Hallo Zusammen,
ich habe seit Februar eiene Gasanlage (Vialle Direkteinspritzer) und jetzt nur noch das Rep-Set für den Reifen. Zuhause ist mir das auch sicher genug, zur Not ruf ich (oder meine Frau) zuhause an …
Da ich oft mit dem Wohnwagen unterwegs bin, nehme ich das Reserverrad dann mit. (Drei Räder und ein Wowa auf der Autobahn sind sicher nicht so prickelnd …) Aus Gewichts & Platzgründen würde ich jedoch dann nur ein Notrad mitnehemen, bis zur nächsten Ausfahrt / Werkstatt oder so reicht das dann auch.
Habe Reifengrößen eingetragen:
195/60 R 16 C 99/97 H
215/55 R 16 95 H auf Felge
6J*16/ET 53mm oder 7J*16 ET 57 mm
Welches Notrad darf ich dann Fahren ??
Von welchem Typ (VW oder anderer FZ-Hersteller) ist das dann? Würde danach im Internet / Kleinanzeigen suchen, irgendwer hat solch ein Rad dann bestimmt über.
Noch eine Zusatzfrage:
Die 195-Reifen und die 215-Reifer stehen in meinem „alten“ FZ-Brief vom Vorbesitzer. Im neuen Breif steht eh nix mehr drin. Im aktuellen FZ-Schein stehen nur noch die 195-Reifen.
Hat das Straßenverkehrsamt den Eintrag vergessen ???
Was sagt denn wohl der TÜV oder die Polizei im Sommer zu meinen Reifen, die bis zum Besitzerwechsel eingetragen waren ??? Ich blick bei den neuen Regelungen / Eintragungen nicht mehr durch, da binn ich aber bestimmt nicht allein auf der (Deutschland- / EU-) Welt.
Gruß Holli-N