Sharan Baujahr 2001 kaufen, ja oder nein ?

#20

Ich finde es auch schade, dass viele vernünftige Autos vom Markt verschwinden bzw. in den Exportmärkten versacken.
Aber letztlich ist die Gesetzeslage so und seriöse Händler sind sich der Gewährleistungsproblematik bewußt. Wer als Händler das Risiko nicht eingehen will, der sollte die Finger vom Verkauf solcher Autos lassen. Ganz einfach.
Ich lasse in meinem Job auch die Pfoten von bestimmten Dingen, weil die Gefahr zu groß ist, dass ich mir sie ggf. verbrenne.

Wenn ich aber als Händler meine mit alten Kisten Geld verdienen zu wollen, mich aber um die Gewährleistung drücken will, dann finde ich es persönlich nur gut, wenn diese Leute auch mal „dran glauben“ müssen…
Kohle kassieren und dann in Deckung gehen, wenn’s zu Problemen kommt ist nicht die feine englische Art.

Gruß
Meschi

#21

Das Problem ist doch, das es ohne diese Händler faktisch nix mehr
über 7- 8 Jahre mehr geben würde - ausser Privat wo es eh keine Gewährleistung
gibt.

Ich stimme dir zu, dass man natürlich schwarzen Schafen, die Mängel verschweigen
usw. auf die Finger klopfen muss. Und bei bestimmten Preislagen gibt es kein wenn
und aber. Aber das man bei einem Verdienst von ein paar hundert Euro pro Auto oft
ohne Gewährleistung arbeiten muss, das kann ich halt nachvollziehen.

Meinen habe ich von einem Libanesen mit Schotterplatz. Der bekommt seine Autos von
einem regionalen VW Händler, der die wg. Gewährleistung nicht selber vermarktet. Der
hat mir klar vorweg gesagt, das er ohne Gewährleistung verkauft und Mängel benennt.

Das Auto durfte ich eine Stunde probefahren und wir waren dann auch noch beim TÜV.
Mangel gefunden - Preis reduziert - in meinen Augen alles gut. Da muss man leben und
leben lassen. Der hat mir auch klar gesagt, das er schon keine Autos mehr um 1500 oder
darunter verkauft - er hat keinen Bock mehr drauf, dass selbst bei einem 600 Euro Twingo
die Leute noch was von Garantie faseln und Beulen bemängeln. Deshalb hat er damals auch
meinen alten Passat nicht genommen - der hat klar gesagt: verkauf den privat - da kommt
schon jemand zu deinem Preis…

#22

Der Punkt ist meiner Ansicht, dass Dir windige Händler erzählen, dass die Karre Tip Top ist und in Wirklichkeit wird ein Schrotthaufen verkauft. Wer ein altes Auto mit vielen KM kauft, sollte über Mängel informiert werden, auch wenn das nicht gerade werbewirksam ist.
Das wäre dann ehrlich. Wenn die Infos gegeben werden, kann man einen ehrlichen Kaufvertrag machen inkl. bekannter Mängel im Vertrag und muss sich keine Vermittlergeschichte ausdenken und den Käufer letzlich über den Tisch ziehen.
Klar bleibt ein gewisses Restrisiko, aber das läßt sich nunmal nicht komplett ausschließen.

Auch Käufer sollten sich darüber im Klaren sein, dass es für wenig Geld kein altes Auto gibt mit vielen KM, welches wie ein Neuwagen dasteht. Das ist höchst selten.

Aber diese Wünsche werden sich in der Praxis wohl kaum umsetzen lassen.

Gruß
Meschi

#23

#22 und schon sind wir zwei uns eigentlich einig: windigen Händlern gehört natürlich
auf die Finger geklopft - alles Tip Top darstellen geht halt nicht. Aber wenn ein Händler
halt klar sagt: he - ist eine alte Karre wer weis was kommt - dann muss man halt selber
entscheiden - Fachmann, Dekra usw. prüfen lassen oder Finger weg, wenn man selber keine
Ahnung hat.

Ich denke halt, auch der normale Verbraucher muss sich halt zu Not Hilfe holen,
oder den Kauf bei solch alten Kisten beim Hinterhofhändler sein lassen.

Alternativ bleibt Ihm halt auch noch der Gewährleistungskauf bei „seriösen“ Händlern, der
halt deutlich teuerer ist - und auch nur ein Jahr Sicherheit bietet.

