Standheizung-Aufrüstung und Werks-Garantie

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich mit der VW-Garantie (Sha 06/02), wenn man einen Aufrüstsatz zur Standheizung selbst oder bei einer nicht-VW-Werkstatt einbaut/einbauen lässt?

Fällt dann die Garantie von VW für den Zuheizer bzw. die betroffenen/veränderten Teile flach oder wird sie irgendwie beeinträchtigt?

gruß,
jochen

#1

>Hallo zusammen,
>wie ist das eigentlich mit der VW-Garantie (Sha 06/02), wenn man einen Aufrüstsatz zur Standheizung selbst oder bei einer nicht-VW-Werkstatt einbaut/einbauen lässt?
>Fällt dann die Garantie von VW für den Zuheizer bzw. die betroffenen/veränderten Teile flach oder wird sie irgendwie beeinträchtigt?
>gruß,
>jochen

Hi Jochen,

die Standheizung muss ja vom TÜV (oder anderem Sachverständigen) abgenommen werden. Daher dürfte wohl mit der Garantie nichts passieren. Vielleicht weiß jemand anderes mehr?!

#2

Hab ich noch nie gehört…wo sollen die da was eintragen…
Also eine Standheizung wird nicht abgenommen …gibt auch keine Vorschrift hierzu…

#3

>…werden, schau mal in die Papiere, falls Du eine hast.
Hier werden sicherheitsrelevante Teile eingebaut und umgebaut, wie Kraftstoffleitungen, Abgasführung der Fremdheizung.

Ist eigendlich allgemein bekannt.

Micki

#4

>>…werden, schau mal in die Papiere, falls Du eine hast.
>Hier werden sicherheitsrelevante Teile eingebaut und umgebaut, wie Kraftstoffleitungen, Abgasführung der Fremdheizung.
>Ist eigendlich allgemein bekannt.
>Micki

Genau, selbst der Aufrüstsatz muss abgenommen werden.

Andy

#5

Muß die Heizung auch in Brief und Schein eingetragen werden oder reicht eine Zusatzbescheinigung? D.h. aber doch bestimmt wieder, das locker 30.- € fällig sind oder?

Gruß Michael

#6

Hallo Nachrüster,

nach meiner Kenntnis (und soweit ich mich erinnere gem. Einbauunterlagen)muß die Zuheizer-Nachrüstung nur von einer Sachverständigen Person (z.B. KFZ Meister) als richtig durchgeführt bestätigt werden. Der Zuheizer an sich ist ja schon eingebaut und es wird nur die Steuerung erweitert. Die Teile dafür haben für Eberspächer eine Zulassung gemäß mitgeliefertem Typenschild (auch wenn ich noch nicht weis wo ich es hinkleben soll)mit Prüfzeichenund CE Zeichen. Ich werde mir die Bestätigung wohl einfach selbst unterzeichnen und den Stempel meines Arbeitgebers drunter setzten.

Eine TÜV Abnahme, für die Aufrüstung zumindest, ist nicht notwendig.

Gruß, Peter

>>>…werden, schau mal in die Papiere, falls Du eine hast.
>>Hier werden sicherheitsrelevante Teile eingebaut und umgebaut, wie Kraftstoffleitungen, Abgasführung der Fremdheizung.
>>Ist eigendlich allgemein bekannt.
>>Micki
>Genau, selbst der Aufrüstsatz muss abgenommen werden.
>Andy

#7

Ich brauche definitiv keine TÜV abnahme!!!

#8

Ruhig bleiben, Jungs …

M.W. musste der ZH bis 2000 abgenommen werden. Mitlerweile reicht die ABE.
(Habe bei der Dekra angerufen)

#9

Hast Du einen Aufrüstsatz drin, oder aber eine komplette z.B. Thermo Top eingebaut?

#10

>Muß die Heizung auch in Brief und Schein eingetragen werden oder reicht eine Zusatzbescheinigung? D.h. aber doch bestimmt wieder, das locker 30.- € fällig sind oder?
>Gruß Michael

Auf meinem TÜV Bericht steht, bei nächster Gelegenheit einzutragen. D.h. wenn du ihn sowieso ummeldest oder der nächste ihn anmeldet. Bei meinem Felgen stand drauf das ich das UMGEHEND machen MUSS! Warum auch immer :slight_smile:

#11

>Hallo Nachrüster,
>nach meiner Kenntnis (und soweit ich mich erinnere gem. Einbauunterlagen)muß die Zuheizer-Nachrüstung nur von einer Sachverständigen Person (z.B. KFZ Meister) als richtig durchgeführt bestätigt werden. Der Zuheizer an sich ist ja schon eingebaut und es wird nur die Steuerung erweitert. Die Teile dafür haben für Eberspächer eine Zulassung gemäß mitgeliefertem Typenschild (auch wenn ich noch nicht weis wo ich es hinkleben soll)mit Prüfzeichenund CE Zeichen. Ich werde mir die Bestätigung wohl einfach selbst unterzeichnen und den Stempel meines Arbeitgebers drunter setzten.
>Eine TÜV Abnahme, für die Aufrüstung zumindest, ist nicht notwendig.
>Gruß, Peter

In der Anleitung der Eberspächter steht drin, dass die vom TÜV o.ä. abgenommen werden muss, sonst hätte meine Werkstatt das auch nicht gemacht.

