arbeit soviel Geld zu verlangen. Ob ich noch auf den Bremsenprüfstand möchte. Logo. Ob ich noch die Scheinwerfereinstellung kontrolliert haben möchte. Logo. (Hat auch die H4 in 100 Watt-Ausführung nicht bemerkt). Ob er sonst noch was tun könne. Da ich gerade Nebelscheinwerfer montiert hatte, wollte er Sie mir auch einstellen. Da aber kein Torxdreher zur Stelle war, kann ich einfach nochmal wieder kommen. Dann stellt er kostenlos ein. DAS WAR WIRKLICH ALLES BEIM T Ü V! Übrigens ist das Schild mit der Stützlastangabe auch nicht mehr erforderlich, wenn die Stützlast auf dem Typenschild der AHK drauf steht.
>Der angenehm überraschte aus Nordfriesland
>Ralf
Nanu…
ich wohne wohl nicht nördlich(H) genug.
Mein letzter TÜV-Termin hat mir einen Leistungsverlust der Maschine, zum Ausgleich einen Mehrverbrauch und eine fette Schramme in der Stosstange eingebracht.
>War heute beim Ford-Händler um die Kontrolleuchte für die AHK freischalten zu lassen. Das täte nicht mehr not, denn die erhöhte Blinkfrequenz bei defekter Lampe genügt. So die Aussage des Ford-Händlers. Dann fragte ich, ob die AHK überhaupt vom TÜV abgenommen werden müsste. Die muss abgenommen werden, so die Aussage, jedoch muss die Abnahme nicht eingetragen werden. Es genügt wenn man die Bescheinigung mit sich führen würde. Also ab zum TÜV.
>Deren Aussage nun:
>Wenn eine AHK im Schein bereits eingetragen ist (unten der Zusatz ab Werk) und diese Nummern mit den Papieren und dem Typenschild der AHK übereinstimmen, brauch diese nicht abgenommen werden (gilt nicht nur für abnehmbare aondern auch für starre :-D). Es muss nur die Genehmigung mitgeführt werden (Steht meist in der Einbauanleitung). Es ist nur so, falls ein Unfall mit dieser AHK geschieht (Hänger löst sich o.ä.) ist man nachweispflichtig, ob diese fachgerecht montiert wurde.
>Die Jungs vom TÜV boten mir ein Gutachten für knapp 32,- an. Dieses nahm ich dann auch an. Die Abnahme war in 5 Minuten erledigt. (E-Satz gecheckt, sichtbare Schrauben begutachtet). Nun der Hammer: Der TÜV-Prüfer meinte, dass man für 32,- mehr verlangen könne. Es war ihm unangenehm für sowenig Arbeit soviel Geld zu verlangen. Ob ich noch auf den Bremsenprüfstand möchte. Logo. Ob ich noch die Scheinwerfereinstellung kontrolliert haben möchte. Logo. (Hat auch die H4 in 100 Watt-Ausführung nicht bemerkt). Ob er sonst noch was tun könne. Da ich gerade Nebelscheinwerfer montiert hatte, wollte er Sie mir auch einstellen. Da aber kein Torxdreher zur Stelle war, kann ich einfach nochmal wieder kommen. Dann stellt er kostenlos ein. DAS WAR WIRKLICH ALLES BEIM T Ü V! Übrigens ist das Schild mit der Stützlastangabe auch nicht mehr erforderlich, wenn die Stützlast auf dem Typenschild der AHK drauf steht.
>Der angenehm überraschte aus Nordfriesland
>Ralf
Ich wollte meine AHK eintragen lassen aber der TÜV sagte, das es nicht nötig ist, wenn die AHK eine E - Nummer hat.
>>War heute beim Ford-Händler um die Kontrolleuchte für die AHK freischalten zu lassen. Das täte nicht mehr not, denn die erhöhte Blinkfrequenz bei defekter Lampe genügt. So die Aussage des Ford-Händlers. Dann fragte ich, ob die AHK überhaupt vom TÜV abgenommen werden müsste. Die muss abgenommen werden, so die Aussage, jedoch muss die Abnahme nicht eingetragen werden. Es genügt wenn man die Bescheinigung mit sich führen würde. Also ab zum TÜV.
>>Deren Aussage nun:
>>Wenn eine AHK im Schein bereits eingetragen ist (unten der Zusatz ab Werk) und diese Nummern mit den Papieren und dem Typenschild der AHK übereinstimmen, brauch diese nicht abgenommen werden (gilt nicht nur für abnehmbare aondern auch für starre :-D). Es muss nur die Genehmigung mitgeführt werden (Steht meist in der Einbauanleitung). Es ist nur so, falls ein Unfall mit dieser AHK geschieht (Hänger löst sich o.ä.) ist man nachweispflichtig, ob diese fachgerecht montiert wurde.
>>Die Jungs vom TÜV boten mir ein Gutachten für knapp 32,- an. Dieses nahm ich dann auch an. Die Abnahme war in 5 Minuten erledigt. (E-Satz gecheckt, sichtbare Schrauben begutachtet). Nun der Hammer: Der TÜV-Prüfer meinte, dass man für 32,- mehr verlangen könne. Es war ihm unangenehm für sowenig Arbeit soviel Geld zu verlangen. Ob ich noch auf den Bremsenprüfstand möchte. Logo. Ob ich noch die Scheinwerfereinstellung kontrolliert haben möchte. Logo. (Hat auch die H4 in 100 Watt-Ausführung nicht bemerkt). Ob er sonst noch was tun könne. Da ich gerade Nebelscheinwerfer montiert hatte, wollte er Sie mir auch einstellen. Da aber kein Torxdreher zur Stelle war, kann ich einfach nochmal wieder kommen. Dann stellt er kostenlos ein. DAS WAR WIRKLICH ALLES BEIM T Ü V! Übrigens ist das Schild mit der Stützlastangabe auch nicht mehr erforderlich, wenn die Stützlast auf dem Typenschild der AHK drauf steht.
>>Der angenehm überraschte aus Nordfriesland
>>Ralf
>Nanu…
>ich wohne wohl nicht nördlich(H) genug.
>Mein letzter TÜV-Termin hat mir einen Leistungsverlust der Maschine, zum Ausgleich einen Mehrverbrauch und eine fette Schramme in der Stosstange eingebracht.
>Sven
>Gal 2.3 SiSport H
Wie der Typ schon sagte:
Für 32,- kann man auch was verlangen!!!