Hilfe !!! Wer kennt sich mit Gebrauchtwagengarantien aus ?

Geschrieben von Ralf am 01. Juli 2002 17:49:06
Hallo !
Habe mir vor 4 Monaten einen gebrauchten Sharan Skater BJ 10/98 1,8T
privat gekauft. Der Vorbesitzer hatte diesen Wagen erst vor 8 Monaten, also
jetzt vor 11 Monaten und 3 Tagen bei einem Volkswagen-Händler gekauft.
Nun ist der Verdampfer der Klimaanlage defekt und muß ausgewechselt werden.
Da der Sharan älter als 3 Jahre ist werde ich mir die Kulanz schwer erkämpfen
mussen. Ich habe in meinen Papieren ein Garantieheft des Händlers vonmeinem Vorbesitzer gefunden, in der Garantie bis zum 26.07.02 gewährt wird.
Habe ich eine Chanche darber die Reperatur inkl. Ersatzteile reguliert zu bekommen ? Ist die gesetzliche Garantie von damals 1 Jahr übertragbar auf einen weiteren Käufer ???
Bin ber jeden Tipp dankbar !!!
Gruß
Ralf

#1

Geschrieben von Blackgalaxy am 01. Juli 2002 19:27:45
Hallo !
Habe mir vor 4 Monaten einen gebrauchten Sharan Skater BJ 10/98 1,8T
privat gekauft. Der Vorbesitzer hatte diesen Wagen erst vor 8 Monaten, also
jetzt vor 11 Monaten und 3 Tagen bei einem Volkswagen-Händler gekauft.
Nun ist der Verdampfer der Klimaanlage defekt und muß ausgewechselt werden.
Da der Sharan älter als 3 Jahre ist werde ich mir die Kulanz schwer erkämpfen
mussen. Ich habe in meinen Papieren ein Garantieheft des Händlers vonmeinem Vorbesitzer gefunden, in der Garantie bis zum 26.07.02 gewährt wird.
Habe ich eine Chanche darber die Reperatur inkl. Ersatzteile reguliert zu bekommen ? Ist die gesetzliche Garantie von damals 1 Jahr übertragbar auf einen weiteren Käufer ???
Bin ber jeden Tipp dankbar !!!
Gruß
Ralf

Hallo Ralf,
nach meinem Wissen ist eine Gebrauchtwagengarantie nicht auf den neuen Besitzer übertragbar, da die Garantievereinbarung nicht über das Auto, sondern über den Käufer abgeschlossen ist. Leider.
Galaxy/2.3l/05/99

#2

Geschrieben von Harald S am 02. Juli 2002 07:23:28
Hallo !
Habe mir vor 4 Monaten einen gebrauchten Sharan Skater BJ 10/98 1,8T
privat gekauft. Der Vorbesitzer hatte diesen Wagen erst vor 8 Monaten, also
jetzt vor 11 Monaten und 3 Tagen bei einem Volkswagen-Händler gekauft.
Nun ist der Verdampfer der Klimaanlage defekt und muß ausgewechselt werden.
Da der Sharan älter als 3 Jahre ist werde ich mir die Kulanz schwer erkämpfen
mussen. Ich habe in meinen Papieren ein Garantieheft des Händlers vonmeinem Vorbesitzer gefunden, in der Garantie bis zum 26.07.02 gewährt wird.
Habe ich eine Chanche darber die Reperatur inkl. Ersatzteile reguliert zu bekommen ? Ist die gesetzliche Garantie von damals 1 Jahr übertragbar auf einen weiteren Käufer ???
Bin ber jeden Tipp dankbar !!!
Gruß
Ralf

Hallo Ralf,
nach meinem Wissen ist eine Gebrauchtwagengarantie nicht auf den neuen Besitzer übertragbar, da die Garantievereinbarung nicht über das Auto, sondern über den Käufer abgeschlossen ist. Leider.
Galaxy/2.3l/05/99
Also, wir WAs schliessen unsere Kaufverträge immer mit Zusatzgarantie ab, sonst sind die Fahrzeuge schlecht verkäuflich. Also übertragbar.

#3

Geschrieben von Harald S am 02. Juli 2002 07:24:52
Hallo !
Habe mir vor 4 Monaten einen gebrauchten Sharan Skater BJ 10/98 1,8T
privat gekauft. Der Vorbesitzer hatte diesen Wagen erst vor 8 Monaten, also
jetzt vor 11 Monaten und 3 Tagen bei einem Volkswagen-Händler gekauft.
Nun ist der Verdampfer der Klimaanlage defekt und muß ausgewechselt werden.
Da der Sharan älter als 3 Jahre ist werde ich mir die Kulanz schwer erkämpfen
mussen. Ich habe in meinen Papieren ein Garantieheft des Händlers vonmeinem Vorbesitzer gefunden, in der Garantie bis zum 26.07.02 gewährt wird.
Habe ich eine Chanche darber die Reperatur inkl. Ersatzteile reguliert zu bekommen ? Ist die gesetzliche Garantie von damals 1 Jahr übertragbar auf einen weiteren Käufer ???
Bin ber jeden Tipp dankbar !!!
Gruß
Ralf
Wie wäre es mit fragen? Jetzt machst Du Dir nur Gedanken über ungelegte Eier.

#4

Geschrieben von Xtuartl am 05. Juli 2002 00:01:34
Hi,
leider hast Due hier keine Chance.
Ein Händler ist seit Beginn des Jahres mit oder ohne Garantie in
der gesetzlichen Haftung. Er kann allerdings bei gebrauchten „Sachen“ die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzen.
Da Du von Privat gekauft hast, gelten nur die vetraglichen Pflichten.
Einzig bei „arglistiger Täuschung“ könntest Du was machen.
Manchmal sollte man wirklich beim Händler kaufen :slight_smile:
So long