Schutzkappen für Aussenspiegel ?

Mal ne Frage …

Mein neuer Sharan bekommt lackierte Aussenspiegel.
Wenn ich bedenke, wie meine alten unlackierten Spiegel schon nach 7 Monaten aussahen (diverse Kratzer) kommen mir Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Features.

Wie löst ihr dieses Problem ?
Gibt es irgendwelche Abdeckkappen (wie bei Audi) oder „Spiegelschoner“ ?

#1

>Mal ne Frage …
>Mein neuer Sharan bekommt lackierte Aussenspiegel.
>Wenn ich bedenke, wie meine alten unlackierten Spiegel schon nach 7 Monaten aussahen (diverse Kratzer) kommen mir Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Features.
>Wie löst ihr dieses Problem ?
>Gibt es irgendwelche Abdeckkappen (wie bei Audi) oder „Spiegelschoner“ ?
Hallo mavo,

am einfachsten wird es sein, wenn Du die Spiegelgehäuse gegen unlakierte austauschst. Man muss dazu das Spiegelglas abnehmen (geht mit einen Kunststoffheber recht leicht) und hat drei kleine Schrauben, die den Deckel halten. Die unlackierten Standarddeckel kosten wohl mittlerweile so um die 8 - 10 Euro pro Stück.
Ich musste bei mir mal den Linken nach einem unsanften Kontakt mit einen Chrysler Voyagerspiegel tauschen. War ne Sache von 10 Minuten und glaube damals so ca. 10 DM. Meiner hat auch schon die neuen VW-Spiegel

Ich hoffe das hilft Dir.

tschau
Stefan
Family/9.98/2.0/OF

#2

Wie wärs mit welchen aus Alu, wenn man sich solche anfertigen lassen kann.
Die würden viel aushalten und auch noch toll aussehen

lg
Mario
Sharan PD 115

#3

>Mal ne Frage …
>Mein neuer Sharan bekommt lackierte Aussenspiegel.
>Wenn ich bedenke, wie meine alten unlackierten Spiegel schon nach 7 Monaten aussahen (diverse Kratzer) kommen mir Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Features.
>Wie löst ihr dieses Problem ?
>Gibt es irgendwelche Abdeckkappen (wie bei Audi) oder „Spiegelschoner“ ?

Was stellst Du mit Deinen Aussenspiegeln an, Radfahrer jagen? Ich habe nach rd. 1 3/4 Jahren nur minimale Kratzer an den Gehäusen, dafür aber das Geld in die elektr. Anklappfunktion investiert, echt praktisch in engen Tiefgaragen.

Herbert

#4

>Was stellst Du mit Deinen Aussenspiegeln an, Radfahrer jagen?Nicht mit den Spiegeln !
Ich habe einen BÖSEN Beifahrer, der macht das mit der Beifahrertür …
:slight_smile:

Nein …
Im Ernst

Unser Gartentor ist exakt 1,90 m breit und von der Straße nicht im rechten Winkel zu durchfahren. Das hat mir (uns ;-)) schon zwei Kratzer verursacht. Die restlichen Macken bekommt man auf jedem Supermarktparkplatz kostenlos !

> Ich habe nach rd. 1 3/4 Jahren nur minimale Kratzer an den Gehäusen, dafür aber das Geld in die elektr. Anklappfunktion investiert, echt praktisch in engen Tiefgaragen.

War mir zu teuer !

