Gebraucht, aber nicht unfallfrei ??

Tach zusammen !
Ich möchte mir einen gebrauchten SGA kaufen und habe da schon ein Auto im Visir: Laufleistung ist akzeptabel, Ausstattung recht gut, Preis ist nicht schlecht, Farbe- na ja (aber eigentlich kein entscheidendes Kaufkriterium).
Blöderweise hatte die Karre mal einen Unfall; es musste hinten ein Seitenteil ausgetauscht werden.
Ist das jetzt ein Ausschlusskriterium ? Wenn der Schaden durch eine Vertragswerkstatt behoben wurde (dürfte bei Vollkasko doch der Fall sein), ist der Schaden fachgerecht beseitigt.
Meine Frage richtet sich also eher an Eigner, die selbst entsprechende Erfahrungen mit Autos mit Vorschäden haben. Habt Ihr in dieser Hinsicht schlechte Erfahrungen gemacht ? Sorry, aber Postings á la : „Würd ich nie machen !“ helfen nicht weiter, ich suche Leute mit positiven oder negativen Erfahrungen.

Dank Euch

#1

…kommt garantiert in den nächsten Jahren.
Ich hab nix gegen einen Frontschaden, aber bei Heck/Seitenschäden kommt an den Nahtstellen wo durch doppelte Blechführung kein ausreichender Rostschutz möglich ist, der Gammel bald um die Ecke.

Wenn das Auto sehr billig ist, wäre es mir egal, aber bei den Händlerpreisen würde ich darauf verzichten.

Sind eigene Erfahrungen.

Rüdi

#2

Hallo,

ich kenne selber welche, bei denen alle Blecchteile nach Front, Heck oder Seitenschaden, mehrfach gewechselt worden. Mittlerweile haben die Autos eine km Leistung von über 20 T erreicht und ein Alter zum Teil von über 10 Jahren.
Aber Rost an den gewechselten Teilen ist nicht zu erkennen.
Meine Meinung: Unfallschaden oh Schreck, aber wenn es fachgerecht besetigt wurde und dabei die Konservierung nicht auf der Strecke geblieben ist, warum Nicht. Wichtig ist nur, das sich an der Spur nichts verändert hat sowie an der Steifigkeit der Karosse.
Dann bleibt ja auch noch der Vorteil mit dem Preis.
Aber wissen muß es jeder selber. Evtl macht es auch Sinn einen Unfallwagen zu kaufen mit Schaden und diesen in einer Werkstatt seines Vertrauens rep. zu lassen. Muß man aber im Kaufvertrag aufpassen. Sicherlich eine Kostenfrage die man vorher klären sollte mit KVA usw.

mfg Mirko

#3

hi,
ich habe mein letztes auto mit einem behobenen blechschaden verkauft. laut aussage verschiedener sachverständiger gilt ein auto erst als unfallfahrzeug wenn wie schon gesagt der rahmen einen schaden hat. er gilt nicht als unfall-kfz wenn es nur schraubteile waren und diese durch neuteile von einer fachwerkstatt ausgetauscht worden sind…aber…es macht trotzdem ein seriöses bild das dem käufer zu sagen. ach ja…eine wertminderung gabs da beim verkauf nicht.
mfg
gerald