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In meiner Bedienungsanleitung steht das NICHT !
Wurde wohl erst später, nach den ersten schlechten Erfahrungen eingefügt.
Was zählt, ist die BA die dir mit verkauft wurde!
… und die genrelle Freigabe OHNE Einschränkung!
… und der Hinweis von Eberspächer, daß der Zuheizer generell Schaden nimmt, auch im Sommer ! VW hat eine Sorgfaltspflicht, das nicht außer Acht zu lassen.
Das ist also klarer Herstellerhaftung und kein Glück!
>Hallo,
>in meiner Anleitung steht, das bei unter 0 Grad Wagen mit Zuheizer mit mindestens 50% Diesel zu betreiben sind. Da kann man dann nur Minderung verlangen, wenn der Händler nicht wissender Weise zusagt, das man auch im Winter mit 100% Biodiesel fahren darf. Ich würde deine 1000 mit Glück gehabt verbuchen.
>Gruß Uwe
>>Nachdem ich Klage eingereicht hatte, weil mein Sharan im Winter nicht mit Biodiesel betrieben werden kann, ist mein Händler zu einem Vergleich bereit und bezahlt mir 1000.- Minderung!
>>Das ist doch was!
>>Von Erberspächer gab es schriftlich, daß der Zuheizer beim Betrieb mit Biodiesel Schaden nimmt! Außerdem zündert der Zuheizer nicht und qualmt extrem.
>>Also nicht aufgeben, wenn VW damit wirbt sollten sie es auch einhalten.
>>Mit 1000.- kann ich einige km mit Diesel statt mit Biodiesel fahren!