Gasprüfung am Wohnwagen!

Ein Hallo an die Camperfraktion!

Ich habe diese Woche bei meinem 95er Hobby die Gasprüfung machen lassen wollen. Diese ging dann nicht so glatt ab wie ich mir das vorgestellt hatte. Der Prüfer bemängelte das Alter der gasschläuche und Fahrzeugregler. Diese dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Gut, dies ist nicht das Problem, neue Teile besorgt und einbauen.

Als ich heute bei meinem Schwager zufällig die Gasprüfungsplaketten auf seinem ebenfalls 95er Hobby gesehen habe, wurde ich stutzig. Er hätte laut Plakette 2002 :!: zur Gasprüfung gemusst. Hat er aber seitdem nicht mehr machen lassen. Die letzte Prüfung fand also 2000 statt.

Nun zur Frage:

Wie sieht das rechtlich aus? Erlischt die Betriebserlaubnis des WW oder nur die der Gasanlage? Wie säh das im Unfallsfalle aus??

Wer weiß mehr???

Danke, Olaf

#1

Auf die Betriebserlaubnis als Anhänger sollte die Überprüfung eigentlich keinen Einfluss haben, sonst würde ja auch der Tüv die Überprüfung mit übernehmen

#2

Gasprüfung am Wohnwagen ist keine Pflicht!

Mit etwas handwerklichen Geschick und einen Regler mit Druckanzeige kann man das auch selbst überprüfen.

Nur einige Campingplätze lassen dich ohne Gasprüfung nicht auf den Platz :army:

#3

richtig! wobei die prüfung bei wohnmobilen wiederum pflicht ist! es könnte ja sonst gas in den innneraum der fahrgastzelle kommen und dadurch ein unfall entstehen auf der straße!

#4

Also meines Wissen ist auch bei Wohnwagen die Gasprüfung Pflicht, sobald sie am Strassenverkehr teilnehmen. Bei Dauerstandwagen ist es eine Sache der Platzbetreiber, ob sie darauf bestehen.

Beim letzten TÜV des Wohnwagens hat der TÜV-Prüfer die aktuelle Gasprüfung eingesehen. (Aufkleber)

Vielleicht bringt das noch etwas Klarheit:

click.gif

#5

Hallo,

also wenn der WW für den Straßenverkehr zugelassen werden soll verlangt der TÜV eine Gasprüfung, die er auch selber durchführt oder ein autorisierter Fachmann. Außerdem würde ich auf Nummer sicher gehen und die Gasprüfung durchführen lassen.

Gruß Dieter :ford:

#6

Bei mir hat der TÜV wegen fehlender Gasprüfung lediglich geringe Mängel eingetragen, also wurde Plakette erteilt was ja wohl Bedeutet das es keine Pflicht ist. Gleichwohl soll es Campingplätze geben die so etwas verlangen was ich aber noch nie erlebt habe.

#7

Das wundert mich aber, bei mir wurde Gasprüfung verlangt, sonst keine HU.

Gruß Dieter :ford:

#8

Bin im März beim Tüv gewesen. Gasprüfung war auch fällig. Hat der Prüfer aber nur auf meine Anfrage hin mitgemacht. Wäre ja keine Pflicht, hat er gesagt. Tüv habe ich trotzdem schon vorab bekommen.

#9

Also ich war im Mai beim TÜV, der hat die Gasplakette überprüft.

#10

na das sind ja Aussagen vom TÜV, die man sich wünscht :?

Der eine sagt Hü, der andere Hott.

Bei mir war es ähnlich. Ich habe die TÜV-Plakette schon drauf, muss aber am Freitag nochmal für die Gasprüfung hin. Da werde ich dann auch nochmal genau nachfragen.

Mir ist es persönlich schon wichtig, dass die gasanlage in Ordnung ist. Wer will denn schon eine Gassprengung erleben? (wie war das da auf dem Campertreffen??? :smiley: )

Es geht schließlich um meine Sicherheit, also lasse ich es machen.

Danke für eure Meinungen. Ich werd Freitag berichten.

Olaf

#11

habe damals den ingenuer des tüv mit fragen gelöchert als ich meinen uralt wowa nach 20 jahren standzeit ohne tüv, oder gasprüfung oder kennzeichen zur vollabnahme brachte!

ergo: gasprüfung ist keine pflicht! würde nur zu einem geringen mangel führen!

mir wäre es ohne aber auch zu heiß!

#12

Dann frag mal unseren „Sprengmeister“ Ali - Baba. Soweit ich weis, hat er ca. 5 Minuten lang den Gasknopf an der Heizung gedrückt, somit das Abgasrohr „geflutet“, und dann gezündet. War ein tierischer Knall ( fliegt das Space Shuttle deshalb nicht, weil die Angst haben, es könnte da oben noch ein Teil des Schornsteins rumfliegen??) :lol:

#13

Hallo!

Ob Pflicht oder nicht, ich atme lieber Atemluft als Flaschengas.

#14

Hallo,

die Prüfung von Gasanlagen ist Pflicht. Dieses steht im DVGW Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ demnach ist der Betreiber Verpflichtet die Prüfung alle 2 Jahre zuveranlassen.

Zitat: „…Verantwortlich für Veranlassung der Überrüfung ist der Betreiber. Der Betreiber ist bei Übergabe des Fahueuges darauf schriftlich hinzuweisen“

Im Schadenfall wird sich mit Sicherheit die Versicherung über die regelmäßigen Prüfungen vergewissern, bevor sie zahlt.

Stefan

#15

es ging aber jetzt hier um die erfoderlichkeit bei der Tüvprüfung oder hab ich da jetzt was verdreht?

#16

#17

Als ich vor x Jahren ein gebrauchtes Wohnmobil gekauft habe, hatte es neuen TÜV ohne Mängel, aber eine 6 Jahre alte Gasabnahmeplakette. Ich habe die Gasprüfung zu meiner eigenen Sicherheit nachholen lassen. Dabei wurden übrigens die über 10 Jahre alten Schläuche nicht bemängelt (siehe weiter oben…)

Gruß

Günter

#18

Bei mir wurden sie aber. Es macht ja auch irgendwie Sinn, dass auf jedem Regler und auch Schlauch das Jahresdatum aufgedruckt ist. Schau mal nach. Da das nur einige wenige Euros sind ist mir das nach dem Motto

doch wirklich lieber.

Olaf

#19

Hallo,

hier noch ein Zitat (G607):

„…Anlageteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z.B. Druckregeleinrichtungen, Schläuche , Absperreinrichtungen, sind sofern die sichere Funktion nicht mehr gegeben ist auszuwechseln. Druck­regelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellerdatum gegen neue auszu­wechseln. …“

Stefan