#5

>am einfachsten wird es sein, wenn Du die Spiegelgehäuse gegen unlakierte austauschst. Man muss dazu das Spiegelglas abnehmen (geht mit einen Kunststoffheber recht leicht) und hat drei kleine Schrauben, die den Deckel halten. Die unlackierten Standarddeckel kosten wohl mittlerweile so um die 8 - 10 Euro pro Stück.
Beim neuen Sharan muss man das komplette Spiegelgehäuse tauschen …
(teurer Spass :frowning: )

#6

>
>>am einfachsten wird es sein, wenn Du die Spiegelgehäuse gegen unlakierte austauschst. Man muss dazu das Spiegelglas abnehmen (geht mit einen Kunststoffheber recht leicht) und hat drei kleine Schrauben, die den Deckel halten. Die unlackierten Standarddeckel kosten wohl mittlerweile so um die 8 - 10 Euro pro Stück.
>
>Beim neuen Sharan muss man das komplette Spiegelgehäuse tauschen …
>(teurer Spass :frowning: )

Wenn dem so ist, dann haben diewieder was geändert!
Wie gesagt bei meinen Spiegeln (es ist die Bauform, die im Moment auch dran ist) kann man das Siegelgehäuse (geht vom Gelenk an der Tür bis zum Ende. Nur unten bleibt ein Stück von ca 2cm am Spiegelträger) komplett mit drei Schrauben lösen. Du has dann das Gehäuse in der Hand und am Auto ist noch der Gußmetallträger mit der Spiegelmechanik.

Ich kann ehrlich nicht glauben, das das beim neuen Modell nicht mehr so sein sollte. Ist doch bei allen Konzernmodellen so.

tschau Stefan

#7

Ich kann das, mangels eigenem Sharan, derzeit nicht nachprüfen.
Aber ich schaue morgen mal bei unserem Firmenwagen nach …
Sollte dem so sein, hätte sich meine Frage erledigt.- mavos (Ex) Sharan Seite

#8

Hallöle,

Mavo hat Recht: Beim aktuellen Modell besteht der Spiegel aus 3 „Haupt“-Teilen: Spiegelgehäuse (lackiert), untere Spiegelabdeckung (schwarzer Kunststoff, mit 2 Schrauben am Spiegelgehäuse befestigt) und den „Innereien“ samt Spiegelglas. Ich habe erst vorgestern beide Spiegel wegen Einbau einer Vorfeldbeleuchtung auseinandergenommen und kann es von daher bestätigen.

Die Anklappfunktion ist in der Tat sehr empfehlenswert ! Auch ich habe das Problem einer sehr engen Einfahrt / Garage, da (und auch wenn man sich mal irgendwo durchquetschen muß) ist es extrem praktisch, „die Ohren anlegen“ zu können. Ich meine daß die Anklapp-Funktion billiger ist als 2x „Spiegel ab“ …

Voug

#9

Vorfeldbeleuchtung ?

COOL !

So wie beim Phaeton ?
Schreib mal wie du das gemacht hast …

#10

>Vorfeldbeleuchtung ?
>COOL !
>So wie beim Phaeton ?
>Schreib mal wie du das gemacht hast …

Würde mich auch interessieren !!!

Allerdings was nutz die spärliche Beleuchtung am Spiegelgehäuse ???

Spiegelblinker wie an meinem Mercedes - das wär es !!!

Hinsichtlich einer vernüftigen „Begrüßungsbeleuchtung“ unseres Sharans habe ich mir auch schon einmal Gedanken gemacht.

Werde mich in den bevorstehenden langen Abenden daran machen.

Planungsstand:
über den Abgriff der Innenbeleuchtung das Fahrlicht mit der Fernbedienung einschalten, wenn man zum Fahrzeug kommt bzw. verläßt (ala Mercedes).
Natürlich in Abhängigkeit mit der Außenhelligkeit.

Suche für dieses „Lichttunig“ aber noch Strompläne.

Ebenso sollte bei Nachtfahrten beim Fernlicht die Nebelleuchten mit angehen.
(diese Funktion natürlich mit TÜV-Schalter) :wink:

#11

>Ebenso sollte bei Nachtfahrten beim Fernlicht die Nebelleuchten mit angehen.
>(diese Funktion natürlich mit TÜV-Schalter) :wink:

HERR RUBEL !

