Spielstraße Vorfahrt?

Geschrieben von Joachim am 02. Juli 2001 08:49:19
Hallo,
meine Frage hat zwar nichts mit Forumsthema zu tun, aber da hier meiner Meinung nach doch viele kompetente Schreiberlinge am Werk sind, stelle ich sie mal.
Gilt bei Ausfahrt aus einer Spielstaße die rechts vor links Regel? Soviel ich weiß, hat der Ausfahrende aus einer Spielstraße generell die Wartepflicht. Nur scheinen dies nicht allzu viele Wissen. Ich fahre fast täglich an so einer Spielstraßen Ausfahrt vorbei und habe meißt ein komisches Gefühl.
Im voraus vielen Dank für euere Antworten.

#1

Geschrieben von Ati am 02. Juli 2001 09:28:01
Hi,
hängt das nicht davon ab, wohin die Spielstrasse mündet? Wenn sie eine Strasse mit der Rechts vor Links Regel kreuzt, gilt dort auch Rechts vor Links. Also kann einer, der aus der Spielstrasse kommt, auch Vorfahrt haben - oder??
Eine kompetente Aufklärung würde wohl tatsächlich nicht schaden!?
Gruss
Ati

Hallo,
meine Frage hat zwar nichts mit Forumsthema zu tun, aber da hier meiner Meinung nach doch viele kompetente Schreiberlinge am Werk sind, stelle ich sie mal.
Gilt bei Ausfahrt aus einer Spielstaße die rechts vor links Regel? Soviel ich weiß, hat der Ausfahrende aus einer Spielstraße generell die Wartepflicht. Nur scheinen dies nicht allzu viele Wissen. Ich fahre fast täglich an so einer Spielstraßen Ausfahrt vorbei und habe meißt ein komisches Gefühl.
Im voraus vielen Dank für euere Antworten.

Büro- und Kopiertechnik

#2

Geschrieben von Herbert am 02. Juli 2001 09:30:12
Hallo,
meine Frage hat zwar nichts mit Forumsthema zu tun, aber da hier meiner Meinung nach doch viele kompetente Schreiberlinge am Werk sind, stelle ich sie mal.
Gilt bei Ausfahrt aus einer Spielstaße die rechts vor links Regel? Soviel ich weiß, hat der Ausfahrende aus einer Spielstraße generell die Wartepflicht. Nur scheinen dies nicht allzu viele Wissen. Ich fahre fast täglich an so einer Spielstraßen Ausfahrt vorbei und habe meißt ein komisches Gefühl.
Im voraus vielen Dank für euere Antworten.

Eine Spielstraße gilt verkehrsrechtlich wie ein Grundstück, d.h. wer aus ihr kommt, hat immer Wartepflicht. Dies wissen aber noch nicht einmal alle Polizisten. Wichtig, wenn man einen neuen Kotflügel braucht!
Herbert

#3

Geschrieben von kai am 02. Juli 2001 11:13:36
Hallo,
ich habe mal nachgeschaut: ![click.gif](/uploads/default/original/3X/5/a/4/5a40d695b8418debd2614679afad33618387acf5.gif "home.t-online.de/home/bernd.duwe/Strassenverkehrsordnung.htm
§8 uns §10 scheinen relevant.
Meine Interpretation:
Spielstrasse ist nicht vorfahrtsberechtigt.
Mein Fahrschullehrer erklärte das damals, glaube ich, so:
Alle durch bauliche Massnahmen (Pflaster statt Asphalt, abgesengte Bordsteinkante) zurückgestufte Strassen sind nicht vorfahrtsberechtigt.
Gruss
Kai

#4

Geschrieben von Bert am 02. Juli 2001 14:11:09
Du hast recht:
OLG Hamm sagt:
2000-06-09
32 S 87/00
Die Regel „rechts vor links“ gilt für einen Verkehrsteilnehmer dann nicht, wenn er aus einer verkehrsberuhigten Zone fährt.
Eine Autofahrerin war aus einer sog. „Spielstraße“ links abgebogen und mit einem anderen Wagen zusammengestoßen. Die Verursacherin des Unfalls hatte die Ansicht vertreten, dass es vielen Verkehrsteilnehmern un-bekannt sei, dass das Verkehrsschild, welches das Ende einer Spielstraße kennzeichnet (blaues Rechteck mit weißen Figuren und einem roten Schrägstrich), auch die Vorfahrt regelt. Deshalb wollte sie einen Teil ihres Schadens von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Die Richter des OLG Hamm wiesen ihre Klage ab. Sie urteilten: Es sei unerheblich, ob die andere Fahrerin mit einem derartigen Fehlverhalten hätte rechnen müssen. Ein Verkehrsteilnehmer, der aus einem verkehrs-beruhigten Bereich fahre, habe sich genauso zu verhalten, wie jemand, der aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße einfährt. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer müsse bei der Ausfahrt aus einer Spielstrasse grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Hallo,
meine Frage hat zwar nichts mit Forumsthema zu tun, aber da hier meiner Meinung nach doch viele kompetente Schreiberlinge am Werk sind, stelle ich sie mal.
Gilt bei Ausfahrt aus einer Spielstaße die rechts vor links Regel? Soviel ich weiß, hat der Ausfahrende aus einer Spielstraße generell die Wartepflicht. Nur scheinen dies nicht allzu viele Wissen. Ich fahre fast täglich an so einer Spielstraßen Ausfahrt vorbei und habe meißt ein komisches Gefühl.
Im voraus vielen Dank für euere Antworten.