Verständnisfrage zu Gewichtsangaben in Zulassungsbesch. Teil 1 bezüglich AHK

Donnerstag bekommt meine Zugmaschine erstmalig eine AHK. Freitag ist der Kauf meines 1. Anhängers nach intensiver Recherche geplant (siehe www.sgaf.de/content/anhaenger-fuer-sharan-kaufempfehlung-gewichte-432525)).

Die Angaben in meiner Zulassungsbescheinigung dachte ich verstanden zu haben, dem ist aber wohl nicht so :-).

Was bedeuten die folgenden Angaben unter 22 (Bemerkungen) und welche Auswirkungen haben diese auf die Angaben unter G, 13, F.1 und O.1 (verändern sich diese?) und vor allem hinsichtlich der Anhängerauswahl?

F.1/F.2:+20 U. 7.2/8.2:+70 B.ANHÄNGEBTRIEB*
O.1:2300 BIS 8% STEIG.*
ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX.4580KG*
FZ IST MIT WERKSEITIG MONTIERTER AHK UND ESP M.SPEZ.FAHRDYN.STABI.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP.100 KM/H GEM.3.AEND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO*
STUFE PM 5 AB TAG ERSTZUL.*
ZUL.GES.-GEW.D.ZUGES AN 8% STEIG.MAX.4680KG*
WW.AHK LT.EGTG*

Die unter den jeweiligen Punkten stehende Werte sind:
G (Leergewicht) = 1794
13 (Stützlast) = 100
F1 (Techn. zul. Gesamtmasse) = 2360
O.1 (Anhängelast gebremst) = 2200

Ist es korrekt, dass ich einen Anhänger (unter Berücksichtigung von Tempo 100 und einer Anti-Schlinger-Kupplung) mit einem max. zugel. Gesamtgewicht (Leermasse 1794 x Faktor 1,2) = 2152 kg anhängen darf oder haben die Angaben im Schein unter Punkt 22 darauf Auswirkungen?

Was für ein max. zugel. Gesamtgewicht dürfte der Anhänger (OHNE Tempo 100, OHNE Antischlingerkupplung) haben (immer unter Berücksichtigung der Angaben 22 im Schein)?

Vielen Dank vorab.
Holger

#1

Steht doch alles da:

Du darfst maximal bis zu 8% Steigung 2300kg anhängen, bei einem maximalen Zuggewicht von 4680kg.
Bei mehr als 8% Steigung sinds dann 2200kg und 4580kg.
Dazu darfst du die Stützlast von Gewicht des Anhängers bei der Anhängelast noch abziehen, so das der jeweils um die Stützlast schwerer sein darf, solange das maximale Zuggewicht und die maximale hinter Achslast nicht überschritten wird.

Für Tempo 100 mit Anhänger-ESP gilt immer 1,2 mal Leergewicht, ohne Abzüge.

Oliver

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#2

#1
Die Angabe „F.1/F.2:+20 U. 7.2/8.2:+70 B.ANHÄNGEBTRIEB“ ist mir noch nicht verständlich. Was bedeutet F.1 + 20? Ist mit „20“ kg gemeint und bedeutet das, dass F1 2360 + 20 = F1 ist jetzt 2380 und sich die max. Zuladung im Sharan nun um 20 kg erhöht hat. Wenn Ja, ist mir nicht verständlich, warum ich im Sharan - wenn ich einen Anhänger hinten dran hab, auf einmal mit 20 Kilo mehr beladen darf.

#3

#2 20 kg: Das Gewicht der Anhängerkupplung? Dann hättest du noch die gleiche Zuladung. :wink:

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#4

F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg - Ja, mit den +20 sind 20 kg gemeint

de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

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#5

Prima, nun alles verstanden :-). Vielen Dank für die Antworten.

#6

Moin, und nicht vergessen: Bei der 100er Zulassung muss auch der Anhänger Stossdämpfer haben :wink:

#7

#6
Moin, ist berücksichtigt. Danke. Ein Anhänger erstmalig zu kaufen ist eine interessante Angelegenheit. So mancher Verkäufer machte den Eindruck, als wenn er noch nie einen Anhänger gefahren hätte und aus dem „Prospekt“ heraus verkauft. Ich war gar nicht bei so vielen - trotzdem hab ich die komplette Bandbreite kennengelernt. Von keine („Was ist eine Anti-Schlinger-Kupplung“ wurde ich gefragt, nachdem ich das Wort ausgesprochen hatte) bis wenig Ahnung inkl. demotiviert bis hin zu fachlich, persönlich, praktisch spitze und hatte auch noch Spaß am Beraten. Ich kann jedem nur anraten, einen Anhänger nicht beim 1. Verkäufer bereits kaufen, sich nicht mit jeder Antwort zufrieden geben - sondern informieren und vergleichen. Das Bauchgefühl muss beim Kauf einfach stimmen.

#8

Thema Leergewicht:
Wenn man einen guten Dekra oder TÜV´ler hat, kann man auch das tatsächliche Leergewicht eintragen lassen!
Ich hatte damals mein Auto vor dem Wiegen (Geeichte Waage) beim TÜV´ler auf die folgenden Parameter überprüfen lassen:
„Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 100 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber).“
Dann das Wiegedokument plus 75kg Fahrer ergibt das Leergewicht!
In meinem Fall war das 2010kg, ok war der VR6 mit LPG und einer vollen Sonderausstattung!!!
Damit konnte ich dann mit dem Schüttelhotel von 2t mit 100km/h über die Autobahn fahren :slight_smile:

Das Leergewicht in den Papieren ist meist das Auto mit der kleinsten Maschine und der kleinsten Ausstattung!

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#9

#8 Machen sie nicht mehr (seit ca. 2015) bzw. äußerst ungern.
Da gab es irgendwelche Änderungen die sie berücksichtigen müssen.

#10

OK, 2015 hat es bei meinem BMW noch geklappt.