Line-in Adapter für MCD

Hallo,

habe nachfolgenden Link bezüglich eines Line-in Adapters für mein MCD (ohne CD-Wechsler !) gefunden:

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Nachdem ich zu dem Thema bereits unterschiedliche Aussagen bezüglich des einwandfreien Betriebs eines solchen Adapters am MCD gelesen habe, hatte ich dem o.g. Anbieter folgende Fragen gestellt:

  1. Lässt sich der Adapter definitv an dem orginal VW MCD ohne

CD Wechsler betreiben ?

  1. Ist ein solcher Adapter in Deutschland zulässig ?

  2. Ist bei Betrieb über den Adapter (z.b. MP3 Player) auch

ein gleichzeitiger Navigationsbetrieb möglich ?

  1. Gibt es für den Selbsteinbau am MCD eine detaillierte

Einbauanleitung ?

Die Antwort des o.g. Anbieters folgte prompt:

vielen Dank für Ihr Interesse an der CD-Emu-Box.

Zu Ihren Fragen:

  1. ja, die CD-Emu-Box läuft an diesen Geräten

  2. eine Zulassung nach Richtlinie 72/245/EWG ist nicht notwendig (diese

Zulassung würde den Preis erheblich in die Höhe treiben)

  1. beim Parallelbetrieb, verhält sich das Navi als wäre ein CD-Wechsler

angeschlossen; genaueres darüber sollte in Ihrer Bedienungsanleitung

stehen;

unserer Erfahrung nach funktionierten Navi- & Verkehrsdurchsagen

  1. eine Einbauanleitung ist in Vorbereitung; vorab: der Ausbau ist dem

Radio

Delta sehr ähnlich; der Anschluß dem Radio beta/gamma

Wir hoffen, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben. Sollte noch was

unklar

sein, können Sie uns gerne nochmal mailen.

Viele Grüße

Robert Hartmann

Hartmann GmbH

Autohaus Grafing

Glonner Straße 14

85567 Grafing

Hört sich ja nicht schlecht an - zumal es sich wohl um einen seriösen Anbieter handelt. Was haltet Ihr denn davon ?

Viele Grüsse,

Hans-Peter

#1

hört sich gut an. Ist ca 30 € teurer als meiner den ich verbaut habe: click.gif

Außerdem haben wir das Thema vor längerer Zeit HIER schon mal behandelt. Einfach mal durchlesen.

#2

Wenn Dir ein Verkäufer sagen würde eine Eintragung seiner 18"-Felgen wäre nicht notwendig und würde nur Geld kosten wäre dass dann eine seriöse Aussage?

#3

Hallo,

die e1 (72/245/EWG) ist 100% notwendig. So ein Interface simuliert quasi einen CD-Wechlser. Dazu ist ein Prozessore und ein paar andere elektronische Bauteile notwendig die in jedem Fall eine Prüfung notwendig machen.

DAS dürfte eher der Grund dafür sein, dass die e1 nicht gemacht wird :?

MCD ist leider vom Changeranschluss her etwas kritisch. Ich habe da schon viel rumgesucht und gestestet. Bisher lief keines der erhältlichen Interface an allen MCDs stabil. Auch leider das von Mathias Klump nicht.

Eines läuft gerade im Test, sieht auch so aus als wäre es wirklich bei allen MCDs stabil, aber hat leider keine E1 :cry:

Da bin ich im Moment noch mit dem Hersteller am „verhandeln“ ob die nicht doch das Geld ausgeben und das Interface prüfen lassen.

Im Augenblick ist ist meiner Ansicht nach die einzige gesetzeskonforme Lösung der Ice-Link von Dension. Der ist aber ausschließlich für den Apple iPod verwendbar. dafür kann man dann den iPod auch wie einen Wechsler übers MCD bedienen.

