Hallo,
vielleicht hat es einen Rechtsexperten hier drin:
Grundsätzlich hat man ja den Anspruch auf Wandlung, wenn ein Auto nach 3 Versuchen nicht richtig repariert ist.
Wie ist denn das, wenn ich das Auto zwar nur gebraucht gekauft habe, aber noch innerhalb der 2 Jahre Garantie bin?
Danke für jede Info!