Kurze rechtliche Frage wg. Wandlung eines Gebrauchtwagens

Hallo,

vielleicht hat es einen Rechtsexperten hier drin:

Grundsätzlich hat man ja den Anspruch auf Wandlung, wenn ein Auto nach 3 Versuchen nicht richtig repariert ist.

Wie ist denn das, wenn ich das Auto zwar nur gebraucht gekauft habe, aber noch innerhalb der 2 Jahre Garantie bin?

Danke für jede Info!

#1

Nicht ganz on Topic, aber ich hoffe das Auto hat Dir kein „Freund“ verkauft.
Aber ich denke Deine Chancen stehen da eher schlecht.