Türschlosser, Schließzylinder und Ford A1 Euro-Gebrauchtwage

Ich Habe folgendes Problem mit der Ford A1 Euro-Gebrauchtwagengarantie:

Im März 2002 habe ich mir einen gebrauchten Galaxy (Bauj.: 6/99) mit 26000 Km bei einem Ford-Händler gekauft.

Jetzt (bei 50000 Km) fängt es an der Fahrertür an, dass sich der Schlüssel nicht mehr ganz nach Rechts (Abschließen) drehen lässt. Das „Schloss“ klemmt. Es liegt auch nicht am Schlüssel.

In der erwähnten „Ford A1 Euro-Gebrauchtwagengarantie“ steht u.a., dass zum Garantieumfang auch der Ersatz, oder die Reparatur von Türschlössern“ gehören.

Ich dachte nun, der Ford-Händler wird das jetzt im Zuge dieser Garantie reparieren. Er aber sagte nur: „Da muss der Schließzylinder ausgetauscht werden und der fällt nicht unter den in der Garantie erwähnten Begriff Türschloss!“.

Meine Frage nun, gehört ein Schließzylinder nicht logischer Weise, zu einem (genau diesem) Türschloss? Kann ich als Laie nicht davon ausgehen, wenn ich mit meinem Schlüssel das Auto nicht abschließen kann - weil der Schlüssel klemmt - dann ist das Türschloss kaputt??

Gruß

Torsten

#1

Hallo

Das ist bestimmt wieder ein Versuch von einem fusseligen Händler um sich vor Garantieleistungen zu drücken.

Ruf am besten mal bei dieser Vers.Gesellschaft an, stelle denen dar, das Du ein Auto kaufen möchtest und wissen willst, ob z.B. die Schließzylinder von Türschlössern auch mit versichert sind.
Sollte diese Auskunft positiv für Dich ausfallen, so notiere Datum, Uhrzeit und den Namen des Gegenübers der Versicherung.

Mit dieser Auskunft, dann dem Händler kräftig in den Hintern treten.

Ich weiss schon, warum ich lieber von privat kaufe und die vielen gesparten Euro dann immer noch wenn nötig ins Auto reinstecken kann.

Ich würde das Schloss mal ausbauen, den Zylinder reinigen und mit Schmierung versehen, dann geht das bestimmt wieder.

Micki

#2

Das ist auch kein ganz neues Problem bei unseren Vans. Veruschs mal mit Balistol Waffenöl (siehe auch Archiv, wurde bereits ausreichend diskutiert), das hilft meistens und ein Zylindertausch ist nicht mehr notwendig.
Viel Glück,
Duro
.>Ich Habe folgendes Problem mit der Ford A1 Euro-Gebrauchtwagengarantie:
>Im März 2002 habe ich mir einen gebrauchten Galaxy (Bauj.: 6/99) mit 26000 Km bei einem Ford-Händler gekauft.
>Jetzt (bei 50000 Km) fängt es an der Fahrertür an, dass sich der Schlüssel nicht mehr ganz nach Rechts (Abschließen) drehen lässt. Das „Schloss“ klemmt. Es liegt auch nicht am Schlüssel.
>In der erwähnten „Ford A1 Euro-Gebrauchtwagengarantie“ steht u.a., dass zum Garantieumfang auch der Ersatz, oder die Reparatur von Türschlössern“ gehören.
>Ich dachte nun, der Ford-Händler wird das jetzt im Zuge dieser Garantie reparieren. Er aber sagte nur: „Da muss der Schließzylinder ausgetauscht werden und der fällt nicht unter den in der Garantie erwähnten Begriff Türschloss!“.
>Meine Frage nun, gehört ein Schließzylinder nicht logischer Weise, zu einem (genau diesem) Türschloss? Kann ich als Laie nicht davon ausgehen, wenn ich mit meinem Schlüssel das Auto nicht abschließen kann - weil der Schlüssel klemmt - dann ist das Türschloss kaputt??
>Gruß
>Torsten