Darf ich sie darauf aufmerksam machen, das sie im Begriff sind eine Ordnungswiederigkeit gemäß StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 (Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt) zu begehen.
Zuwiederhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro (pro Tatbestand) geahndet. (Bußgeldkatalog S.12, Tatbestand Nr. 73.2)

Darüber, das sie die Zulassung für ihr KFZ verlieren, möchte ich großzügiger Weise hinwegsehen. Das kostet sie nur ihren Führerschen !

:slight_smile:

#12

>>Ebenso sollte bei Nachtfahrten beim Fernlicht die Nebelleuchten mit angehen.
>>(diese Funktion natürlich mit TÜV-Schalter) :wink:
>HERR RUBEL !
>Darf ich sie darauf aufmerksam machen, das sie im Begriff sind eine Ordnungswiederigkeit gemäß StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 (Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt) zu begehen.
>Zuwiederhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro (pro Tatbestand) geahndet. (Bußgeldkatalog S.12, Tatbestand Nr. 73.2)
>Darüber, das sie die Zulassung für ihr KFZ verlieren, möchte ich großzügiger Weise hinwegsehen. Das kostet sie nur ihren Führerschen !
>:)
>
Hey kennst Dich aber gut aus !!! :wink:

Schon mal selber erlebt und bezahlt ??? oder arbeitest Du in grüner Uniform ?

Hätte da aber dann noch eine kleine Verbesserung (was wird das wohl kosten ?)

Nachdem die Nebelleuchten mit dem Fernlicht angehen, sollte nun bei gleichzeitigem Linksblinken selbständig die Hupe kommen (Intervalbetrieb).

Diesen Modus würde ich dann als „DRÄNGELMODUS“ bezeichnen, den ich natürlich nur außerhalb der Ortschaft anwende.

Weis schon, dass ich in Tempo 30 die 55 km/h nicht überschreiten sollte.

Wie ich sonst mich so im Straßenverkehr bewege kann man unter

users.pandora.be/mansie/rijschool.swf

sehen.

In diesem Sinne
Rubel

#13

die Verlinkung funktioniert nun auch wirklich:members.home.nl/tupans/rijschool.swf

#14

>Schon mal selber erlebt und bezahlt ??

Exakt !
Da hatte ich an meinen CRX ein paar wunderschöne (und damals nagelneue) Hella DE Nebelfunzen geschraubt und war gerade dabei ein paar mädchenhafte 3er zu scheuchen. Da kam auch schon die Kelle.
Damals (Ende der 80er) war es übrigens noch recht billig …
Aber nachdem ich deswegen 3 oder 4 mal angehalten wurde (bin ein westfälischer Dickschädel) habe ich es sein gelassen und mich streng ans Gesetz gehalten. Was da lautet:
»Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«
Wobei man „erheblich“ natürlich großzügig auslegen kann … :wink:

#15

gilt bei eigeschalteten Nebelscheinwerfern ein Tempolimit von 50 km/Stunde!

Allein schon diese Tatsache laesst mich die Dinger nur gnz selten einschalten…

:wink:

NDausTue

#16

>gilt bei eigeschalteten Nebelscheinwerfern ein Tempolimit von 50 km/Stunde!
>Allein schon diese Tatsache laesst mich die Dinger nur gnz selten einschalten…
>;-)
>NDausTue

Stimmt net, gilt nur für Nebelschlussleuchten, nicht für Schweinwerfer.

#17

#18

Mir ist jemand lieber, der zu früh abschaltet als gar nicht!

Es gibt genug Deppen die bei der kleinsten Nebelwolke mit 100km/h und eingeschaltenem Nebenrücklicht durch die Gegend fahren und sich wundern wenn man aufblendet! Ich hasse diese Ignoranten!

#19

Hallo,

was halte ihr von den Tagfahrscheinwerfern(glaube die heißen so)
gehen gleich mit der Zündung an und beim Licht einschalten sollten die ausgehen.
Haben den gleichen erwünschten optischen Efekt wie Nebelscheinwerfer.

Mirko