bei meinen Wunschfelgen ist folgendes Gutachten dabei:
„Gutachten 366-0828-03-MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45355“.
In meinem jugendlichen Leichtsinn würde ich behaupten das es sich hier um eine „ABE“ handelt welche ich nur mitführen muß und nicht beim TÜV/DEKRA eintragen lassen muß, stimmt das???
Die Auflagen welche im Gutachten genannt sind, sind alle erfüllt!
Also hier nochmal die Kurzfassung: Muß ich die Räder eintragen lassen?
Du hast ein Teilegutachten, mit dem der zuständige Prüfer bei TÜV, DEKRA etc. die Eigenschaften der Felge ersehen kann. Mit diesen Informationen und der eigentlichen Prüfung der Felgen-Radkombination am Fahrzeug kann der Prüfer dann die Eintragung vornehmen.
Eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ist das nicht! Hier wird die Prüfung und Abnahme bereits durch den Hersteller durchgeführt.
Vielleicht sagt mal einer um was es genau sich handelt, und ob das Gutachten online zu finden ist.
Manche Gutachten haben einen Passus, in denen die Vorführung bei einem Prüfdienst nicht notwendig ist, wenn die entsprechende Reifen und Felgengröße bereits eingetragen ist. Das ist dann herstellerunabhängig. Im Zweifelsfalle mal eben zum TÜV / Polizei und nachhören.
druck den ganzen Papierwust aus und fahre damit zum TÜV oder zur DEKRA.Dort wirst Du Antwort erhalten,ob die Felge eingetragen werden muss oder nicht.
Meine persönliche Meinung ist: das ist weder ein Teilegutachten noch eine ABE,sondern ein Antrag zur Verwendungsbereicherweiterung einer bereits bestehenden ABE.
Ich hab dann mal nachgeforscht worum es sich eigentlich handelt:
Wir reden hier von einem Rollerrad in 6,5 J x 16 ET45
Hier das angesprochene Schriftstück:
Also wir handeln gemäß Auflagen 11A und 11B
Da brauch man nun wirklichkeinerlei Bedenken äussern. Es passt, wackelt und hat Luft. Eine Vorführung ist nicht erforderlich weil 11 A nicht in den Auflagen für den Sharan steht.
Lediglich bei der Verwendung von 225er Reifen ist das dann der Fall.
Ich habe den Tipp befolgt und beim TÜV (TÜV-Süd, da das Gutachten von denen ausgestellt wurde) per Mail nachgefragt.
Und jetzt typisch deutscher Bürokratismus: 1. Antwort: "Anfrage könne nicht bearbeitet werden, da ich meine Postleitzahl nicht angegeben habe. Das habe ich dann umgehend nachgeholt und
dann die 2. Antwort: Sie können die Anfrage nicht beantworten, da ich nicht zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehöre!
OK, jetzt läuft die Anfrage beim TÜV-Rheinland. Die antworten dann bestimmt das sie nicht zuständig sind, da der TÜV-SÜD das Gutachten erstellt hat. Fortsetzung folgt…
Ich habe heute tatsächlich Antwort vom TÜV-Rheinland bekommen und ich brauche die Räder nicht eintragen zu lassen, nur dieses Gutachten auf Verlangen (Polizei) vorzeigen!
Da der Galaxy ja genug Ablagen hat, wandert der Schrieb dort hinein.
ich würde mir die TÜV Antwort aber auch mal ausdrucken und beim Gutachten im Auto deponieren. Man weiß ja nie, ob die Polizisten bei einer eventuellen Kontrolle so viel Detailwissen haben. Sicher ist sicher!