Gebrauchtwagen Garantie

Moin moin,

ich hab mir vor kurzen ein Gebrauchten Ford Galaxy 2,3l Benziner von 2002 gekauft und da war auch gleich eine Gebrauchtwagen Premium Garantie für ein Jahr mit drin!

Jetzt zu meiner Frage und zwar wurde bei dem Vertrag unterschreiben auch aufgeschrieben das die Bremsen noch 70% haben nun drei Wochen nach Vertragsabschluss Quietscht es beim Bremsen und ein Bekannter meint das die Bremsen Fast runter sind! Ich bin der Meinung das der Händler im Bezug auf die Bremsen Geflunkert hat und diesen „gefälschten“ wert auch dem Garantie Anbieter Zugesandt hat! Was meint ihr wer muss jetzt die neuen Bremsbeläge bezahlen?

Ach und außerdem Quietscht mein Keilrippenriemen(meiner Meinung nach ist er es) Ist dieser auch mit in der Garantie?

mfg Arni

#1

Verschleißteile sind grundsätzlich nicht in der Garantie drin. Und die Mängel, die deiner jetzt aufzeigt, fallen ohnehin unter Gewährleistung, haben mit einer etwaigen Garantie gar nichts zu tun!

Stelle ihn dem Händler hin, der muss die Mängel für dich kostenlos beseitigen. Ob und wie er das mit der Garantie abrechnet ist alleine seine Sache!

Klick mal auf das Wort „Gewährleistung“ :wink:

#2

Okay das hört sich ja gut an!
Jetzt noch ein wenig Konkreter Die Bremsen wurden weil neu TÜV drauf kam im Bericht als „nah an der Verschleiß grenze“ aufgeführt aber wie gesagt in dem Vertrag der Garantie hat er 70% geschrieben!
Wer bezahlt jetzt die neuen Bremsen?
Bzw. kann ich ihm falls er sich Weigert mit meiner ADVO-Card drohen?

Danke schon mal für die kleine Aufklärung da hilft!!

#3

Ich würde erst mal mit Ihm reden, ihn mit dem TÜV Bericht und dem Vertrag konfrontieren und schauen ob sich auf diesem Weg etwas erreichen lässt.
Zur Not Etwas lauter im Autohaus werden und mit dem Chef sprechen wollen. Zwischen 70% und Verschleißgrenze ist ein deutlicher Unterschied, der auch in 3 Wochen nicht entstehen kann (Argumentation zurechtlegen und gefahrene km nachschauen).
Wenn er sich absolut quer stellt würde ich ihm auch mit einer Klage drohen… aber erst mal anders versuchen.

#4

Okay dann ruf ich morgen erst mal bei ihm an und mach ein Termin bzw. Frag ihn schon mal am Telefon zwecks der Probleme!!

#5

Besser direkt konfrontieren, nicht am Telefon. Nur um einen Termin bitten.
Dann erst mal ganz sachlich Deinen Standpunkt schildern und um Behebung bitten.
Steigern kannst Du immer noch.

#6

Moin,

ich würde meinen, dass hier eine (sogar schriftlich) zugesicherte Eigenschaft fehlt. Es wurden 70% zugesichert, in Realität sind die Bremsen jedoch „gar“.

Sonst sind Verschleißteile, zu denen eben auch Bremsen zählen, in der Regel von Gewährleistung und Garantie ausgenommen. Hier denke ich aber, dass der Fall anders liegt, denn es ist eine konkrete Angabe zum Zustand der Bremsen gemacht worden. Ist meine Meinung, bin aber kein Anwalt.

Gruß und viel Erfolg

Meschi

#7

Den Zustand der Bremsen hätte man auch selber vor Vertragsabschluss prüfen können und entsprechenden Austausch mit in den Kaufvertrag nehmen können. Das das FZ noch TÜV bekommen hat, sehe ich eigentlich keinen Gewährleistungsmangel.

#8

Das gleiche kann man von den Kurbelwellenlagern auch sagen. 8)

Hier liegt imho an Sachmangel vor, denn der Kaufsache fehlte eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft. Wenn arni051086 in den drei Wochen keine 50.000 km gefahren ist, hat das auch nichts mit normalem Verschleiß zu tun.
Der Händler muss den Mangel somit kostenlos beseitigen.

Das kann mit dem Kauf von gebrauchten Reifen vergleichen. Wenn im Kaufvertrag etwas von 8 Millimetern Restprofil steht und beim Nachmessen sind es bloß 2 Millimeter, liegt ein ähnlicher Sachmangel vor.

Gruß
t.klebi

#9

Aussicht auf Erfolg dürfte das Ganze aber nur haben, weil der Händler so „schlau“ war die 70 Prozent reinzuschreiben. Auf der anderen Seite frage ich mich aber, wie man ein fast 9 Jahre altes Auto kaufen kann ohne einen Blick auf den TÜV-Bericht zu werfen?

#10

Das sehe ich nicht so. Ein Kurbelwellenlager kann man nicht so einfach optisch begutachten. Bei Bremsbelägen und Reifen ist das etwas anderes. Da sehe ich auf einen Blick, ob die Sachen ok sind oder nicht.

#11

  1. Sieht man die Beläge üblicherweise nicht auf einen Blick, sondern erst wenn die Räder unten sind.
  2. Ist das für den vorliegenden Fall vollkommenen Schnuppe. Entscheidend ist die Abweichung von der vereinbarten Eigenschaft im Übergabezeitpunkt.

Gruß
t.klebi