#3

>Das ist auch kein ganz neues Problem bei unseren Vans. Veruschs mal mit Balistol Waffenöl (siehe auch Archiv, wurde bereits ausreichend diskutiert), das hilft meistens und ein Zylindertausch ist nicht mehr notwendig.
>Viel Glück,
>Duro
>.>Ich Habe folgendes Problem mit der Ford A1 Euro-Gebrauchtwagengarantie:
>>Im März 2002 habe ich mir einen gebrauchten Galaxy (Bauj.: 6/99) mit 26000 Km bei einem Ford-Händler gekauft.
>>Jetzt (bei 50000 Km) fängt es an der Fahrertür an, dass sich der Schlüssel nicht mehr ganz nach Rechts (Abschließen) drehen lässt. Das „Schloss“ klemmt. Es liegt auch nicht am Schlüssel.
>>In der erwähnten „Ford A1 Euro-Gebrauchtwagengarantie“ steht u.a., dass zum Garantieumfang auch der Ersatz, oder die Reparatur von Türschlössern“ gehören.
>>Ich dachte nun, der Ford-Händler wird das jetzt im Zuge dieser Garantie reparieren. Er aber sagte nur: „Da muss der Schließzylinder ausgetauscht werden und der fällt nicht unter den in der Garantie erwähnten Begriff Türschloss!“.
>>Meine Frage nun, gehört ein Schließzylinder nicht logischer Weise, zu einem (genau diesem) Türschloss? Kann ich als Laie nicht davon ausgehen, wenn ich mit meinem Schlüssel das Auto nicht abschließen kann - weil der Schlüssel klemmt - dann ist das Türschloss kaputt??
>>Gruß
>>Torsten

Ich kann Dir nur den Tipp geben: 0221-9033333 anrufen und nachfragen.

#4

>Ich Habe folgendes Problem mit der Ford A1 Euro-Gebrauchtwagengarantie:
>…
>In der erwähnten „Ford A1 Euro-Gebrauchtwagengarantie“ steht u.a., dass zum Garantieumfang auch der Ersatz, oder die Reparatur von Türschlössern“ gehören.

Versicherungsbestimmungen funktionieren normalerweis derart, dass alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist, zum versicherten Umfang gehört.

Wenn da also nirgendwo „ausser Schliesszylinder“ steht, dann solltest Du Dir Gedanken machen, ob diese Werkstatt die richige ist…

Uli.

#5

>Ich kann Dir nur den Tipp geben: 0221-9033333 anrufen und nachfragen.

Das habe ich gemacht, aber die sagen (telefonisch und per eMail):

„Bei der A1-Garantie handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen dem
Gebrauchtwagen- Kunden und dem Ford-Vertragsbetrieb geschlossen wurde.
Garantieansprüche können daher nur bei einem Ford-Händler geltend gemacht
werden, der dem A1-System angeschlossen ist. Über die Ford-Werke AG ist eine
Regulierung nicht möglich. Den genauen Garantie-Umfang entnehmen Sie bitte
Ihren Unterlagen oder sprechen Sie Ihren Händler an.“

Torsten

#6

>>Ich kann Dir nur den Tipp geben: 0221-9033333 anrufen und nachfragen.
>Das habe ich gemacht, aber die sagen (telefonisch und per eMail):
>„Bei der A1-Garantie handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen dem
>Gebrauchtwagen- Kunden und dem Ford-Vertragsbetrieb geschlossen wurde.
>Garantieansprüche können daher nur bei einem Ford-Händler geltend gemacht
>werden, der dem A1-System angeschlossen ist. Über die Ford-Werke AG ist eine
>Regulierung nicht möglich. Den genauen Garantie-Umfang entnehmen Sie bitte
>Ihren Unterlagen oder sprechen Sie Ihren Händler an.“
>Torsten

Ist ja eine Unverschämtheit.
Hilft nur eins: Sprech Deinen Händler an, er möchte seine Äusserung bitte schriftlich machen, da Du Dir ein Rechtsbeistand suchen wirst. Dann weisst Du zumindest, ob er weiss was er da sagt. Meistens ist das nämlich nur Abwimmelungsmüll.
Wenn er sich weigert, weisst Du, dass er gelogen hat oder sich nicht sicher ist. Dann ab zum Geschäftsleiter.

Nebenbei, ich kann mir vorstellen, dass Ein Schlosseinsatz als Verschleissteil gilt. Darum benutze ich immer die Fernentriegelung. Aber die Dinger sind von Huf, der Mercedes unter den Schlossherstellern. Das kann kein natürlicher Verschleiss sein.