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>>Hallo,
>>gibt es auf Ersatzteile eigentlich Garantie? Wenn ich mir in der Werkstatt einen neun Anlasser oder eine Lichtmaschine oder Klimakompressor einbauen lasse, habe ich auf dieses Teil dann ein Garantie? Oder muss ich voll bezahlen wenn das entsprechende Teil nach 6 oder 8 Monaten den Geist aufgibt?
>>Danke für Eure Antworten, Frank
>Selbstverständlich gibt es Garantie (oder genauer Gewährleistung) auch auf Ersatzteile, da hierüber ein ganz normaler Kaufvertrag geschlossen wird. Die Ansprüche verjähren in zwei Jahren, dies ist im neuen Schuldrecht in § 438 BGB geregelt. Ist das Teil fehlerhaft, kann der Käufer entweder Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache verlangen. Scheitert dies, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und /oder Schadenersatz verlangen. Übrigens - die 5-Jahresfrist gilt nur für Bauwerke. Bei Gebrauchtteilen, die vom Händler gekauft werden, kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr begrenzt werden. Beim Kauf von Privat kann die Gewährleistungspflicht vetraglich vollständig ausgeschlossen werden.
Hallo Moby,
auf das Material gibt es folglich seit diesem Jahr 2 Jahre Garantie. Nun gibt z.B. der neu eingebaute Kompressor - wie hier schon öfters berichtet - innerhalb der 2 Jahresfrist wiederum seinen Geist auf. Wer übernimmt denn dann die Kosten für ca. 4 Stunden Ein- und Ausbau?
Und wie sieht es denn bei einem Defekt innerhalb der 2 Jahresfrist aus, wenn das Material vom Kunden bei einem Dritthändler gekauft und anschließend von einer Werkstatt eingebaut wurde??
Danke für eine Antwort
Andreas