Dazu mal ein Beispiel: Wir haben hier in der Gegend einen VW Händler, der auch 10 Jahre alte
Autos auf den Hof stellt, wenn diese bei Ihm regelmäßig in der Werkstatt waren. Da haben wir
uns mal einen Oktavia angesehen - 10 Jahre 115000 KM - da hat er 9500 Euro als untergrenze genannt.
Auf Mobile haben wir reichlich ähliche Fahrzeuge - nicht bei VW - für ca. 5000 Euro gefunden. Da kann
mir ja sogar der Motor um die Ohren fliegen und ich bin noch billiger. Und nach einem Jahr gucke
ich bei dem mit Sicherheit auch in die Röhre.

Ich finde das fast noch dreister, als die Fähnchenhändler die einem wenigsten meisten sagen, das es
halt ein Altes Auto ist, dass Mängel haben kann.

#24

#16,19+21 DIE RECHTSLAGE IST NUNMAL SO… , bei Verkauf vom Gewerbetreibenden an Privatkunden gibt es keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss.

Wenn der möglich wäre, würden die von dir angeführten Vertragshändler sicherlich das Geschäft selber machen.

Selbst wenn im Vertrag Mängel aufgeführt werden, der Preis aber in der Höhe für mängelfreie Karre angesiedelt ist, dann ist das ebenso unwirksam. Insbesondere bei pauschal „alles kaputt“ …

#22 ich hab sowas seit einem halben Jahr , allerdings mit 500.000 km, selbst ich würde die wahre Laufleistung nicht erkennen.

#25

Glaub ich dir nicht.

Und hier zeigst Du es, indem Du Selbstverständlichkeiten aus einem Leitsatz zitierst.

Ein gewährleistungspflichtiger Mangel liegt immer dann vor, wenn die Kaufsache von der vereinbarten Eigenschaft abweicht. Wenn ich z.B. explizit einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug ohne Motor abschließe, kann der Käufer natürlich nicht später kommen und den fehlenden Motor bemängeln.
Genauso gut kann ein Auto beispielsweise auch zerbeult und zerschrammt sein. Werden diese Eigenschaften im Kaufvertrag dokumentiert, kann ein Käufer nicht später die Beseitigung der Beulen verlangen.

Unwirksam sind aber immer die üblichen floskelhafte Beschreibungen wie „Bastlerfahrzeug“ trotz üblichem Marktpreis für ein funktionsfähiges Fahrzeug oder „gekauft wie besehen“.
Wenn hingegen das Fahrzeug ohne irgendwelche speziellen Mängelbeschreibungen verkauft wird, erwartet der Käufer in funktionstüchtiges Fahrzeug. In einem nach Sicht des Durchschnittsverbrauchers dem Fahrzeugalter entsprechenden Zustand. Jede Abweichung vom vereinbarten und zu erwartenden Zustand, führt zu Gewährleistungsansprüchen.

Sicherheit gibt es nur für 6 Monate nach Kauf. Nur in den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers.

#26

Na und? Natürlich zählt zunächst, was im Vertrag steht, aber es zählt auch, wie das Fahrzeug beworben wurde. Am Ende entscheidest aber du als mündiger Käufer, ob du den Vertrag unterschreibst oder nicht. Es zwingt dich niemand zu irgendwas.

Oliver

#27

Am beste ohne Vertrag verkaufen …

#28

ich möchte jetzt mal für mich abschliessend was sagen:

erstens: ich verstehe die Rechtslage tatsächlich.
zweitens: ich habe aber auch gesunden Menschenverstand
drittens: Gewährleistung durchsetzen bei Schotterplatz kann zermürbend sein…
viertens: jeder der für 2500,00 Euro ein Auto kauft sollte mit Problemen rechnen.
fünftens: muss ich auch Gewährleistung geben, wenn der marktüblich Preis 500 Euro ist ??

Sicher gibt es das Gewährleistungsrecht - aber hier ständig drauf hin zu weisen,
kann manchen unbedarften denken lassen, dass dies alles toll und einfach ist. In
der Praxis ist es das aber oft nicht. Warum wird denn meist noch eine teure Garantie
dazu aufgeschwatz? Um sich vor Gewährleistung zu drücken. Wenn man dann darauf pocht,
geht häufig ein langer langer Streit los - und viele sind darauf nicht gefasst.

