Ist dies ein Garantiefall?

Hallo,
ich habe vor ca. 6 Wochen einen VW Sharan, Baujahr 09.2005 bei einem Händler gekauft. Jetzt scheint der Zusatzheizer kapput zu sein (oder zumindest Teile davon) und die ABS Lampe leuchtet ständig im Bordcomputer.
Ist dies ein Garantiefall? Falls ja, darf ich die Mängel bei einer von mir ausgesuchten Werkstatt beheben lassen. Es muss keine VW Werkstatt seien.
Danke für Eure Info.

#1

Ja, ist es!

Lies Dir das durch: www.sgaf.de/node/253277

#2

Edit: Das muss natürlich der Händler, der Dir den Wagen verkauft hat, richten. Kostenneutral für Dich!

#3

Das wird auf die Garantiebedingungen ankommen und die sollten im Kaufvertrag, bzw. Garantievertrag ersichtlich sein. Bei Händlergarantie wird der wohl auf seine Reparatur(ver)dienste nicht verzichten wollen. Die Mängel würde ich mit dem Händler besprechen und auf Beseitigung dringen. In diesen Gesprächen wird sich erweisen „aus welcher Richtung der Wind weht“! Viel Glück!

Edit: Dat Tom war präziser und schneller! :heul: :wink:

#4

Danke für die rasche Antwort. Im Vertrag steht nichts von der Garantie. Aber laut Gesetzt muss jeder Händler diese anbieten, ob es im Vertrag steht oder nicht. Oder irre ich mich!

#5

Nach dem was TomausDo zur Verfügung gestellt hat hast Du keine Garantie, sondern eine Sachmängelhaftung. Die Mängel muß der Händler ohne Beweisführung deinerseits in den ersten 6 Monaten nach Vertragsabschluß kostenfrei beheben. Nach 7 Monaten mußt Du deine Unschuld beweisen.

#6

Es sei denn er hat „im Kundenauftrag“ verkauft, dann sieht´s mit Garantie und Sachmängelhaftung schlecht für Dich aus.

#7

Genau!

Sachmängelhaftung ist das „Zauberwort“, aber nur, wenn der Händler nicht „im Kundenauftrag“ verkauft hat.

Wer steht als Verkäufer im Vertrag?

#8

nein, ist nicht „im Kundenauftrag“ verkauft worden. Steht zumindest nichts davon in Vertrag.
Auf dem Vertrag steht nur der Händler mit seinen Daten, meine Daten, Autodaten und Preis. Mehr nicht.
und dass das Auto unfallfrei ist.

#9

Na, dann Glückwunsch zur „Gratisreparatur“! :smiley:

#10

Du solltest dir auch mal dieses hier durchlesen www.sgaf.de/content/kaltstart-miserabel-andere-probleme-260724
Also nicht einschüchtern lassen, manche Händler versuchen es auf biegen und brechen dir kosten aufzujubeln.

#11

Bei mir war auch in den ersten 6 Monaten der Zuheizer defekt! Mein Händler hat den kompletten Zuheizer getauscht und noch die Achsmanschetten gewechselt (wusste ich erst wo ich ihn wieder abgeholt habe)! Also hinfahren und machen lassen.

#12

Besten Dank an alle.

#13

Auch wenn der Händler im Kundenauftrag verkauft, kann die Sachmängelhaftung greifen. Sie greift nur dann nicht, wenn der Vorbesitzer, also der Verkäufer, eine Privatperson ist (kein gewerblicher) und zudem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Wird sie nicht ausgeschlossen, besteht sie. Soweit mein bescheidenes Wissen.

Aber wenn hier im Vertrag als Verkäufer der Händler steht, dann kann er die Sachmängelhaftung ruhig ausschliessen - es nutzt nichts, sie greift trotzdem!

Gruß
Meschi

#14

:doktor:

Und sollte der Händler die Sachmängelhaftung ausschließen, obwohl er es nicht darf, beträgt Sie auch wieder 2 Jahre. :prost:

Leider bleibt es aber bei der Beweislastumkehr nach 6 Monaten. :?

AirP.

#15

Völlig richtig. Der Händler kann die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtverkäufen auf ein Jahr im Kaufvertrag begrenzen, ganz ausschliessen kann er sie nicht. Versucht er es, gilt sie automatisch zwei Jahre. Letztlich sind die ersten sechs Monate interessant und diese Frist bleibt so oder so gleich.

Gruß
Meschi