Gruß Thomas

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#4

Hallo,

die angesprochene Richtline gibt Grund zur Aufklärung:

EUB = elektronische Unterbaugruppe (Geräte mit elektronischen Bauteilen)

Anwendbarkeit der Richtlinie (u.a.) auf EUB die:

- mechanisch mit dem Fahrzeug verbunden?

nein, dann:

- dauerhaft oder zeitweilig mit den Kabelbäumen verbunden?

nein, dann - keine Anwendung!

ja, dann

- über eine Schnittstelle mit dem Fahrzeug verbunden, die typgenehmigungspflichtig ist/war?

ja, dann - keine Anwendung!

nein, dann - genehmigungspflichtig!

Klingt einfach - und ist es auch.

MFG

#5

Hallo,

naja so ganz einfach ist das nicht.

Vereinfacht kann man sagen:

wenn eine EUB

- fest mit dem Bordnetz des Kfz verbunden wird

- während der Fahrt betrieben wird

- eine Breitband und/oder eine Schmalbandstörquelle enthält

dann muss sie das e-Prüfsiegel tragen.

Das „fest mit dem Bordnetz“ muss man etwas erläutern.

Fest verbunden heist, dass man die EUB nur mit Werkzeug oder einem gewissen Aufwand entfernen kann. Also was einfach am Zigarettenanzünder hängt und nicht irgendwie verschraubt ist benötigt eigendlich keine e-Prüfung.

Es gibt da noch so ein paar Fallstricke und Sonderregelungen in den Bestimmungen aber grundsätzlich kommt man mit den o.g. Sachen hin.

Im Falle der AUX-Interface sieht es so aus:

-die Spannungsversorgung kommt vom Bordnetz und da das Interface nicht ohne Ausbau des Radios entfernt werden kann (also nur mit Werkzeug, bzw. Aufwand ) ist es auch fest damit verbunden

-Das Interface wird während der Fahrt betrieben

-Es sind oszylierende Bauteile enthalten die als Störquelle in Frage kommen.

Also ist hier die Sache eigendlich wirklich eindeutig. e-Zertifikat muss sein.

Die Diskussion mit Handys und Notebook usw. hatten wir ja auch schon mal.

Da habe ich mittlerweile auch was zu.

„Haushaltsübliche Geräte“ dürfen im Fahrzeug auch während der Fahrt betrieben werden wenn sie nicht fest mit dem Fahrzeug oder dem Bordnetz verbunden sind. Eine e-Prüfung ist nicht notwendig.

WOHL aber die CE, die muss in jedem Falls sein. Es dürfte aber wohl kaum ein aktuelles Handy oder Notebook geben was die CE nicht hat da die ja Grundvoraussetzung für den Betrieb in D ist.

Beispiele:

Eine Festeinbau-Freisprecheanlage benötigt die e-Prüfung, ein Handy was darin betrieben wird nur die CE

Ein Notebook-Ladekabel was an einem Zigarettenanzünder eingesteckt wird benötigt keine e-Prüfung da nicht fest verbunden und „ohne Werkzeug“ demontierbar, ein Notebook was am Ladekabel hängt benötigt ebendalls keine e. Beide benötigen aber eine CE

Ein Spannngswandler 12=> 220V der am Zigarettenanzünder hängt benötigt keine e-Prüfung, nur CE, wird der gleiche Spannungswandler mittels irgendwelcher Klemmen z.B. am Stromverteiler des Sicherungskastens oder an der Batterie angeschlossen muss er die e-Prüfung haben.

Bei dem Interface KÖNNTE man versuchen die e-Pflicht zu umgehen indem man zuerst ein Verlängerungskabel am Radio ansteckt und z.B. ins Handschuhfach verlegt, Dann das Interface da ran anstecken. Dann kann man es „ohne Aufwand und ohne Werkzeug“ entfernen.

Dabei müsste es aber zumindest die CE vorhanden sein und die haben die „wilden“ Interface leider auch normalerweise nicht.

Gruß Thomas

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#6

")](http://www.navisys.de%5B/quote%5D)