Habe vor 2 Monaten das gleiche Problem gehabt: ein Nadel war drin an der Außenseite ganz knapp die Lauffläche erwischt.
Habe im Internet rechechiert: Flicken bzw. Vulkanisieren ist erlaubt solang das Loch nicht auf der Lauffläche ist.
Habe es einfach nicht ganz geglaubt und bin zu einem Reifenhändler gefahren und gefragt ob er Reifen flicken würde: er sagte klar für 25 Euro. Ging raus zum Auto, guckte sich das an und sagte „nein, er darf es nicht weil es auf d. Lauffläche ist und wenn er dies macht dann haftete er dafür“.
Flicken würde ich nur machen mit Photobeweis und Rechnung.
Bist Du Dir sicher, Dich nicht verhört bzw. verschrieben zu haben ? Laut mehrerer übereinstimmender Aussagen der Reifenleute ist eine Reparatur überhaupt nur dann zulässig, wenn der Schaden eben im Bereich der Laufflächeliegt. Die Seitenwände dürfen wegen der Tragkräfte / Seitenführungskräfte nicht repariert werden ! Oder ? :-k