Bei Anfragen in der Preislage sollte man anderen Mitgliedern halt klar sagen, dass es zwar
eine Gewährleistung gibt, das Fahrzeug aber viele Mängel haben kann und es unter Umständen schwer
ist sein Recht durchzusetzen. Dazu kommt, dass Verschleissteile nicht unter die Gewährleistung
fallen - und der Begriff wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausgelegt.

Wichtig ist immer sich das Fahrzeug die vorhandenen Papiere und den Verkäufer anzusehen - wenn
etwas nicht passt oder unklar ist - lieber Finger weg bevor ein jahrelanger Rechtsstreit droht.

Bei einem 20000 Euro Auto vom VW Händler hilft vielleicht schon der Hinweis auf eine
Rechtsschutzversicherung. Der Schotterplatzhändler sitzt das erstmal aus. Oder es ist nix zu holen.

so - habe fertig

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#29

und das stellst Du mit dieser Frage:

eindrucksvoll unter Beweis. :mrgreen:

Die vom Kunden zu bezahlende Garantie(versicherung) dient in Wahrheit der Absicherung des Händlers. Der will sein sonst unkalkulierbares Risiko möglichst gering halten. Aber auch die Versicherungen wollen Geld verdienen. Deshalb sind Fahrzeuge eines gewissen Alters bzw. einer gewissen Laufleistung von den Versicherungen ausgeschlossen.
Und aus diesem Grund werden solche Fahrzeuge nicht mehr von gewerblich Händlern zum Verkauf an inländische Privatleute angeboten. Das rechnet sich nicht mehr. Bei einer Marge von 100€ kann niemand eine Gewährleistung übernehmen.
Deshalb gehen derartige Fahrzeuge heutzutage in den Export. Mag für manchen Privatkäufer schade sein, lässt sich aber nicht ändern.

Unsere höchste diesbezügliche Instanz hat erst Ende letzten Jahres ein richtungsweisendes Urteil zu Gunsten des Verbrauchers erlassen. (BGH-Urt. v. 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15). Lies es dir einfach mal durch. Vielleicht wird dir dann einiges klar.

Wegen eines Autos für 1.500 Euro wird sich kaum ein Händler vor Gericht zerren lassen. Dafür geht es um zu wenig Geld und die Chancen für den Händler sind zu gering.
Spätestens nach Klageeinreichung nimmt der das Fahrzeug zurück, erstattet den Kaufpreis und gut ist.
Und bei jedem Autohändler ist immer etwas zu holen. Einerseits verfügen die immer über liquidem Mittel (sonst könnten die keine Autos ankaufen) und zweitens steht der Hof voller leicht veräußerbarer Autos.

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#30

jetzt muss ich doch nochmal was sagen:

ja, du hast natürlich recht, dass die Gewährleistung unumstößlich ist. Und du wirst vor
Gericht sicher zu 100% Recht bekommen. Das heißt trotzdem noch nicht, dass du das durchsetzen kannst.

Ich bin Bankkaufmann und habe 2 solcher Händler als Kunden. Auf deren Konten wirst du nix finden. Die
wickeln alles in Bargeld ab. Und das musst du erstmal finden… Dazu kommt, das zumindestens bei meinen
beiden die ganze Familie einen Gewerbeschein hat. Wem dann im Zweifel die Autos auf dem Hof gehören ist
dann noch zu klären.

Du oder ich setzen die Gewährleistung vielleicht durch - haben die Zeit, das Geld oder wie ich eine
gute Rechtsschutzversicherung. Aber viele, die so ein Auto kaufen haben das nicht. Einige dieser Händler
sind tatsächlich schnell dabei das zu regulieren - viele aber auch nicht. Und dort herscht oft ein Tonfall,
der viele unbedarfte schon einschüchtert.

ich wollte mit meinen Treats nur darauf hinweisen, das man bei Anfragen nicht pauschal sagen sollte:
der muss Gewährleistung geben. Sondern auch den Hinweis, dass es länger dauern kann die durchzusetzen
und man am besten eine gute Rechtsschutzversicherung hat.

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#31

Da bin ich mit dir einer Meinung.

#32

#31

Und das ist doch ein schönes (wenn auch seltenes) Schlusswort.

Schlusswort deshalb, weil der Fragesteller seit 2 Wochen ein „neues“ Kfz sein eigen nennt.

PS: die eigentliche Frage hätte ich ja kurz und knapp mit „Nein“ beantwortet

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