#15
>>>Ruhig bleiben, Jungs …
>>>M.W. musste der ZH bis 2000 abgenommen werden. Mitlerweile reicht die ABE.
>>>(Habe bei der Dekra angerufen)
>>Sehr interessant, danke mavo. Aber über die Garantie weiss wohl niemand was, oder? Bei Seat zumindest scheint die Garantie dann ja wohl flach zu fallen, wenn die das - laut VK - offiziell „verbieten“ …
>rein von der Logik, wie soll ein TÜV-Mann denn die Anlage auch abnehmen und dafür gerade stehen? Da kann er ja gleich in den Knast wandern. Also gibt es heute ABEs und die braucht man nicht eintragen lassen.
>Verbieten? SEAT kann nicht was verbieten was sie selbst anbietet. Solange Du originalteile verwendst können die mit ihrer Garantie weiter garantieren.
>Mein Ford Händler hat auch gesagt, die Nachrüstung der GRA verbietet Ford.
Hahaha.
Wenn ein Händler sagt, „das verbietet“ Ford, Seat, usw., kann es auch bedeuten, dass der Hersteller bzw. Importeur es dem Autohaus verbietet.
Grundsätzlich verboten werden kann es natürlich nur gesetzlich, was wiederum durch TÜV etc. überwacht wird.