Ciao Andy

#12

ich habe den zuheizer 2001 selbst nachgerüstet, nach dem die werkstattangebote mir alle zu teuer waren. bei den preisanfragen war ich auch bei seat-händlern. die haben auch angeboten, aber dazu gesagt „seat deutschland verbietet die aufrüstung offiziell“.
zum tüv: ich habe sie nicht eintragen lassen, warum auch: wichtige teile wie kraftstoffleitungen, bremsleitungen, etc. werden dabei nicht einmal berührt. es wird lediglich eine wasserpumpe ergänzt und die elektonik erweitert.

#13

>Ruhig bleiben, Jungs …
>M.W. musste der ZH bis 2000 abgenommen werden. Mitlerweile reicht die ABE.
>(Habe bei der Dekra angerufen)

Sehr interessant, danke mavo. Aber über die Garantie weiss wohl niemand was, oder? Bei Seat zumindest scheint die Garantie dann ja wohl flach zu fallen, wenn die das - laut VK - offiziell „verbieten“ …

#14

>>Ruhig bleiben, Jungs …
>>M.W. musste der ZH bis 2000 abgenommen werden. Mitlerweile reicht die ABE.
>>(Habe bei der Dekra angerufen)
>Sehr interessant, danke mavo. Aber über die Garantie weiss wohl niemand was, oder? Bei Seat zumindest scheint die Garantie dann ja wohl flach zu fallen, wenn die das - laut VK - offiziell „verbieten“ …

rein von der Logik, wie soll ein TÜV-Mann denn die Anlage auch abnehmen und dafür gerade stehen? Da kann er ja gleich in den Knast wandern. Also gibt es heute ABEs und die braucht man nicht eintragen lassen.
Verbieten? SEAT kann nicht was verbieten was sie selbst anbietet. Solange Du originalteile verwendst können die mit ihrer Garantie weiter garantieren.
Mein Ford Händler hat auch gesagt, die Nachrüstung der GRA verbietet Ford. Hahaha.

#15

>>>Ruhig bleiben, Jungs …
>>>M.W. musste der ZH bis 2000 abgenommen werden. Mitlerweile reicht die ABE.
>>>(Habe bei der Dekra angerufen)
>>Sehr interessant, danke mavo. Aber über die Garantie weiss wohl niemand was, oder? Bei Seat zumindest scheint die Garantie dann ja wohl flach zu fallen, wenn die das - laut VK - offiziell „verbieten“ …
>rein von der Logik, wie soll ein TÜV-Mann denn die Anlage auch abnehmen und dafür gerade stehen? Da kann er ja gleich in den Knast wandern. Also gibt es heute ABEs und die braucht man nicht eintragen lassen.
>Verbieten? SEAT kann nicht was verbieten was sie selbst anbietet. Solange Du originalteile verwendst können die mit ihrer Garantie weiter garantieren.
>Mein Ford Händler hat auch gesagt, die Nachrüstung der GRA verbietet Ford.
Hahaha.

Wenn ein Händler sagt, „das verbietet“ Ford, Seat, usw., kann es auch bedeuten, dass der Hersteller bzw. Importeur es dem Autohaus verbietet.

Grundsätzlich verboten werden kann es natürlich nur gesetzlich, was wiederum durch TÜV etc. überwacht wird.

#16

>rein von der Logik, wie soll ein TÜV-Mann denn die Anlage auch abnehmen und dafür gerade stehen? Da kann er ja gleich in den Knast wandern. Also gibt es heute ABEs und die braucht man nicht eintragen lassen.Wenn es so wäre, würden wir ja keinen Tüv mehr benötigen!
Ein Prüfer steht immer mit einem Bein im Knast, und er kann bei einem kompletten Standheizungseinbau sehr wohl prüfen ob die Spritleitungen und der Auspuff sicher angebaut wurden, es kann ja soinst passieren, das sich jemand einen Sharan Holocoust baut und den Auspuff nach innen verlegt.

#17

>Standheizungsaufrüstung braucht seit 1993 nicht mehr eingetragen werden. Gibt
aber noch keine eindeutige Regelung darüber. Ich führe die ABE im Fahrzeug mit.
Über einen Garantieverlust ist mir nichts bekannt, habe den Aufrüstsatz in VW-
Vertragswerkstatt einbauen lassen
>

#18

Warum soll Seat Deutschland die Aufrüstung verbieten?Meinem Händler ist derartiges von Seat nicht bekannt.

MfG

Uwe (Ali PD 115)